Uwe Redler
Redakteur
Dann sind Sie ein äuß erst wichtiges Mitglied des deutschen Gesundheitssystems, und wir bedanken uns für Ihren Einsatz. Denn wir wissen, was Sie leisten, und auch, welchen Gefahren Sie ausgesetzt sind.
Deshalb unsere Frage an Sie: sind Sie für den Ernstfall eines Unfalls ausreichend abgesichert?
Denken Sie dabei vor allem auch an Ihre Hände. Denn wie gut könnten Sie Ihre Arbeit noch ausüben, wenn Ihre Hände bei einem Unfall in Mitleidenschaft gezogen würden?
Unfallversicherung fürs Pflegepersonal vergleichen
In Ihrem Berufsalltag sehen Sie zahlreiche Patienten. Sie wissen deshalb, wie schnell ein Unfall geschehen kann. Und wie oft dabei auch die Finger und Hände in Mitleidenschaft gezogen sind.
Zahlreiche folgenschwere Einschränkungen können nach einem Unfall bestehen. So zum Beispiel der komplette Mobilitätsverlust einer Hand oder eine eingeschränkte Fingerbeweglichkeit sind nur zwei Beispiele dafür. Solche Unfallfolgen können sehr schnell dazu führen, dass Sie Ihren Beruf nur noch stark eingeschränkt ausüben können. Infolgedessen wird es sehr schnell auch zu finanziellen Problemen kommen. Wichtig ist deshalb: sorgen Sie vor!
Und zwar mit einer speziellen Unfallversicherung für Krankenschwester und Krankenpfleger. Denn nur mit dieser speziellen Versicherung sind Sie bestens für den Ernstfall gewappnet.
bleibende Einschränkungen nach einem Unfall
berufsbedingte sowie unfallbedingte Infektionen
Infektionen aufgrund von Stich oder Biss
Tauchschäden
Unfälle bei Fahrveranstaltungen
Eine intakte Gesundheit sowie Ihre Hände sind für Ihren Beruf essenziell. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie sich umfassend absichern. Sie brauchen eine spezielle Unfallversicherung, deren Leistungsumfang perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Wir haben eine solche Versicherung für Sie.
Eine spezielle Unfallversicherung bietet Ihnen optimalen Versicherungsschutz mit attraktiven Leistungen im Schadensfall wie:
eine einmalige Geldleistung in versicherungsvertraglich vereinbarter Höhe
sowie eine monatliche Rente, lebenslang
Werden Ihre Hände oder andere Körperteile durch einen Unfall geschädigt, erhalten Sie eine Leistung von der Unfallversicherung . Und das egal, was der Grund für den Unfall war. Die Höhe der Einmalzahlung wird bereits bei Abschluss dieser wichtigen Versicherung vereinbart. Sie bestimmt sich zudem an der Grundsumme in Verbindung mit dem Invaliditätsgrad. Diese Summe ist für den Umbau, der meistens nach einem notwendig wird, gedacht. Wofür Sie jedoch die Summe verwenden ist grundsätzlich egal.
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Doch die Leistungen der Versicherung beschränken sich nicht nur auf die Einmalzahlung. Zusätzlich erhalten Sie im Schadensfall eine lebenslange Rente, welche monatlich ausbezahlt wird. Anspruch auf die Rentenzahlung der Versicherung haben Sie ab einer 50%igen Invalidität. Die Höhe der Rentenzahlung richtet sich nach den versicherungsvertraglichen Vereinbarungen.
Wir empfehlen hier eine Mindestrente von 1.500 EUR zu wählen. Die Rente wird Ihr gesamtes Leben bezahlt! Im Alter sind die Gebrechen und Einschränkungen meistens noch schlimmer. Damit die monetäre Situation ein gutes Leben auch im Rentenalter erlaubt, wäre hier eine Mindestrente von 1.500 EUR notwendig.
