Unfall, Krankheit, Quarantäne oder Sachschaden. So vieles kann geschehen, was den Betrieb Ihrer Praxis zum Ruhen kommen lässt. Haben Sie ausreichend Privatvermögen, um während dieser Zeit die laufenden Praxiskosten begleichen zu können? Oder würde eine Praxisunterbrechung Ihre Existenz bedrohen? Sichern Sie sich für den Ernstfall ab, mit einer Praxistagegeldversicherung bzw. Praxisausfallversicherung. Denn nur sie schützt Sie im Falle einer vorübergehenden Praxisschließung.

 

Die Praxistagegeldversicherung

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie führen eine gut laufende Praxis. Doch eines Tages geschieht etwas. Sie werden krank, erleiden einen Unfall oder müssen in Quarantäne. Was dann? Sie müssen Ihre Praxis vorübergehend schließen.

Ausschließlich die Praxistagegeldversicherung schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen einer vorübergehenden Praxisschließung. Denn diese wichtige Absicherung leistet bei Schließung aufgrund Krankheit, Quarantäne und Unfall. Und dies für 12 Monate ab dem versicherungsvertraglich vereinbarten Leistungsbeginn.

Sollte es zu einer dauerhaften Schließung Ihrer Praxisräume kommen, leistet die Versicherung für Ihre weiterlaufenden Betriebskosten für eine Dauer von 125 Tage ab Praxis-Schließung.

Übrigens: Absichern können Sie sich bis zu Ihrem 68. Lebensjahr.

Wer kann diese wichtige Versicherung abschließen?

Für die nachfolgend aufgeführten Berufsgruppen ist die Praxistagegeldversicherung existenziell:

  • niedergelassene Ärzte
  • Zahnärzte
  • Psychologen
  • Psychotherapeuten
  • Apotheker
  • Heilpraktiker

Die Versicherungsleistungen

Die Praxistagegeldversicherung sichert Ihre fortlaufenden Praxiskosten ab, wenn Sie als Praxisbetreiber*in aufgrund Krankheit, Quarantäne oder Unfall Ihre Praxis schließen müssen. Gleiches gilt bei einer Praxisunterbrechung aufgrund eines Schadens.

Alle fortlaufenden Betriebskosten, also all jene Aufwendungen, welche notwendig sind, um den Praxisbetrieb aufrechtzuerhalten, werden durch die Praxistagegeldversicherung abgesichert. So zum Beispiel

  • Miete
  • Mietnebenkosten wie Strom und Wasser
  • Personalkosten
  • Kosten der Buchführung
  • Versicherungsbeiträge, sofern die Versicherungen praxisbezogen sind
  • etwaige Kredite
  • Steuern
  • Abgaben
  • Abschreibungen auf Sachanlagen

Je nach Tarif bzw. Versicherungsgesellschaft ist es zudem möglich, auch einen Teil Ihres entgangenen Gewinns abzusichern sowie auch etwaige Sachrisiken wie beispielsweise Brand oder Leitungswasser mitzuversichern.

Sie möchten den Praxisbetrieb aufrechterhalten und organisieren dafür eine/n Stellvertreter*in? Auch diese Kosten übernimmt die Praxistagegeldversicherung.

Keinen Anspruch auf Leistungen der Versicherung haben Sie jedoch bei Praxisschließung oder -unterbrechung aufgrund einer Pandemie oder Epidemie.

 

Benötigen Sie eine Praxistagegeldversicherung?

Vielleicht überlegen Sie, ob Sie wirklich eine Praxistagegeldversicherung brauchen. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu dieser wichtigen Absicherung und erörtern Ihnen all ihre Vorteile.

Niemand denkt gerne an schlechte Zeiten und dennoch ist es notwendig. Denn nur so können Sie sich für den Ernstfall absichern und die Zeit einer vorübergehenden Praxisschließung gut überstehen.

Denken Sie nur an folgende Szenarien:

  • Sie stürzen bei der Ausübung Ihrer Hobbys und ziehen sich dabei einen komplizierten Bruch zu, welcher nicht nur einen Aufenthalt im Krankenhaus, sondern auch eine mehrwöchige Reha erforderlich macht
  • Sie erleiden einen Bandscheibenvorfall und können aufgrund dessen Ihrer Arbeit für mehrere Monate nicht nachgehen
  • Sie erleiden einen Schlaganfall und damit einhergehend eine halbseitige Lähmung. Nach der stationären Behandlung gehen Sie auf Reha.
  • eine Krebserkrankung führt zu einer langen Arbeitsunfähigkeit

Sie sehen, viel kann passieren und dies viel zu schnell. Sind Sie darauf vorbereitet und können Sie die finanziellen Folgen eines solchen Szenarios wirklich selbst tragen?

 

Gestalten Sie Ihre individuelle Absicherung

Ihre Praxistagegeldversicherung können Sie weitestgehend für Ihre Bedürfnisse individuell gestalten. So können Sie folgende Punkte selbst bestimmen:

Karenzzeit – Sie können eine Karenzzeit auswählen. Das heißt, Sie bestimmen die Zeitspanne, welche zwischen Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit und dem Leistungsbeginn liegt. So beispielsweise 14 Tage, 21 Tage oder auch 28 Tage.

Versicherungssumme – Hierbei handelt es sich um den Betrag, welchen die Versicherung im Leistungsfall maximal übernimmt.

Leistungsdauer – In der Regel beträgt die Standard-Leistungsdauer 12 Monate. Sie können sie jedoch auf 18 Monate erweitern.

Leistungsumfang – Es ist möglich, die Kosten einer Vertretung in den Versicherungsumfang mit aufzunehmen. Ebenso die Absicherung eines etwaigen, durch die Praxisschließung entgangenen Gewinns.

Sachrisiken – Die Absicherung von Sachrisiken wie Leitungswasser, Brand oder auch Einbruch können Sie auf Wunsch mitversichern.

Selbstbehalt – Die Vereinbarung eines Selbstbehalts kann den Versicherungsbeitrag senken. Doch Achtung: diesen Betrag müssen Sie im Leistungsfall definitiv selbst bezahlen.

 

Fazit

Ihre Arbeitskraft sichert den Betrieb Ihrer Praxis. Doch was, wenn Sie ausfallen? Sei es aufgrund von Unfall, Krankheit oder Quarantäne. Dann droht die vorübergehende Praxisschließung oder Kosten durch die Beauftragung eines Stellvertreters bzw. einer Stellvertreterin. Und selbst dann, wenn Ihre Praxis geschlossen ist, laufen Ihre Betriebskosten wie Miete, Personalkosten und anderes dennoch weiter. Können Sie diese Kosten wirklich alleine tragen?

Sichern Sie sich umfassend für diesen Fall ab. Mit einer Praxistagegeldversicherung. Nur diese Versicherung leistet im Falle einer vorübergehenden Praxisunterbrechung und schützt Sie vor deren finanziellen Folgen.

Sehr gerne informieren wir Sie umfassend über diese wichtige Versicherung und unterbreiten Ihnen auch gerne ein unverbindliches Versicherungsangebot.