Uwe Redler
Redakteur
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine der wichtigsten Versicherungen, die ein Mensch haben kann. Und das unabhängig vom Beruf und somit auch für Soldaten auf Zeit. Dabei muss es sich jedoch um eine BU handeln, die zum Leben und zur Tätigkeit des Soldaten passt. Was ist wichtig bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Soldaten auf Zeit?
Die wohl wichtigste Frage: welche Ansprüche hat der Soldat auf Zeit bei Dienstunfähigkeit? Dies regelt § 11 des Soldatenversorgungsgesetzes. Demnach erhält der Zeitsoldat im Falle der Dienstunfähigkeit 75 % seines Solds als sogenannte Übergangsgebührnisse. Der Sold des letzten Monats vor Eintritt seiner Dienstunfähigkeit bildet die Bemessungsgrundlage.
Die Anspruchsdauer der Übergangsgebührnisse beträgt:
Der maximale Anspruch beträgt 60 Monate ab einer Dienstzeit von 12 Jahren.
Im Fall der Dienstunfähigkeit bietet sich dem Zeitsoldaten die Möglichkeit auf eine Umschulung. Sein Anspruch erhöht sich in diesem Fall um 25 % für die Dauer der Umschulung. Das bedeutet, der Soldat auf Zeit erhält seinen vollen Sold. Eine Ausgleichszahlung des umschulenden Unternehmens wird jedoch mit den 25 % verrechnet.
Wird ein für 12 Jahre verpflichteter Soldat dienstunfähig, hat er Anspruch auf einen Eingliederungsschein, kurz E-Schein. Dieser ermöglicht dem Soldaten den Eintritt in die Beamtenlaufbahn. Zudem erhält er in diesem Fall für maximal 10 Jahre seinen bisherigen Sold. Oder bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der Verdienst seines neuen Jobs höher ist als sein alter Sold als Soldat.
Trifft die Dienstunfähigkeit einen Soldaten auf Zeit, der auf 20 Jahre oder mehr verpflichtet ist und enden dessen Übergangsgebührnisse, kann er einen Antrag auf Unterhaltsbeitrag stellen (§ 13e SVG). Doch Achtung, einen Anspruch auf Unterhaltsbeitrag besteht nicht, denn es handelt sich dabei um eine Kann-Klausel. Wird der Unterhaltsbeitrag genehmigt, erhält der Soldat auf Zeit 75 % der Beamten-Mindestversorgung. Diese Leistung endet mit dem Erreichen des Regelrenteneintrittsalters.
Um im Falle einer Dienstunfähigkeit wirklich umfassend abgesichert zu sein, gilt es für den Soldat auf Zeit einige Punkte zu beachten.
In der Regel ist ein Zeitsoldat nur bis zu einem Alter von 60 Jahren versicherbar. Doch was, wenn er davor aus dem Dienst austritt, um in einem Zivilberuf tätig zu werden? Schließlich ist das Rentenalter, für ihn dann erst mit dem 67. Lebensjahr erreicht.
In diesem Fall ist es für den Soldaten auf Zeit wichtig, dass sein Vertrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine Verlängerungsoption enthält. Nur so kann er sich bis zum zivilen Renteneintrittsalter absichern.
Für Zeitsoldaten gibt es in Bezug auf die BU die Möglichkeit einer Karenzzeit von 12 bis 60 Monaten. Das bedeutet, die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet erst nach dieser Frist. Der Vorteil daraus ist die Beitragsersparnis, welche für den Soldaten auf Zeit durchaus sinnvoll ist, da er durch seine Übergangsgebührnisse während der Karenzzeit ausreichend bei Dienstunfähigkeit versorgt ist.
Gut zu wissen
Kann der Soldat auf Zeit nicht mehr arbeiten und erhält Übergangsgebührnisse, ist er in Bezug auf seine Ansprüche einem gesetzlich versicherten Angestellten gleichgestellt. Das bedeutet, dass er in der Regel anspruchsberechtigt auf Erwerbsminderungsrente ist, da die Bundeswehr für ihn Beiträge zur Rentenversicherung leistet.
Ein Soldat auf Zeit ist während seiner Dienstzeit gut abgesichert. Die private Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist dennoch auch für ihn von groß er Wichtigkeit. Es gibt dabei jedoch einiges zu beachten. Die Dauer seiner Verpflichtung als Soldat auf Zeit, die Übergangsgebührnisse und die Option auf Verlängerung sind nur einige Beispiele davon. Eine ausführliche Beratung zu dieser Thematik ist deshalb empfohlen.
Als unabhängige Versicherungsmakler sind wir Experten auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung für Soldaten auf Zeit. Wir beraten Sie gerne und sind für all Ihre Fragen jederzeit gerne für Sie da.
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