Einmalzahlung
lebenslange monatliche Rente
Privatarzt-Leistungen, selbst auß erhalb von Deutschland
1-Bett-Zimmer
Krankenhaustagegeld, Dauer: 5 Jahre, Höhe 75,- €
kosmetische OPs und Zahnersatz: mind. 60.000,- €
Kur und Reha: mind. 60.000,- €
Gipsgeld: ab 250,- €
Umschulungen: mind. 12.000,- €
Die Gliedertaxe ist ein sehr wichtiger Bestandteil des Versicherungsvertrages. Schließ lich bestimmt neben der Grundsumme auch die die Höhe des Auszahlungsbetrages. Angeben wird die Gliedertaxe in Prozent. Der Prozentsatz gibt an, wie viel für den geschädigten Körperteil bezahlt wird.
Bei der besonderen Unfallversicherung mit dem speziellen Tarif für Krankenschwestern und Krankenpfleger, fällt die Gliedertaxe besonders hoch aus. Das bedeutet für Sie als Versicherungsnehmer höhere Leistungen im Schadensfall.
Körper-teil
andere Unfall-Versicherungen
Daumen
bis 25 % (Durchschnitt liegt bei ca. 25.000 EUR)
Nur Einmalleistung – keine Rente!
45% =
105.000 EUR
45% =
85.000 EUR
30% =
40.000 EUR
ab 70 % =
mind. 200.000 EUR
+ Rente
Zeigefinger
Zeige-finger
bis 20 % (Durchschnitt liegt bei ca. 20.000 EUR)
Nur Einmalleistung – keine Rente!
30% =
40.000 EUR
30% =
45.000 EUR
20% =
20.000 EUR
ab 70 % =
mind. 200.000 EUR
+ Rente
andere Finger
bis 10 % (Durchschnitt liegt bei ca. 10.000 EUR)
Nur Einmalleistung – keine Rente!
20% =
20.000 EUR
25% =
25.000 EUR
12% =
12.000 EUR
ab 20 % =
mind. 20.000 EUR
Hand
bis 75 % (Durchschnitt liegt bei ca. 125.000 EUR)
Nur Einmalleistung – keine Rente!
90% =
300.000 EUR
+ Rente
90% =
350.000 EUR
+ Rente
75% =
225.000 EUR
+ Rente
100 % =
350.000 EUR
+ Rente
Auge
bis 60 % (Durchschnitt liegt bei ca. 100.000 EUR)
Nur Einmalleistung – keine Rente!
70% =
200.000 EUR
+ Rente
70% =
265.000 EUR
+ Rente
60% =
150.000 EUR
+ Rente
60% =
150.000 EUR
+ Rente
Andere Unfallversicherungen
bis 25 % (Durchschnitt liegt bei ca. 25.000 EUR)
Nur Einmalleistung – keine Rente!
Interrisk
45% = 105.000 EUR
Basler
45% = 85.000 EUR
VHV
30% = 40.000 EUR
Handara
ab 70 % = mind. 200.000 EUR
+ Rente
Andere Unfallversicherungen
bis 20 % (Durchschnitt liegt bei ca. 20.000 EUR)
Nur Einmalleistung – keine Rente!
Interrisk
30% = 40.000 EUR
Basler
30% = 45.000 EUR
VHV
20% = 20.000 EUR
Handara
ab 70 % = mind. 200.000 EUR
+ Rente
Andere Unfallversicherungen
bis 10 % (Durchschnitt liegt bei ca. 10.000 EUR)
Nur Einmalleistung – keine Rente!
Interrisk
20% = 20.000 EUR
Basler
25% = 25.000 EUR
VHV
12% = 12.000 EUR
Handara
ab 20 % = mind. 20.000 EUR
Andere Unfallversicherungen
bis 75 % (Durchschnitt liegt bei ca. 125.000 EUR)
Nur Einmalleistung – keine Rente!
Interrisk
90% = 300.000 EUR
+ Rente
Basler
90% = 350.000 EUR
+ Rente
VHV
75% = 225.000 EUR
+ Rente
Handara
100 % = 350.000 EUR
+ Rente
Andere Unfallversicherungen
bis 60 % (Durchschnitt liegt bei ca. 100.000 EUR)
Nur Einmalleistung – keine Rente!
