Geht es um die Pflege, sind stets hohe Kosten im Spiel. Denn egal, ob ambulante Pflege zu Hause oder die Pflege im Pflegeheim, die gesetzlichen Pflegekassen übernehmen stets nur einen Teil dieser Kosten. Es ist somit sehr wichtig, dass Sie eine Pflegezusatzversicherung haben.

 

Pflegezusatzversicherung, was ist das?

Diese wichtige Versicherung dient zur Absicherung Ihres Pflegerisikos und schließt die Versorgungslücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten.

Hierfür gibt es gleich mehrere Möglichkeiten:

  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegekostenversicherung

Bei der Pflegetagegeldversicherung handelt es sich um die am häufigsten abgeschlossene Pflegezusatzversicherung. Hier erhalten Sie, sobald der Pflegefall eintritt, ein Tagegeld. Dieses steht Ihnen zur freien Verfügung. Es ist somit allein Ihnen selbst überlassen, für was Sie dieses Tagegeld verwenden.

Eine besondere Form der Pflegetagegeldversicherung ist Pflege-Bahr. Dabei handelt es sich um eine Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung.

Eine Pflegekostenversicherung erstattet Ihnen die Kosten der Pflegebedürftigkeit, welche Ihnen tatsächlich entstanden sind. Dabei gibt es zweierlei Möglichkeiten der Kostenerstattung:

Option A: Hier wird die Pflegepflichtversicherungs-Leistung als Ausgangspunkt festgesetzt. Die Zusatzversicherung leistet, abhängig vom gewählten Tarif, einen bestimmten Prozentsatz dieses Beitrages.

Option B: Das Ziel bei dieser Option ist die Abdeckung eines bestimmten Prozentsatzes der tatsächlichen Kosten oder die Restkostenerstattung bis zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten maximalen Betrages. Auch hier wird die Leistung der Pflegepflichtversicherung mit einberechnet.

 

Und was leistet die gesetzliche Pflegepflichtversicherung?

Bei der Pflegepflichtversicherung handelt es sich um einen Grundschutz. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und für den Fall gedacht, dass Sie pflegebedürftig werden. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung leistet niemals genug, um all Ihre Pflegekosten zu decken. Die Höhe der Leistung ist abhängig von Ihrem Pflegegrad sowie von der Pflegeart, also ob stationär oder ambulant.

 

Macht eine Pflegezusatzversicherung wirklich Sinn?

Betrachten wir die Angelegenheit ganz nüchtern: dass eine Pflegebedürftigkeit eintritt, ist leider sehr wahrscheinlich. Denn glaubt man diversen Statistiken, so werden 3 von 5 Menschen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Keine schöne Vorstellung. Aber genau deshalb müssen Sie vorsorgen.

Denn Pflegebedürftigkeit stellt Sie sowie auch Ihre Angehörigen vor große Herausforderungen. Damit Sie Ihre Lebensqualität und Ihre Selbstbestimmtheit so weit wie möglich erhalten können und zudem noch über finanzielle Freiräume verfügen, benötigen Sie eine Pflegezusatzversicherung.

Denn nur sie garantiert Ihnen die dann notwendige Sicherheit. Und bringt Ihnen zudem auch hilfreiche Beratung und wichtige Alltagsunterstützung. Für ein qualitatives und selbstbestimmtes Leben auch mit Pflegebedürftigkeit.

 

Wer benötigt eine Pflegezusatzversicherung?

Welche finanziellen Mittel stehen Ihnen für den Pflegefall zur Verfügung? Haben Sie erspartes, welches Sie dann verwenden können? Oder eine Immobilie, die Sie dann vermieten können? Und, reichen diese finanziellen Mittel dann auch wirklich aus? Ebenfalls wichtig zu wissen ist, ob Sie Angehörige haben, welche Sie wirklich unterstützten würden. Denn die Kosten bei Pflegebedürftigkeit sind hoch.

Mit einer Pflegezusatzversicherung müssen Sie sich über all das keine Gedanken machen. Denn diese Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit.

 

Wann wird geleistet? Und wann nicht?

Die Leistungen der Pflegezusatzversicherung:

  • Pflegetagegeld bei häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege oder vollstationärer Pflege
  • Leistungen für häusliche Pflege durch Pflegedienst oder Angehörige, Freunde, Ehrenamtliche etc.
  • Kostenerstattung für Haus-Notruf-Systeme
  • ab Pflegegrad 5 erfolgt Beitragsbefreiung
  • ergänzend zur Pflegeberatung der Pflegepflichtversicherung: individuelle Pflegeberatung und Pflegebegleitung
  • Serviceleistungen und Assistenzleistungen für Sie als Pflegebedürftige*n sowie für Ihre nahen Angehörigen

Nicht in den Leistungen der Pflegezusatzversicherung enthalten sind:

