Uwe Redler
Redakteur
Die Schweigepflicht, eine Klausel, die unter anderem Ärzten auferlegt ist. Dadurch ist es ihnen untersagt, wichtige daten wie beispielsweise Gesundheitsämtern, weiterzugeben. Was einerseits gut ist, kann in manchen Bereichen auch Nachteile mit sich bringen.
Bei der Schweigepflicht oder auch Verschwiegenheitspflicht handelt es sich um die rechtliche Verpflichtung von bestimmten Personen, Ihnen anvertraute und bekannte Daten und Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben.
Die Schweigepflicht ist eng verknüpft mit dem Datenschutz. Denn die Schweige- oder Verschwiegenheitspflicht umfasst Geheimnisse wie auch personenbezogene und weitere Daten.
Jede Person hat das Recht auf informelle Selbstbestimmung. So ist es im Grundgesetz verankert. Also kann jeder Mensch frei entscheiden, wem er welche Daten zugänglich macht. Egal, um welche Art seiner Daten es sich handelt.
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Bei dieser Art der Schweigepflichtentbindung gibt es zwei Arten.
Um keine generelle Entbindung zu erteilen, sollte auf Formulierungen geachtet werden, die Satzteile wie „… der Versicherer soweit es für die Leistungsprüfung oder Beurteilung des Risikos erforderlich ist, meine daten bei… erhebt“.
Der Nachteil bei der generellen Schweigepflichtentbindung liegt in der Informationspflicht des Versicherers. Er muss stets über die Dateneinholung informieren. Doch bei einer generellen Entbindung spielt der Zeitpunkt, wann er darüber informiert, keine Rolle. So kann diese Information auch lange Zeit nach der Dateneinholung erfolgen.
Individuelle Entbindung – hierbei ist der Versicherer verpflichtet, in jedem Einzelfall über die beabsichtigte Dateneinholung zu informieren. Und zwar darüber, von wem bzw. woher und aus welchem Grund er die Daten anfordern will.
So kann individuell entschieden werden, ob die Erlaubnis zur Dateneinholung und -verwendung erteilt wird oder nicht.
Auch hier gibt es zwei Arten der Schweigepflichtentbindung.
Wenn es um die vorvertragliche Anzeigepflicht geht, sind vollständige und vor allem korrekte Daten äuß erst wichtig. Denn nur so ist eine gute Risikobewertung und damit einhergehend ein umfassender Versicherungsschutz gewährleistet.
Eine generelle Entbindung von der Schweigepflicht ist allerdings auch hier mit Vorsicht zu genieß en. Denn egal wie gut Ärzte und andere zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen auch arbeiten, es können sich immer Fehler in den Akten einschleichen. Und eben diese können ein Risiko bzgl. des Versicherungsschutzes bedeuten.
Besser ist deshalb die Einzelfallgenehmigung. Durch sie ist es möglich, die eigenen daten vorab zu kontrollieren. Erst nach Kontrolle und Einverständnis werden die daten an die Versicherung übermittelt.
Vorvertragliche Anzeigepflicht??
Verträge, die bereits vor dem Jahr 2010 abgeschlossen wurden, enthalten oft eine generelle Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht. Doch keine Sorge, auch heute noch besteht die Möglichkeit, diese mit Vertragsabschluss erteilte generelle Einwilligung zu widerrufen.
Die Entbindung von der Schweigepflicht verunsichert viele. Zu wichtig sind die personenbezogenen und gesundheitlichen Daten. Doch für Antragsprüfungen, Risikobewertungen und Tariffestsetzungen ist eine Abfrage dieser Daten oft essenziell. Fragen Sie uns, als unabhängiger Finanzberater stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Deshalb:
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