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Im Falle einer Dienstunfähigkeit ist der Lehrer aufgrund einer geistigen Schwäche oder eines körperlichen Gebrechens nicht mehr in der Lage, seinen Lehrdienst weiterhin dauerhaft auszuführen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen. Aber nur, wenn eine echte Dienstunfähigkeitsklausel für Lehrer im Versicherungsvertrag enthalten ist.
Beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung gilt es einiges zu beachten. Mit am wichtigsten ist jedoch die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel). Denn: es gibt drei Arten dieser Klausel. Und nicht jede von ihnen bietet den nötigen umfassenden Schutz.
Nur diese Klausel bietet dem Lehrer umfangreichen Schutz. Denn nur sie lässt die Versetzung in den Ruhestand bzw. die Entlassung aufgrund Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit gelten. Und leistet auch bereits dann, wenn der Lehrer erst Beamtenanwärter oder Beamter auf Probe ist.
Bei dieser DU-Klausel ist der Nachweis der Berufsunfähigkeit unumgänglich. Erst dann leistet die Dienstunfähigkeitsversicherung die vertraglich vereinbarte Rente. Vom Amtsarzt für dienstunfähig befunden bedeutet in diesem Fall nicht zwangsläufig auch Berufsunfähigkeit.
Diese Klausel gewährt den Status der Berufsunfähigkeit ausschließ lich Beamten, die aufgrund der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet somit lediglich bei Beamten auf Lebenszeit.
Um im Falle einer Dienstunfähigkeit in jedem Fall Rentenzahlungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung zu erhalten, ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel von groß er Wichtigkeit. Denn:
Wurde der Lehrer lediglich für berufsunfähig erklärt, kann er in der Theorie dennoch weiterhin arbeiten. Wenn auch nicht in seinem ursprünglichen Job. Wird eine Stelle mit dem gleichen Gehalt beim selben Dienstherrn für den Lehrer gefunden, muss er diese antreten. Selbst dann, wenn es sich um eine minderwertige Position handelt. Eine Dienstunfähigkeitsrente erhält er nicht.
Vor einem solchen Szenario schützt nur eine echte DU-Klausel. Bei Vertragsabschluss muss deshalb definitiv auf das Vorhandensein einer solchen Klausel geachtet werden.
Dienstunfähigkeit kann jeden Lehrer treffen. Um finanziellen Einbuß en dadurch vorzubeugen, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung von groß er Wichtigkeit. Doch Achtung: es gibt Stolperfallen! Denn zum einen muss im Versicherungsvertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel enthalten sein und zum anderen auch noch die richtige. Denn nur eine echte DU-Klausel hält, was sie verspricht.
Für Laien ist das Thema „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ nicht einfach. Wir helfen gerne! Denn als unabhängige Versicherungsmakler sind wir Profils auf dem Gebiet der DU-Klauseln und unterstützen sie gerne beim Abschluss Ihrer DU-Versicherung. Dabei achten wir äuß erst genau darauf, dass diese eine echte Dienstunfähigkeitsklausel für Lehrer enthält.
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