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Rüruprente / Basisrente – Grundwissen

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Die Rüruprente – die klassische Form der privaten Altersvorsorge

Nach dem Wirtschaftsexperten Rürup benannt, gilt die sogenannte Rüruprente in Deutschland als Basisrente. Sie besteht seit 2005 als staatlich geförderte Rente und kann zusätzlich zur gesetzlichen Altersvorsorge privat abgeschlossen werden. Für die Rüruprente gelten im Gegensatz zu anderen privaten Vorsorgeformen in erster Linie die Leistungs- und Steuerbestimmungen der gesetzlichen Rente. Der Hauptunterschied besteht in der Finanzierung. Diese ist bei der Rüruprente kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert. Im Gegensatz zur Riester-Altersvorsorge besteht bei der Rüruprente eine sogenannte Verrentungspflicht. Das heißt, sie kann nicht, wie die Riester-Rente, schon zum Teil zum Rentenbeginn ausgezahlt werden.

Rürup Rente

Voraussetzungen für den Abschluss eines Rürup-Vertrages

Grundsätzlich kann jeder deutsche Bürger einen Rüruprenten-Vertrag abschließen, wenn er damit einverstanden ist, dass die Rentenansprüche sich laut Gesetzgeber:

– nur auf die Auszahlung einer personenbezogenen, monatlichen Rente ab dem 60 bzw. 62 Lebensjahr beziehen (je nach  Versicherungsabschluss vor bzw. nach dem 1.1.2012)
– keinesfalls vererben, beleihen, veräußern oder kapitalisieren lassen.

Rüruprente Steuer Tipps

Hinsichtlich der Rüruprente Steuer Bestimmungen ist zu beachten, dass die Rürup Basisrente in zwei Steuerphasen unterteilt ist. Sie werden als Anspar- bzw. Anwartschaftsphase sowie Renten- bzw. Leistungsphase bezeichnet. Während der ersten Rürup Phase, dem Aufbau des Rentenkapitals, können die Rürup Einzahlungen als Sonderausgaben behandelt werden. Das bedeutet, sie lassen sich steuerlich absetzen. Derzeit liegt der abziehbare Rüruprente Steuer Betrag bei 74 Prozent (Stand 2012) und wird bis 2025 Jahr für Jahr um 2 Prozent auf 100 Prozent gesteigert. Dies gilt für die Höchstbeträge 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Verheiratete, die zusammen steuerlich veranlagt werden. Bei einem jährlichen Beitrag von 2.000 Euro lassen sich somit momentan 1.480 Euro steuerlich absetzen (2012).
Während der Renten- bzw. Leistungsphase erfolgt die sogenannte Besteuerung nach Jahrgängen, auch Kohorten genannt. Dies führt zu unterschiedlichen Steuersätzen in den verschiedenen Jahrgängen. Wurde die ausgezahlte Rüruprente 2005 noch mit 50 Prozent besteuert, so liegt der Steuersatz 2020 nach einem jährlichen Anstieg von 2 Prozent bei 80 Prozent. Die volle, dauerhafte Besteuerung der Rentenleistungen erfolgt ab 2040.

Die geförderten Sparformen der Rürup Basisrente

Grundsätzlich gehören die folgenden Sparformen zu den förderungsfähigen Möglichkeiten, einen Rurüp Rentenvertrag einzugehen:

– Einzahlung in Fondssparpläne oder britische Altersvorsorge-Versicherungen, wie Legal & General oder Canada Life
– Investition in Fondssparpläne
– Abschluss von fondsgebundenen Rentenversicherungen
– oder klassische Formen der Rentenversicherungen

Die Rentensicherheit bei ALG II und Insolvenz

Sobald beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit keine Beiträge zur Rüruprente mehr gezahlt werden können, kann die Versicherung beitragsfrei gestellt werden. Da sie laut Gesetzgeber unkündbar, aber auch unpfändbar ist, wird sie innerhalb der gesetzlichen Pfändungsgrenzen nicht bei der Berechnung des ALG II angerechnet. Ihr Pfändungsschutz ist zusätzlich mit einem Insolvenzschutz verbunden, der insbesondere für Selbstständige zur Sicherung der Altersvorsorge dient.