Interrisk
70% = 200.000 EUR
+ Rente
Basler
70% = 265.000 EUR
+ Rente
VHV
60% = 150.000 EUR
+ Rente
Handara
60 % = 150.000 EUR
+ Rente
Achten Sie unbedingt darauf, dass Eigenbewegungen und erhöhte Kraftanstrengungen mitversichert sind.
Unfallversicherung fürs Pflegepersonal vergleichen
Kraftanstrengungen
Erhöhte Kraftanstrengung: Unfälle, die im direkten, kausalen Zusammenhang mit erhöhtem Kraftaufwand stehen, sind versichert. Erhöhte Kraftanstrengungen liegen zum Beispiel beim Heben, Tragen und Schieben schwerer Gegenstände vor.
bei uns immer versichert
Eigenbewegungen (Schädigung an Gliedmaß en oder Wirbelsäule): Damit ein Unfall nach Definition vorliegt, ist grundsätzlich ein plötzliches und von auß en auf den Körper der versicherten Person wirkendes Ereignis von Nöten, wodurch beispielsweise ein Bandscheibenvorfall bei der Gartenarbeit oder ein Bänderriss beim Sport durch bloß es Umknicken per Definition keine Unfälle sind. Ist ein Einschluss der Eigenbewegungen vereinbart, wird der Unfallbegriff auf diese Fälle der Eigenbewegung ohne Einwirkung von auß en erweitert.
bei uns immer versichert
Um Leistungen aus Ihrer Krankenschwestern/Krankenpfleger-Unfallversicherung zu erhalten, müssen Sie eine Voraussetzung erfüllen:
Ihre Invalidität muss festgestellt sein. Für diese Invaliditätsfeststellung gibt es eine bestimmte Frist. Diese beträgt in der Regel 24 Monate. Wieso in der Regel? Da unsere spezielle Unfallversicherung für Krankenschwestern und Krankenpfleger Ihnen mehr Zeit dafür einräumt. Nämlich ganze 36 Monate.
Eintritt der Invalidität nach Unfall innerhalb von: Beschreibt den Höchstzeitraum, in welcher sich die dauerhafte körperliche und/oder geistige Beeinträchtigung nach dem Unfallereignis bemerkbar machen muss, also ein folgenloser Heilungsprozess nicht erfolgen wird. Die GDVMusterbedingungen sehen eine Frist von einem Jahr vor.
Durchschnitt liegt bei 1 Jahr und 6 Monaten
bei uns immer 2 Jahre
Ärztliche Feststellung der Invalidität: Beschreibt den Höchstzeitraum, in welcher die dauerhafte körperliche und/oder geistige Beeinträchtigung nach dem Unfallereignis durch einen zugelassenen Arzt bestätigt und schriftlich attestiert werden muss. Auch hier sehen die meisten Tarife eine Verbesserung zu den Musterbedingungen vor.
Durchschnitt liegt bei 1 Jahr und 6 Monaten
bei uns immer 3 Jahre
Geltendmachung der Invalidität beim Versicherer: Beschreibt den Höchstzeitraum, in welchem der Geschädigte seinen gültigen Leistungsanspruch dem Versicherer übermitteln muss. Achtung: Die tatsächliche Meldung eines Unfalls muss unverzüglich nach Geschehen erfolgen, unabhängig davon, ob und welche Leistung zu erwarten sein könnte. Die Geltendmachung ersetzt die Meldung nicht
Durchschnitt liegt bei 2 Jahren
bei uns immer 3 Jahre
Was geschieht, wenn die Invalidität nicht innerhalb der Frist festgestellt wird? In einem solchen Fall kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Kosten durch die Wiederherstellung des äuß eren Erscheinungsbildes nach einem Unfall. Voraussetzung für die Leistung ist, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse oder Haftpflichtversicherer) eintrittspflichtig ist. Gesondert zu sehen sind die Kosten für Zahnersatz.
