Ihr Versicherungsmakler in Gelsenkirchen
Versicherungen, ein Thema, welches gleichermaßen wichtig wie kompliziert ist. Nur wenige Menschen kennen sich wirklich damit aus. Sie benötigen Hilfe bei Versicherungsthemen?
Versicherungsmakler in und für Gelsenkirchen
Als Kaufmann handelt der Versicherungsmakler gemäß dem Handelsrecht (§ 93 HGB). Er ist ausschließlich im Auftrag seiner Kunden tätig und niemals für Versicherungsgesellschaften.
Es ist seine Aufgabe, Versicherungsangebote einzuholen und zu vergleichen, um so die ideale Versicherung für seine Kunden zu ermitteln. Er achtet dabei stets auf den Preis, die Qualität sowie die Solidität der Versicherungen.
Zum Vergleich:
Die Versicherungsmakler Gelsenkirchen sind kompetente Schnittstelle zwischen Ihnen und den Versicherungsgesellschaften. Durch unsere Unabhängigkeit von den Versicherungsunternehmen können wir Ihnen eine reichhaltige Auswahl an Versicherungsangeboten präsentieren.
Anders die Versicherungsvertreter. Sie sind abhängig von Versicherungsunternehmen. Dies begrenzt natürlich Ihre Auswahl auf dem Versicherungsmarkt. Denn Versicherungsvertreter bieten ausschließlich Versicherungen der Gesellschaft an, der sie zugehörig sind.
Versicherungsvertreter arbeiten als Einzelvertreter (für eine Versicherungsagentur) oder Mehrfachvertreter (für mehrere Versicherungsagenturen). Sie sind in jedem Fall weisungsgebunden.
IHK-Erlaubnis bei den Versicherungsmaklern in Gelsenkirchen
Als Versicherungsmakler für Gelsenkirchen stehen wir Ihnen jederzeit gerne mit großer Sachkunde und Kompetenz zur Seite. Selbstverständlich können wir die Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer vorweisen.
Diese bestätigt, dass
Der Maklervertrag – vorteilhaft für beide Seiten
Sicherheit ist Bedürfnis. Da stellen auch Versicherungsangelegenheiten keine Ausnahme dar. Ihnen und auch uns bietet ein sogenannter Maklervertrag die Sicherheit, die wir uns alle wünschen. Zumindest im Bezug auf den Versicherungsbereich.
Den der Maklervertrag regelt:
Die Maklervollmacht
Um vollumfänglich für Sie tätig werden zu können, bedarf es der Erteilung einer sogenannten Maklervollmacht. Durch diese erteilen Sie uns volle Handlungsfähigkeit. Nur so können wir in Ihrem Namen tätig werden, wenn es um Versicherungen geht.
In dieser Vollmacht ist genau geregelt, in welchen Versicherungsangelegenheiten wir für Sie und in Ihrem Namen tätig werden dürfen. Die Maklervollmacht kündigen? Das geht einfach und vor allem schnell, denn eine Kündigungsfrist gibt es bei der Maklervollmacht nicht.
Die Vorteile einer Maklervollmacht
Handeln – wir handeln in Ihrem Namen. Effizient, zuverlässig und nur zu Ihren Gunsten.
Fristen – verpasste Fristen? Nicht mit den Versicherungsmaklern Gelsenkirchen. Wir behalten zuverlässig alle Versicherungsfristen für Sie im Blick.
Ansprechpartner – aus vielen Ansprechpartnern wird ein einziger: wir, Ihre Versicherungsmakler Gelsenkirchen. Und dabei ist es vollkommen egal, um welche Versicherungsgesellschaft und um welche Art Versicherung es sich handelt.