Pflegebedürftig sein, keine schöne Vorstellung. Doch neben der schlechten Gesundheit kommen im Fall der Pflegebedürftigkeit auch noch finanzielle Probleme hinzu. Denn: die Lücke zwischen den dann tatsächlich anfallenden Kosten und den gesetzlichen Leistungen ist groß. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie vorsorgen: mit einer Pflegerentenversicherung.

 

Pflegerentenversicherung, was ist das?

Sollten Sie eines Tages pflegebedürftig werden und über eine Pflegerentenversicherung verfügen, bezahlt diese Ihnen dann eine Pflegerente. Und das lebenslang. Die Rentenhöhe können Sie bei Abschluss des Versicherungsvertrages flexibel festlegen. Die Leistungshöhe orientiert sich am Grad der Pflegebedürftigkeit.

Da Beitragsanpassungen nur äußerst eingeschränkt möglich sind, ist die Beitragshöhe dauerhaft garantiert. Die Leistungshöhe hingegen ist als sogenannte Garantieleistung nur bis zu einem bestimmten Maße garantiert. Die Leistung kann sich sogar erhöhen, zum Beispiel dann, wenn das Versicherungsunternehmen Überschüsse erwirtschaftet.

Ob Sie als pflegebedürftige Person in einer stationären Pflegeeinrichtung oder zu Hause versorgt werden, beeinflusst die Leistung nicht. Denn die Auszahlung erfolgt zu Ihrer freien Verfügung. Auf dem Versicherungsmarkt finden sich zudem auch Pflegerentenversicherungen mit Todesfall-Leistung. Bei dieser Variante erhalten Ihre Hinterbliebenen nach Ihrem Ableben eine Auszahlung.

Wichtig zu wissen ist zudem, dass zahlreiche Versicherungs-Tarife nicht nur bei im SGB definierten Stufen der Pflegebedürftigkeit leisten, sondern auch bei Einschränkungen gemäß ADL-Definitionen sowie bei Demenzerkrankung.

Was die Beitragszahlung betrifft, so kann diese sowohl in laufenden Monatsbeiträgen wie auch als Einmalbeitrag erfolgen. Beruhigend ist zudem, dass die Versicherung bei finanziellen Engpässen vorübergehend beitragsfrei gestellt werden kann. Allerdings reduzieren sich damit einhergehend auch die Leistungen. Sollten Sie die Pflegerentenversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert zurück. Dabei handelt es sich um einen Teil der von Ihnen bezahlten Beiträge.

Entscheiden Sie sich für eine Pflegerentenversicherung, erfolgt bei Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung. Finden sich dabei individuelle Risikofaktoren, so kann Ihr Antrag deshalb mit Risikozuschlägen angenommen oder auch abgelehnt werden.

 

Pflegerentenversicherung – die Vorteile und Nachteile

Die Pflegerentenversicherung birgt zahlreiche Vorteile für Sie:

  • Beitragshöhe garantiert
  • Beitragszahlung monatlich oder als Einmalbetrag
  • in der Regel im Leistungsfall Beitragsfreistellung
  • bei finanziellem Engpass Beitragsfreistellung möglich
  • Rückkaufswert bei Kündigung der Versicherung
  • oftmals Todesfall-Leistung inbegriffen
  • Versicherungsschutz weltweit
  • Leistung auch bei AD und Demenz

Doch wie alles hat auch diese Versicherung ihre Nachteile:

  • die Überschussleistungen sind nicht garantiert
  • im Vergleich zu Pflegetagegeldversicherungen hohe Beiträge

 

Ist eine Pflegerentenversicherung sinnvoll?

Diese Versicherung macht definitiv Sinn, denn sie bietet Ihnen im Falle der Pflegebedürftigkeit finanzielle Sicherheit. Denn Sie dürfen nicht vergessen, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung keinesfalls ausreichen, um die laufenden Kosten bei Pflegebedürftigkeit abzudecken. Gleiches gilt für die private Pflegepflichtversicherung.

