Impfschäden Coronaschutzoimpfung versichern

Das neuartige Coronavirus und die daraus resultierende Erkrankung Covid-19. Kein anderes Thema hält die Welt aktuell so fest umklammert. Umso größer ist die Freude über den nun verfügbaren Impfstoff. Doch es gibt auch Unsicherheit.

  • Ist dieser Impfstoff wirklich sicher?

  • Wie schlimm sind die Nebenwirkungen?

Wie viele Menschen wünschen auch Sie sich wahrscheinlich eine Möglichkeit, Schäden durch die Coronaschutzimpfung versichern zu können. Und das ist möglich! Denn in vielen Unfallversicherungen ist der Baustein Impfschäden enthalten.

 

Wobei handelt es sich bei einem Impfschaden?

Wird eine Impfung korrekt vorgenommen und tritt danach jedoch eine bleibende Schädigung auf, handelt es sich dabei um einen sogenannten Impfschaden oder Impffolgeschaden. Die Ausprägungen eines Impffolgeschadens sind vielfältig. Sie können von lokalen Beschwerden wie einer allergischen Reaktion oder einer Entzündung der Stichstelle bis hin zu Organschädigungen reichen. In Deutschland ist die Zahl von Impfschäden zwar in den letzten Jahren stark zurückgegangen, aber die Unsicherheit bleibt. Denn immer noch sind Impfschäden eine reale Gefahr. Auch, wenn ihre schweren Formen nur noch selten vorkommen.

Versicherungsrechtlich anerkannte Impfschäden sind zum Beispiel:

  • Lähmungen

  • Allergien

  • Epilepsie

  • Diabetes

  • Hirnschäden

  • Krampfanfällen

  Bei einem Impfschaden handelt es sich aus Sicht des Versicherungsunternehmens um einen bleibenden gesundheitlichen Schaden, welcher einen Anspruch von Ihnen auf Invaliditätsrente oder auch auf andere Invaliditätsleistungen begründet, sofern Impfschäden im Versicherungsumfang Ihres Versicherungsvertrages enthalten sind.  
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Eine Absicherung für Impfschäden

Ob Sie sich gegen das neuartige Coronavirus und die Erkrankung Covid-19 impfen lassen oder nicht, ist ihre ganz persönliche Entscheidung. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Risiken der Erkrankung und ide Risiken der Impfung gut gegeneinander abwägen. Denn letztendlich können nur Sie alleine diese wichtige, Ihre eigene Gesundheit betreffende Entscheidung treffen, 

 

Es ist jedoch wichtig für Sie zu wissen, dass eine Absicherung gegen Folgeschäden der Corona-Impfung möglich ist. Durch eine Unfallversicherung mit dem Versicherungsbestandteil Impfschäden.

 

Dieser umfasst dauerhafte Impfschäden, welche durch eine behördlich angeordnete oder auch ärztlich empfohlene Impfung verursacht werden.

Achten Sie bitte sehr genau auf Ihren Unfallversicherungs-Tarif und ebenso gut auf das sogenannte Kleingedruckte. Denn nur so können Sie herausfinden, ob in Ihrem Versicherungsschutz Impffolgeschäden bzw. Impfschäden enthalten sind.

 

 
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Die Unfallversicherung sichert Sie umfassend ab

Auch abgesehen von Impfschäden ist es sehr wichtig, dass Sie eine gute Unfallversicherung haben. Schließlich kann viel zu schnell ein Unfall geschehen. Neben gesundheitlicher Einschränkungen zählen auch finanzielle Probleme sehr oft zu den Unfallfolgen.

 

Eine Unfallversicherung bietet Ihnen nicht nur Leistungen im Falle eines Impfschadens, sondern leistet auch bei vielen anderen Szenarien. So verfügen Sie über eine umfassende Absicherung für den Schadensfall mit einer Einmalzahlung sowie einer lebenslangen, monatlich ausbezahlten Unfallrente.

 

Sie sehen, eine gute Unfallversicherung bietet Ihnen eine sehr gute Absicherung gegen jegliche Unfallarten und auch dann, wenn Sie einen Impfschaden erleiden.

 

Fazit

Nur eine Unfallversicherung bietet Ihnen finanzielle Sicherheit, wenn ein Unfall passiert. Und Sie schützt Sie zudem auch dann, wenn ein Impfschaden erfolgt.

Dies ist vor allem jetzt in der Zeit des Corona-Virus und von Covid-19 eine äußerst wichtige Vorsorge.

  • Sie verfügen bereits über eine Unfallversicherung, sind aber unsicher, ob in Ihrem Vertrag Impfschäden mit eingeschlossen sind?

Sehr gerne überprüfen wir Ihren Versicherungsvertrag und Ihre Versicherungsbedingungen.

Zudem beraten wir als unabhängige Versicherungsmakler auch sehr gerne ausführlich über das wichtige Thema Unfallversicherung und erstellen Ihnen auf Wunsch gerne auch ein unverbindliches Angebot.

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