  • Leistungen, welche als Einmalauszahlung vereinbart wurden, sofern die Pflegebedürftigkeit in der Anwartschaft beginnt
  • Mehrkosten, die durch Untersuchungen im Ausland für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit entstehen
  • Leistungen, wenn die Versicherung ruhend gestellt wurde

 

Die Kosten der Pflegezusatzversicherung

Die Höhe der Beiträge für diese wichtige Absicherung sind von folgenden Faktoren abhängig:

  • Ihrem Alter bei Vertragsabschluss
  • den von Ihnen gewählten Leistungen

Je jünger Sie bei Abschluss des Versicherungsvertrages sind, desto günstiger sind die Beiträge. Je höher die von Ihnen gewünschten Leistungen sind, desto höher ist auch Ihr Beitrag.

 

Sind die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzbar?

Die Beiträge der Pflegezusatzversicherung lassen sich mit Einschränkungen steuerlich absetzen. Als Angestellte*r oder Beamte*r können Sie für Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge pro Jahr maximal 1.900,- € steuerlich geltend machen. Als Selbstständige*r bis maximal 2.800,- € jährlich. Übersteigen bereits Ihre Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung diese Höchstbeträge, können Sie die Pflegezusatzversicherung nicht mehr steuerlich geltend machen.

 

Ab wann gelten Sie als pflegebedürftig? Und wie erfolgt die Feststellung?

Die Rede von Pflegebedürftigkeit ist dann, wenn Sie sich im Alltag nicht mehr allein versorgen können und aus diesem Grund Hilfe brauchen bei alltäglichen Aufgaben wie Essen, Duschen, einkaufen usw. Ob Ihrer Hilfebedürftigkeit physische oder psychische Beeinträchtigungen zugrunde liegen, spielt dabei keine Rolle.

Ein Pflegegrad-Einstufung erhalten Sie, sobald Sie für mindestens 6 Monate Hilfe benötigen. Sie stellen dann einen Antrag auf Leistungen bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sowie bei der privaten Pflegezusatzversicherung.

Darauf sollten Sie beim Abschluss der Pflegezusatzversicherung achten

Folgende Punkte sollte Ihr Versicherungsvertrag unbedingt abdecken.

  • Tagegeld
  • ab Pflegegrad 1
  • Ausland
  • Wartezeit
  • Leistungsdynamik
  • Gesundheitsfragen

Tagegeld

Um die Versorgungslücke auszugleichen, empfiehlt sich ein Pflegetagegeld. Dieses sollte mindestens 75,- € betragen, was Ihnen eine monatliche Leistung von 2.250,- € garantiert.

Ab Pflegegrad 1

Ihre Pflegezusatzversicherung sollte unbedingt bereits ab Pflegegrad 1 leisten. Und das auch bei ambulanter Betreuung zu Hause und unabhängig davon, ob sich ein Angehöriger oder ein Pflegedienst um Sie kümmert.

Ausland

Achten Sie darauf, ob Ihr Versicherungsvertrag auch außerhalb von Deutschland gültig ist. Manche Versicherer leisten europaweit, andere weltweit. Wer weiß, vielleicht werden Sie Ihren Ruhestand ja im Ausland genießen. Umso wichtiger ist es deshalb bereits jetzt darauf zu achten, dass Ihre Versicherung auch im Ausland gültig ist.

Wartezeit

Es ist sehr wichtig, dass Sie sich für einen Tarif ohne Wartezeit entscheiden. Denn: enthält Ihr Versicherungsvertrag eine Wartezeit, erhalten Sie erst nach Ablauf dieser Wartezeit Leistungen.

Leistungsdynamik

Während der Vertragslaufzeit sollte in regelmäßigen Abständen eine Anpassung des Tagessatzes erfolgen. Und dies bestenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Gesundheitsfragen

Die Gesundheitsfragen sind die Basis für Ihren Versicherungsschutz. Beantworten Sie alle Fragen deshalb vollständig und absolut wahrheitsgemäß.

 

Fazit

Ob eine Pflegebedürftigkeit eintreten wird oder nicht, weiß niemand im Voraus. Dennoch ist es sehr wichtig, dass Sie für einen solchen Ernstfall vorsorgen. Denn nur, wenn Sie die im Pflegefall anfallenden Kosten anderweitig decken können, beispielsweise durch Vermögen oder Immobilienvermietung, können Sie gegebenenfalls auf eine solche Absicherung verzichten. In der Regel macht es aber durchaus Sinn, sich durch eine Pflegezusatzversicherung abzusichern. Denn die Versorgungslücke zwischen gesetzlichen Pflegeleistungen und Pflegekosten ist groß.

Sie wünschen eine ausführliche Beratung zum Thema Pflegezusatzversicherung? Sehr gerne sind wir für Sie da.