Durchschnitt
Durchschnitt liegt bei 10.000 EUR
Interrisk
unbegrenzt
Basler
1.000.000 EUR
VHV
50.000 EUR
Handara
mind. 60.000 EUR
beim Tarif PLUS unbegrenzt
Material- und Personalkosten durch Auffindung und Abtransport eines Unfallopfers wie durch den Einsatz von privaten und öffentlichen Rettungsdiensten. Sehr hohe Kosten können hier beispielsweise durch einen Skiunfall in nicht vollständig touristisch erschlossenen Wintersportgebieten entstehen.
Durchschnitt
Durchschnitt liegt bei 25.000 EUR
Interrisk
unbegrenzt
Basler
1.000.000 EUR
VHV
1.000.000 EUR
Handara
mind. 1.000.000 EUR
beim Tarif PLUS unbegrenzt
Nicht oder unvollständig von der gesetzlichen Unfallversicherung getragene Kosten für medizinisch notwendige Kuraufenthalte nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt zur Wiederherstellung der körperlichen Funktionsfähigkeit. Meistens erfolgen diese Maß nahmen nahtlos an den stationären Aufenthalt, spätestens müssen diese (je nach Tarif) innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall angetreten werden.
Durchschnitt
Durchschnitt liegt bei 2.000 EUR
Interrisk
unbegrenzt
Basler
3.000 EUR
VHV
3.000 EUR
Handara
mind. 60.000 EUR
beim Tarif PLUS unbegrenzt
1.000.000 EUR
50.000 EUR
mind. 60.000 EUR
beim Tarif PLUS
unbegrenzt
Material- und Personalkosten durch Auffindung und Abtransport eines Unfallopfers wie durch den Einsatz von privaten und öffentlichen Rettungsdiensten. Sehr hohe Kosten können hier beispielsweise durch einen Skiunfall in nicht vollständig touristisch erschlossenen Wintersportgebieten entstehen.
Durchschnitt liegt
bei 25.000 EUR
unbegrenzt
1.000.000 EUR
1.000.000 EUR
mind. 1.000.000 EUR
beim Tarif PLUS
unbegrenzt
Nicht oder unvollständig von der gesetzlichen Unfallversicherung getragene Kosten für medizinisch notwendige Kuraufenthalte nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt zur Wiederherstellung der körperlichen Funktionsfähigkeit. Meistens erfolgen diese Maß nahmen nahtlos an den stationären Aufenthalt, spätestens müssen diese (je nach Tarif) innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall angetreten werden.
Durchschnitt liegt
bei 2.000 EUR
unbegrenzt
3.000 EUR
3.000 EUR
mind. 60.000 EUR
beim Tarif PLUS
unbegrenzt
Auch Impfschäden, wie er beispielsweise bei der Corona-Schutzimpfung auftreten könnte, gehören zu den durch eine Unfallversicherung abgesicherten Risiken. Allerdings nur dann, wenn der Versicherungsvertrag auch den Baustein Impfschäden enthält. Darauf müssen Sie beim Abschluss der Unfallversicherung unbedingt achten.
Gerne unterstützen wir Sie dabei. Denn als unabhängige Versicherungsmakler kennen wir uns mit den unterschiedlichen Versicherungsbausteinen und auch mit dem Kleingedruckten bestens aus.
Als Krankenpfleger bzw. Krankenschwester üben Sie einen sehr wichtigen und ebenso verantwortungsvollen Beruf aus. Da ist es umso wichtiger, dass Sie sich selbst umfassend absichern und sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen.
Haben Sie Fragen zu dieser so wichtigen Absicherung? Gerne beraten wir Sie ausführlich dazu und erstellen Ihnen auf Wunsch auch gerne ein unverbindliches Angebot.
Unfallversicherung fürs Pflegepersonal vergleichen
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
Montag bis Donnerstag:
09:00 – 17:00 Uhr
Freitag:
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