Sterben ist teuer. Bzw. das, was danach auf die Angehörigen an Kosten zukommt. Schließlich gilt in Deutschland Bestattungspflicht. Und eine Beerdigung mit allem, was dazugehört, ist nicht billig. Du kannst deine Angehörigen jedoch entlasten. Mit einer Sterbegeldversicherung.

Wofür eine Sterbegeldversicherung?

Bei einer Beerdigung samt den dazu gehörenden Feierlichkeiten musst du mit Kosten um die 7.000,- Euro oder mehr rechnen. Die Sterbegeldversicherung dient der finanziellen Absicherung deiner Hinterbliebenen im Hinblick auf deine Bestattungskosten.

Wer benötigt diese Versicherung?

Sinnvoll ist eine Sterbegeldversicherung im Grunde genommen für jeden Menschen. Und das besonders dann, wenn

  • du deine Angehörigen vor den finanziellen Belastungen deiner Bestattung schützen möchtest
  • du alles rund um deine Bestattung selbst regeln möchtest oder auch musst
  • du nicht sicher bist, wer finanziell für deine Bestattung aufkommen würde
  • deine Beerdigung genau nach deinen Wünschen ablaufen soll
  • du Streitigkeiten um dein Erbe vermeiden willst

Macht eine Sterbegeldversicherung denn Sinn?

Da in Deutschland die Bestattungspflicht gilt, ist diese Versicherung durchaus für jede Person sinnvoll. Denn eine Beisetzung ist teuer. Was, wenn deine Hinterbliebenen zum Zeitpunkt deines Todes nicht die finanziellen Mittel für deine (Wunsch-)Bestattung haben?

Eine Sterbegeldversicherung ist somit durchaus sinnvoll, wenn

  • du deine Lieben im Bezug auf deine Beisetzung organisatorisch und auch finanziell entlasten willst
  • du dir sicher sein möchtest, dass für deine Wunsch-Bestattung ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sein werden
  • du den Ablauf wie auch den Rahmen deiner Beisetzung selbst bestimmen möchtest
  • du professionelle Unterstützung bei dieser belastenden Thematik wünschst

Die Vorteile der Sterbegeldversicherung

Wenn du eines Tages stirbst, verlieren deine Angehörigen einen ihnen lieben Menschen. Sie trauern. Und zugleich beginnt für sie eine arbeitsreiche und belastende Zeit. Umso besser, wenn sich deine Lieben in dieser schwierigen Phase keine Gedanken um die Kosten der Beisetzung machen müssen, da du mit einer Sterbegeldversicherung vorgesorgt hast.

Die Vorteile dieser wichtigen Versicherung:

  • keine Gesundheitsfragen
  • Absicherung der Beisetzungs-Kosten
  • Entlastung deiner Hinterbliebenen

Die Auszahlung

Mit Abschluss der Versicherung haben du bzw. deine Angehörigen nicht sofort Anspruch auf die Auszahlung. Vielmehr gilt eine 36-monatige Wartezeit. Verstirbst du während dieser Zeit, erfolgt lediglich die Auszahlung der bis dahin bezahlten Versicherungsbeiträge. Erst nach Ablauf der Wartezeit von 36 Monaten leistet die Sterbegeldversicherung die volle Versicherungssumme. Und dies nicht nur schnell, sondern auch einkommenssteuerfrei.

An wen erfolgt die Auszahlung?

Wer die Versicherungssumme nach deinem Ableben erhält, legst du bereits bei Abschluss der Versicherung fest. In der Regel sind der/die Ehepartner*in oder andere Familienmitglieder als Begünstigte im Versicherungsvertrag angegeben.

Selbstverständlich kannst du die bezugsberechtigte Person jederzeit ändern.

Die Höhe der Beiträge

Die Beitragshöhe bemisst sich bei der Sterbegeldversicherung an folgenden Faktoren:

  • Versicherungssumme
  • dein Alter
  • Leistungsumfang
  • Dauer der Beitragszahlung

Je älter du bei Vertragsabschluss bist und je höher die Versicherungssumme ist, desto höher ist auch der Versicherungsbeitrag.

Zudem kannst du, was die Laufzeit der Versicherung betrifft auswählen, ob sie zu deinem 65., 75. oder 85. Lebensjahr enden soll. Oder auch erst mit deinem Tod. Hier gilt: je kürzer die Vertragslaufzeit, desto höher der Versicherungsbeitrag.

Wichtige Personen

Im Bezug auf die Sterbegeldversicherung gibt es diverse Personen, die mit der Versicherung verbunden werden:

  • die versicherte Person
  • den Versicherungsnehmer
  • die begünstigte Person
  • den Beitragszahler

Doch wer ist wer?

Bei der versicherten Person handelt es sich um den Menschen, bei dessen Tod die Versicherungssumme ausbezahlt wird. Die versicherte Person kann, muss aber nicht, zugleich der/die Versicherungsnehmer*in sein. Es kann auch jemand anderes als versicherte Person angegeben werden. So beispielsweise ein Elternteil, der/die Ehepartner*in oder andere.

Der/die Versicherungsnehmer*in ist die Person, welche den Versicherungsvertrag abschließt und alle Rechte und Pflichten im Bezug auf die Versicherung innehat. Sie erhält den Versicherungsschein.

Die begünstigte Person ist der- bzw. diejenige, welche im Falle des Todes der versicherten Person die Versicherungssumme erhält.

Die Versicherungsbeiträge werden vom Beitragszahler bzw. der Beitragszahlerin geleistet. Ist anstelle von monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Beitragen eine Einmalzahlung vereinbart, so wird diese auch durch den Beitragszahler bzw. die Beitragszahlerin geleistet.

Fazit

Die Sterbegeldversicherung schützt deine Angehörigen vor den Kosten deiner Beisetzung. Sie deckt in der Regel, abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme, die Bestattungskosten sowie auch andere Aufwendungen in Verbindung mit deiner Beisetzung ab.

Du wünschst eine ausführliche Beratung zu dieser wichtigen Vorsorge? Sehr gerne beantworten wir all deine Fragen und unterbreiten dir ein unverbindliches Angebot.