KFZ-Sachverständiger

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KFZ-Sachverständiger: Wenn´s mal kracht, hilft nur noch ein Fachmann

Rund 2.600.000 Verkehrsunfälle passieren statistisch gesehen bundesweit jährlich! Im Idealfall werden dabei nur Sachschäden verursacht. Für eine reibungslose Regulierung in Schadensfragen ist die Zusammenarbeit mit einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen empfehlenswert.

Als unabhängige Finanzberater verfügen wir über ein Netzwerk unterschiedlichster Versicherer und Gutachter, die Sie nach einem Verkehrsunfall engmaschig begleiten.

Gerade die Unabhängigkeit in diesen Berufen gibt Ihnen als Auftraggeber die Sicherheit unparteiische Gutachten und Kostenvoraschläge zu bekommen.

So können Sie sich nach einem Unfall vorrangig um Ihre eigene Genesung kümmern und wissen, dass auch die Schadensregulierung über die KFZ-Haftpflicht oder Kaskoversicherung reibungslos verläuft.

Nichtdestotrotz ist es auch immer gut selber ein bisschen Wissen im Bezug auf die Arbeit eines KFZ-Sachverständigen zu haben.

KFZ-Sachverständiger: Warum ist die Einschätzung eines Gutachters wichtig?

Üblicher Weise muss der Geschädigte nach einem Unfall beweisen welchen Schaden er erlitten hat. Die eigene Einschätzung wird aber weder vor Gericht, noch von Versicherern anerkannt. Deshalb ist es auch in Ihrem Interesse einen KFZ-Sachverständigen für die Beurteilung und Beweissicherung zu engagieren.

Grundvoraussetzung für ein unparteiisches Gutachten ist die Wahl eines freien, geprüften KFZ-Sachverständigen. Bundesweit sind selbstständig tätige Fachkräfte organisiert. Auch Ihr unabhängiger Finanzberater arbeitet mit neutralen KFZ-Sachverständigen zusammen und hilft Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Partner im Schadensfall.

Oft ist es so, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners Ihnen anbietet Ihre Hauseigenen KFZ-Sachverständigen mit der Gutachterstellung zu beauftragen. Weniger Aufwand für Sie! Mehr Ersparnis für die gegnerische Versicherung. Achten Sie darauf möglichst selbst eine Wertermittlung in Auftrag geben zu können, so können Sie sich sicher sein, dass Ihre Kosten letzten Endes auch gedeckt sind.

Kommt es zum Rechtsstreit, kann der KFZ-Sachverständige als sachverständiger Zeuge in der Gerichtsverhandlung für Sie aussagen. Deshalb sollte der Versicherungsnehmer grundsätzlich einen unabhängigen und erfahrenen KFZ-Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen. Sie müssen sich also nicht auf den von der gegnerischen Haftpflichtversicherung angepriesenen Gutachter einlassen. Dieser darf zwar das beschädigte Fahrzeug in Augenschein nehmen und Ihre Wertermittlung beanstanden, doch wird vor Gericht im Zweifel immer ein unabhängiges Gutachten eher als aussagekräftig angesehen.

KFZ-Sachverständiger: Wann kann ich den Gutachter selbstbestimmen?

Um einen KFZ-Sachverständigen selbst beauftragen zu können muss zwischen Kasko- und Haftpflichtschäden unterschieden werden.

Im Kaskobereich darf der Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht zur Beweissicherung selbständig ein kostenpflichtiges KFZ- Sachverständigengutachten im Auftrag geben. Die Versicherungsverträge (AKB’s Allgemeine Bedingungenfür die Kfz-Versicherung) enthalten in solchen Fällen Klauseln, die besagen, dass KFZ-Sachverständigengutachten nur bezahlt werden, wenn Sie von der Versicherung in Auftrag gegeben werden. Dann ist auch der Ausgleich der Werkstattrechnung eher unproblematisch. Häufig verwenden, von Versicherungen, bestellte Gutachter andere Stundenverrechnungssätze z.B. die „ortsüblichen Verrechnungssätze regionaler Werkstätten“ und nicht die einer markengebundenen Fachwerkstatt, und berücksichtigen zusätzliche Positionen, wie Ersatzteilpreisaufschläge, in Ihrer Kostenanalyse nicht. Um später nicht mit Kürzungen vom Versicherer überrascht zu werden, empfiehlt es sich vorsorglich das Gutachten von der Werkstatt überprüfen zu lassen.

Im Haftpflichtfall darf der Versicherungsnehmer den KFZ-Sachverständigen selbst aussuchen. Der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung muss die Kosten für das Kfz-Gutachten übernehmen. Selbst, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung ein KFZ-Sachverständigengutachten eingeholt hat, dürfen Sie als Geschädigter, einen Gutachter Ihres Vertrauens beauftragen.

KFZ-Sachverständigenkosten werden übernommen wenn…

  • Sie den von der gegnerischen Versicherung den KFZ-Sachverständigen nicht akzeptieren. Diesen sollten Sie generell sofort abschlagen. Ein Zweitgutachten, das nach Einwilligung erstellt wird müssen Sie selber bezahlen
  • Ihr KFZ-Sachverständiger sollte keine Kosten in Rechnung stellen, die unverhältnismäßig hoch sind. Ansonsten übernimmt die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners nur einen Teil der Gebühren
  • Bei einem Bagatellschaden unter 800 Euro gilt ein KFZ- Sachverständigen Gutachten als nicht gerechtfertigt. Alternativ sollten Sie einen einfachen Kostenvoranschlag der Autowerkstatt anfordern.

