Endlich Eigenheim-Besitzer, das ist Ihr Traum. Die Wunsch-Immobilie ist gefunden und auch der Zuschlag ist schon da.

DOCH DANN DER SCHOCK: IHRE KREDITANFRAGE IST ABGELEHNT, DIE FINANZIERUNG GEPLATZT.

Aber warum wurde der Kredit abgelehnt? Woran kann es liegen?

Das böse Erwachen – Kreditablehnung

Mitten in der Hochstimmung über die gefundene Traum-Immobilie platzt ein Schreiben der Bank. Die Kreditanfrage wurde abgelehnt. Eine Begründung gibt die Bank in den meisten Fällen dabei nicht an.

Doch warum lehnt die Bank einen Kredit überhaupt ab?

DER FÜR DEN KREDITGEBER WICHTIGSTE GRUND: ZUM EIGENEN SCHUTZ.

Persönlich nehmen sollten Sie deshalb eine Ablehnung nicht, auch wenn sie ziemlich am Ego knabbern kann. Doch es gibt noch weitere Gründe, die zu einer Kreditablehnung führen können.

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Die Bonitätsprüfung

Vor der Finanzierungszusage steht stets die Bonitätsprüfung. Schließ lich muss die Bank Ihre Zahlungsfähigkeit einschätzen können.

Hier gilt: je höher der angefragte Kreditbetrag, desto genauer informiert sich der Kreditgeber.

 

Genauer gesagt bedeutet dies, übersteigt der Kreditbetrag 10 % des anrechenbaren Eigenkapitals müssen Sie als Kreditnehmer Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen. Sind Sie selbstständig oder Unternehmer, fordert die Bank zusätzlich Ihre Jahresabschlüsse an. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Willkür der Bank, sondern um eine gesetzliche Vorschrift.

 

Soweit die Theorie.

Doch die Praxis sieht oftmals anders aus. Die Banken wollen auf Nummer sicher gehen. Sie verlangen deshalb bei jedem Immobilienkredit alle Unterlagen. Und das unabhängig von der Kredithöhe.

 

Für die Bonitätsprüfung wird eine Auskunft von der SCHUFA eingeholt und auch ein bankinternes Scoring durchgeführt. Doch nicht nur das. Auch die Immobilie, welche Sie mithilfe des Kredits finanzieren möchten, wird geprüft.

Was die Banken an Informationen von Ihnen anfordern könnten:

Gehaltsnachweise der letzten drei Monate

Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres

Eigenmittelnachweis anhand von Kontoauszügen oder ähnlichem

Nachweis über Ihr Einkommen des Vorjahres

Bei Selbstständigen noch zusätzlich:

Jahresabschlüsse bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung der letzten zwei Jahre mit Ihrer Unterschrift

Einkommenssteuerbescheide der letzten Jahre

aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung mit Ihrer Unterschrift

WIR HELFEN IHNEN BEI IHREM VORHABEN UND IHRER FINANZIERUNG. SPRECHEN SIE UNS EINFACH AN!!

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