Rürup Leistungen im Todesfall

In der Ansparphase sehen die gesetzlichen Regelungen zur Rürup Basisrente keine gesonderten Leistungen für Todesfälle vor dem Eintritt der Leistungsphase vor. Da die angesparte Rürup Altersvorsorge nicht übertragbar und nicht vererbbar ist, geht sie beim Tod des Versicherungsnehmers vor dem Leistungsfall direkt in die Versichertengemeinschaft ein. Dies kann mit der zusätzlichen Bestimmung der Umwandlungsmöglichkeit zur Hinterbliebenenrente (nur für Ehepartner und Kinder) umgangen werden. Ebenfalls bieten viele Versicherungen im Zusammenhang mit der Rüruprente Sterbefallversicherungen für die Ansparphase an. Diese werden jedoch nicht staatlich gefördert.
Tritt der Todesfall im Rentenalter und somit in der Leistungsphase ein, verfällt das gegebenenfalls noch vorhandene Rürup Vermögen zugunsten der Versichertengemeinschaft oder kann als Hinterbliebenenrente für Ehepartner oder Kinder ausgezahlt werden. Dies muss jedoch bei Vertragsabschluss beispielsweise für eine bestimmte Rentengarantiezeit vereinbart werden. Eingetragene Lebenspartnerschaften finden dabei derzeit keine Berücksichtigung.

Zusatzversicherungen – steuerliche Förderungen zusätzlich zur Rüruprente

Neben der staatlich geförderten und gesetzlich möglichen Hinterbliebenenabsicherung, kann auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gemeinsam mit Rüruprente abgeschlossen und staatlich gefördert werden. Dies ist einerseits mit steuerlichen Vorteilen in der Ansparphase verbunden. Andererseits wird die Berufsfähigkeit im Leistungsfall derzeit langfristig nach jeweiliger Kohorte besteuert. Das kann sich im Vergleich zu konventionellen Berufsunfähigkeitsversicherungen wiederum nachteilig auswirken.

Zielgruppen, Vorteile und Nachteile im Überblick

Das Altersvorsorgemodell der Rürup Basisrente lohnt sich insbesondere für steuerlich zumeist hochbelastete Selbstständige, die seit 2005 Kapitallebensversicherungen und die klassische, gesetzliche Rentenversicherung nicht als Sonderausgaben steuerlich absetzen dürfen. Ebenfalls bietet es auch für Angestellte vorteilhafte Ansparmöglichkeiten im Rahmen einer privaten und staatlich geförderte Altersvorsorge.

Zusammenfassend zeichnet sich die Rüruprente durch folgende Vorteile und Nachteile aus.

Die Vorteile liegen klar in:

– den gewährten staatlichen Steuervorteilen über den sogenannten Sonderausgabenabzug
– der Anrechnungsfreiheit für das ALG II
– Pfändungsschutz in der Ansparphase sowie in der Leistungsphase innerhalb der Pfändungsgrenzen
– Abgeltungssteuerfreiheit für Zinsen während der Ansparphase
– Möglichkeit von Steuervergünstigen bei eingeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen
– flexible Beitragsgestaltung und Möglichkeit zur Beitragsfreistellung

Die Nachteile der Rüruprente bestehen derzeit in:

– im gesetzlich festgelegten Auszahlungszeitpunkt zum 60. bzw. 62. Lebensjahr
– Rüruprente Steuer nach Jahrgängen
– Ausschluss der Verschenkung, Vererbung und Übertragung von Rürup-Vermögen
– Verfall der Renteneinzahlungen bei Tod vor Leistungsbeginn