Die Lücke zwischen den gesetzlichen Pflegeleistungen und den tatsächlichen Kosten bei Pflegebedürftigkeit ist groß und wird von der Pflegerentenversicherung gut aufgefangen.

Die Leistungen der Pflegerentenversicherung

  • monatliche garantierte Pflegerenten-Leistung im Pflegefall
  • den Grad der Absicherungshöhe je Pflegegrad können Sie selbst festlegen
  • Hinterbliebenenleistung im Todesfall, wenn keine Pflegebedürftigkeit eintritt oder maximal Pflegegrad 1 erreicht wird
  • bei manchen Tarifen kann eine zusätzliche Kapitalleistung vereinbart werden
  • die Versicherer bieten umfassende Serviceleistungen wie beispielsweise Pflegeheimplatzvermittlung, Pflegeberatung etc.

Die Pflegerente, wonach wird sie bemessen?

Ihre individuelle Leistungshöhe können Sie bei Versicherungsabschluss festlegen. Doch Achtung: es gibt dabei die Garantieleistungen und auch die Überschussleistungen. Dabei sind lediglich die Garantieleistungen in ihrer Höhe sicher. Etwaige Überschüsse können die Leistungen allerdings erhöhen. So zum Beispiel, wenn von der Versicherungsgesellschaft besonders hohe Erträge erzielt werden.

Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

Ja, bei der Antragstellung für Ihre Pflegerentenversicherung erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Sie haben Vorerkrankungen? Gerne beraten wir Sie ausführlich zur Versicherung und auch zur Gesundheitsprüfung. Denn als freie Versicherungsmakler sind uns die Annahmerichtlinien der verschiedenen Versicherer bestens bekannt.

Sie wünschen eine Versicherung ohne Gesundheitsfragen? Auch das ist möglich. Doch diese Option hat einen Haken: die Pflegerentenversicherung ohne Gesundheitsfragen beinhaltet eine 15-jährige Wartezeit. Im Grund genommen handelt es sich bei dieser Versicherung eher um eine Rentenversicherung mit Pflegeoption, welche Sie nach Ablauf der 15 Jahre Wartezeit beanspruchen können.

Pflegebedürftig, ab wann ist man das bei der Pflegerentenversicherung?

Die meisten Versicherungstarife beinhalten mehrere verschiedene Leistungsauslöser. Zudem sind in der Regel die üblichen Pflegegrade, also 1 bis 5 des SGB Bestandteil der Versicherungsbedingungen. Auch gibt es inzwischen zahlreiche Tarife, welche auch im Falle einer Demenzerkrankung und nach ADL-Kriterien leisten. Letztere stimmen übrigens nicht mit den per Gesetz definierten Pflegestufen überein. Das bedeutet, dass die Versicherung unter Umständen auch dann leistet, wenn Sie laut den gesetzlichen Maßstäben nicht pflegebedürftig sind.

Extra-Tipp: ADL-Kriterien sind für Sie auch dann ideal, wenn Sie später im Ausland leben möchten. Denn ADL ist weltweit stark verbreitet und kann so auch durch einen Gutachter im Ausland festgestellt werden. Und somit ohne den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Pflegerentenversicherung und die Steuer

Die Leistungen deiner Pflegerentenversicherung werden netto ausbezahlt und sind steuerfrei.

Was ist mit einer staatlichen Förderung?

Die Pflegerentenversicherung ist leider nicht staatlich förderungsfähig.

 

Fazit

Natürlich hofft jeder Mensch, niemals pflegebedürftig zu werden. Und dennoch kann es passieren. Sei es durch eine Krankheit oder durch einen Unfall. Viel zu schnell kann sich das Leben für Menschen eines jeden Alters grundlegend verändern. Und dann? Pflegebedürftigkeit bringt stets hohe Kosten mit sich, welche entweder Sie selbst oder Ihre Angehörigen dann stemmen müssen.

Die Pflegerentenversicherung bietet finanzielle Sicherheit, denn sie leistet im Falle der Pflegebedürftigkeit. Sorgen Sie vor, mit dieser wichtigen Absicherung für den Ernstfall. Wir beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen auf Wunsch auch ein unverbindliches Angebot.