Lebensversicherer auf den Knien

Beitrag: Überschussbeteiligung bei Lebensversicherern einfach erklärt

Uwe

Uwe Redler

Redakteur

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Die meisten Bürger wissen nicht, dass der Garantiezins der Versicherungen nichts mit den Kapitalerträgen der Versicherungen zu tun hat.

Ist es Ihnen neu? Hat man es Ihnen nicht gesagt? Hat man Ihnen die Lebensversicherung etwa anders verkauft? Möglicherweise wurden Ihnen schlagfertige Argumente gebracht, nur damit Sie schnell unterschreiben. Hat man Ihnen die bekannten Argumente gebracht, die jeder Versicherungsverkäufer auf dem FF kennt?

Mehr zur Garantieverzinsung lesen Sie hier.

Hier das Verlaufsargument der Branche: „Zudem Garantiezins profitieren Sie von den Kapitalerträgen der Versicherungen“.

Das Argument klingt vielleicht logisch und sehr klar, doch hier kann man schon erkennen, was klar ist, nämlich dass die Überschüsse nicht klar sind.

Im §153 VVG wird beschrieben, dass der Versicherungsnehmer an den Überschüssen beteiligt wird, jedoch ist die Höhe der Überschüsse fraglich.

Die Überschüsse sind nämlich vom Erfolg des Unternehmens abhängig.

Kein Erfolg, keine Überschüsse.

Lesen hier mehr über die Streichung der Überschüsse.

Überschussbeteiligung bei Lebensversicherern einfach erklärt

Wussten Sie, dass sich die Überschüsse nur auf den Sparanteil beziehen? Ja genau, nur auf den Sparanteil. Auf den Teil, der ungewiss ist. Das bedeutet so viel wie, Sie wissen nicht wie viel gespart wird und Sie wissen auch nicht, welche Überschüsse Sie bekommen.

Moment, sparen Sie etwa blind?

Würden Sie wirklich jemanden Geld geben, damit er es vermehrt, ohne zu wissen, wie er das macht und welchen Vorteil Sie dabei haben?

Ich denke, dass die meisten Anleger Gewinne erzielen und nicht ins Ungewisse ihr hart erarbeitetes Geld investieren möchten.

Die Überschüsse hängen von genau von zwei Parametern ab.

• Vom Anlageerfolg des Unternehmens. Das bedeutet so viel wie: Je besser der Versicherer die Kundengelder anlegen, desto höher ist auch die Überschussbeteiligung.

Leider gilt es für beide Wege, sprich auch nach untern.

• Des Weiteren hängt es von den Gewinnen aus Kosten- und Risikoveranschlagungen ab. Wenn der Versicherer seine Kosten höher berechnet hat, als diese tatsächlich anfallen, so fließ en die dadurch erzielten Gewinne ebenfalls in die Überschussbeteiligung ein.

Übrigens: Eine Überschussbeteiligung für fondsgebundene Lebens– oder Rentenversicherung gibt es nicht.

Die Überschüsse werden dem Verbraucher jährlich gutgeschrieben und diese werden dann mindestens mit dem Garantiezins verzinst.

Die Überschüsse interessieren unter dem Strich den Kunden nicht. Er will nicht wissen, was hätte, wäre, wenn und aber. Fakt ist doch, dass den Kunden nur eines interessiert, nämlich sein Ertrag, seine Rendite.

Wenn es um Zahlen geht, dann hält sich die Branche eher zurück und schüchtern. Diese legen oft Zahlen vor, die der Verbraucher meistens nicht versteht.

Ich werde in den weiteren Blogs mehr auf das Thema eingehen und Ihnen zeigen, wie die Assekuranz Ihnen einiges schön rechnet.

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