Unfall, Krankheit, Quarantäne oder Sachschaden. So vieles kann geschehen, was den Betrieb deiner Praxis zum Ruhen kommen lässt. Hast du ausreichend Privatvermögen, um während dieser Zeit die laufenden Praxiskosten begleichen zu können? Oder würde eine Praxisunterbrechung deine Existenz bedrohen? Sichere dich für den Ernstfall ab, mit einer Praxistagegeldversicherung bzw. Praxisausfallversicherung. Denn nur sie schützt dich im Falle einer vorübergehenden Praxisschließung.

Die Praxistagegeldversicherung

Stell dir folgendes Szenario vor: Du führst eine gut laufende Praxis. Doch eines Tages geschieht etwas. Du wirst krank, erleidest einen Unfall oder musst in Quarantäne. Was dann? Du musst deine Praxis vorübergehend schließen.

Ausschließlich die Praxistagegeldversicherung schützt dich zuverlässig vor den finanziellen Folgen einer vorübergehenden Praxisschließung. Denn diese wichtige Absicherung leistet bei Schließung aufgrund Krankheit, Quarantäne und Unfall. Und dies für 12 Monate ab dem versicherungsvertraglich vereinbarten Leistungsbeginn.

Sollte es zu einer dauerhaften Schließung deiner Praxisräume kommen, leistet die Versicherung für deine weiterlaufenden Betriebskosten für eine Dauer von 125 Tage ab Praxis-Schließung.

Übrigens: Absichern kannst du dich bis zu deinem 68. Lebensjahr.

Wer kann diese wichtige Versicherung abschließen?

Für die nachfolgend aufgeführten Berufsgruppen ist die Praxistagegeldversicherung existenziell:

  • niedergelassene Ärzte
  • Zahnärzte
  • Psychologen
  • Psychotherapeuten
  • Apotheker
  • Heilpraktiker

Die Versicherungsleistungen

Die Praxistagegeldversicherung sichert deine fortlaufenden Praxiskosten ab, wenn du als Praxisbetreiber*in aufgrund Krankheit, Quarantäne oder Unfall deine Praxis schließen musst. Gleiches gilt bei einer Praxisunterbrechung aufgrund eines Schadens.

Alle fortlaufenden Betriebskosten, also all jene Aufwendungen, welche notwendig sind, um den Praxisbetrieb aufrechtzuerhalten, werden durch die Praxistagegeldversicherung abgesichert. So zum Beispiel

  • Miete
  • Mietnebenkosten wie Strom und Wasser
  • Personalkosten
  • Kosten der Buchführung
  • Versicherungsbeiträge, sofern die Versicherungen praxisbezogen sind
  • etwaige Kredite
  • Steuern
  • Abgaben
  • Abschreibungen auf Sachanlagen

Je nach Tarif bzw. Versicherungsgesellschaft ist es zudem möglich, auch einen Teil deines entgangenen Gewinns abzusichern sowie auch etwaige Sachrisiken wie beispielsweise Brand oder Leitungswasser mitzuversichern.

Du möchtest den Praxisbetrieb aufrechterhalten und organisierst dafür eine/n Stellvertreter*in? Auch diese Kosten übernimmt die Praxistagegeldversicherung.

Keinen Anspruch auf Leistungen der Versicherung hast du jedoch bei Praxisschließung oder -unterbrechung aufgrund einer Pandemie oder Epidemie.

Benötigst du eine Praxistagegeldversicherung?

Vielleicht überlegst du, ob du wirklich eine Praxistagegeldversicherung brauchst. Gerne beraten wir dich ausführlich zu dieser wichtigen Absicherung und erörtern dir all ihre Vorteile.

Niemand denkt gerne an schlechte Zeiten und dennoch ist es notwendig. Denn nur so kannst du dich für den Ernstfall absichern und die Zeit einer vorübergehenden Praxisschließung gut überstehen.

Denke nur an folgende Szenarien:

  • du stürzt bei der Ausübung deiner Hobbys und ziehst dir dabei einen komplizierten Bruch zu, welcher nicht nur einen Aufenthalt im Krankenhaus, sondern auch eine mehrwöchige Reha erforderlich macht
  • du erleidest einen Bandscheibenvorfall und kannst aufgrund dessen deiner Arbeit für mehrere Monate nicht nachgehen
  • du erleidest einen Schlaganfall und damit einhergehend eine halbseitige Lähmung. Nach der stationären Behandlung gehst du auf Reha.
  • eine Krebserkrankung führt zu einer langen Arbeitsunfähigkeit

Du siehst, viel kann passieren und dies viel zu schnell. Bist du darauf vorbereitet und kannst du die finanziellen Folgen eines solchen Szenarios wirklich selbst tragen?

Gestalte deine individuelle Absicherung

Deine Praxistagegeldversicherung kannst du weitestgehend für deine Bedürfnisse individuell gestalten. So kannst du folgende Punkte selbst bestimmen:

Karenzzeit – Du kannst eine Karenzzeit auswählen. Das heißt, du bestimmst die Zeitspanne, welche zwischen Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit und dem Leistungsbeginn liegt. So beispielsweise 14 Tage, 21 Tage oder auch 28 Tage.

Versicherungssumme – Hierbei handelt es sich um den Betrag, welchen die Versicherung im Leistungsfall maximal übernimmt.

Leistungsdauer – In der Regel beträgt die Standard-Leistungsdauer 12 Monate. Du kannst sie jedoch auf 18 Monate erweitern.

Leistungsumfang – Es ist möglich, die Kosten einer Vertretung in den Versicherungsumfang mit aufzunehmen. Ebenso die Absicherung eines etwaigen, durch die Praxisschließung entgangenen Gewinns.

Sachrisiken – Die Absicherung von Sachrisiken wie Leitungswasser, Brand oder auch Einbruch kannst du auf Wunsch mitversichern.

Selbstbehalt – Die Vereinbarung eines Selbstbehalts kann den Versicherungsbeitrag senken. Doch Achtung: diesen Betrag musst du im Leistungsfall definitiv selbst bezahlen.

Fazit

Deine Arbeitskraft sichert den Betrieb deiner Praxis. Doch was, wenn du ausfällst? Sei es aufgrund von Unfall, Krankheit oder Quarantäne. Dann droht die vorübergehende Praxisschließung oder Kosten durch die Beauftragung eines Stellvertreters bzw. einer Stellvertreterin. Und selbst dann, wenn deine Praxis geschlossen ist, laufen deine Betriebskosten wie Miete, Personalkosten und anderes dennoch weiter. Kannst du diese Kosten wirklich alleine tragen?

Sichere dich umfassend für diesen Fall ab. Mit einer Praxistagegeldversicherung. Nur diese Versicherung leistet im Falle einer vorübergehenden Praxisunterbrechung und schützt dich vor deren finanziellen Folgen.

Sehr gerne informieren wir dich umfassend über diese wichtige Versicherung und unterbreiten dir auch gerne ein unverbindliches Versicherungsangebot.