KFZ-Sachverständiger: Was ist der Unterschied zwischen KFZ-Gutachten und Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag, wird von der beauftragten Werkstatt erstellt. Darin werden alle nötigen arbeiten zur Wiederherstellung des Fahrzeuges aufgelistet, sowie die nötigen Arbeitsstunden mit Stundensätzen der Mechaniker. KFZ- Versicherer bieten günstigere Beiträge, wenn sich Versicherungsnehmer auf eine Vertragswerkstatt einlassen. Das ist gerade im Kaskofall für den Anbieter eine lukrative Lösung zur Schadensregulierung. Sie müssen immer daran denken, dass im Haftpflichtschadenfall Sie als Geschädigter das Sagen haben. Sie tragen am Unfall keine Schuld und haben dadurch die freie Werkstattwahl.

Die KFZ-Versicherung suggeriert gerne, dass ein Kostenvoranschlag vollkommen ausreicht. Erstellte Fotos dokumentieren den Schaden, die Auflistung der Reparaturkosten lässt die Rechnung überschaubar wirken. Ihre Ansprüche sind dadurch gekürzt. Risiken werden auf Sie als Geschädigten und den Reparaturbetrieb verlagert. Da der Kostenvoranschlag eine reine Reparaturkalkulation ist, werden Ansprüche wie Minderwert, Ausfallkosten usw. im Nachhinein zu Ihren Lasten gehen. Das Prognoserisiko liegt in diesem Fall bei der Kfz-Werkstatt. Stellt sich unerwarteter Weise bei der Reparatur ein höherer Schaden heraus, so wird der Versicherer sich auf den niedrigeren Kostenvoranschlag beziehen. Das Risiko höherer Reparaturkosten wird damit auf die Kfz-Werkstatt und den Geschädigten verteilt.

Kostenvoranschläge können auch nicht als Wertermittlung geltend gemacht werden. Und sind in einigen Schadensfällen, zwar günstig für die KFZ-Versicherung, für Sie als Geschädigter aber kann das ein finanzieller Nachteil sein. Zwar ist der Kostenvoranschlag ein verbindliches Angebot zur Reparatur, doch ist lediglich die Erstellung unentgeltlich. Wird der Kostenvoranschlag zur Schadensregulierung genutzt, stellt die Werkstatt diesen in Rechnung. In der Regel werden 50-100 Euro für den Kostenvoranschlag berechnet. Einige Versicherungen übernehmen diese Gebühr nicht. Klären Sie also im Vorfeld ob der Versicherer alle Kosten deckt. Kostenvoranschläge werden auch nicht als Beweissicherung vor Gericht akzeptiert.

Wenn Sie einen Bagatellschaden haben, die Reparaturkosten also im Rahmen bis 800 Euro liegen, ist ein Kostenvorschlag mit Fotobeweis sicher eine Alternative. Bei höheren Schäden sollten Sie immer einen KFZ-Sachverständigen zu Rate ziehen.

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Ein KFZ-Sachverständiger erstellt ein umfassendes Gutachten. Und ermittelt den wirklich entstandenen wirtschaftlichen Schaden am KFZ.

Der Vorteil, das Gutachten eines KFZ-Sachverständigen wird direkt an die KFZ- Versicherungen eingereicht und Sie erhalten ein Duplikat. Sie als Geschädigter müssen nicht mühsam Kostenvoranschläge und Rechnungen zusammensuchen und separat einreichen. Dank eines umfassenden Gutachtens eines KFZ-Sachverständigen, können Sie sich auch den ermittelten Betrag von der KFZ-Versicherung ausbezahlen lassen. Eine fiktive Abrechnung ist grundsätzlich möglich, dadurch können Sie Ihr Fahrzeug z.B. selbst reparieren. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, werden Gutachten eines KFZ-Sachverständigen als Beweismittel vom Richter akzeptiert. Achten Sie darauf einen Sachverständigen zu wählen, der über fundierte Fachkenntnisse verfügt und unparteiisch ist. Ihr unabhängiger Finanzberater arbeitet mit zertifizierten Sachverständigen zusammen und kann Ihnen für Ihre Schadensregulierung den passenden Fachmann empfehlen.

Inhalt eines KFZ-Sachverständigen Gutachtens ist:

  • die Dokumentation des Schadens, durch Fotografien und Daten
  • Beschreibung des optischen und technischen Zustands des KFZ
  • Neupreis des KFZ
  • Auflistung von Sonder- – und Serienausstattung oder Spezialumbauten
  • die Auflistung der festgestellten Reparaturkosten und deren Dauer
  • Ermittlung der Stundenverrechnungssätze
  • Auflistung der Ersatzteilpreise
  • Dokumentation reparierter und nicht reparierter Vorschäden
  • den Restwert bzw. Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges oder die eventuelle Wertminderung
  • Reparaturwürdigkeit
  • die Wiederbeschaffungsdauer eines Ersatzfahrzeuges
  • die Kosten des Nutzungsausfalles
  • detaillierte Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des beschädigten Fahrzeuges
  • Hinweise auf mögliche Risiken im Bezug auf die eventuelle Ausweitung von Reparaturkosten

Für die Erstellung eines umfassenden Gutachtens braucht ein erfahrener KFZ- Sachverständiger je nach Auftragslage zwei bis drei Werktage. Das Honorar unserer KFZ-Sachverständigen ist durch den Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrezeugwesen e.V. – BVSK – geregelt, die Höhe des Honorars ist von der Schadenshöhe abhängig und muss von der KFZ- Versicherung mit übernommen werden.

Bei einem Kurzgutachten, das ebenfalls von einem KFZ-Sachverständigen erstellt werden muss, entfallen lediglich die Angaben zur Wertminderung und des Nutzungsausfalles.

Wann ist ein Unfall als Kaskoschaden einzustufen?

Kaskoschäden, werden von Ihnen selbst verursacht, oder durch höhere Gewalt, zum Beispiel Hagel oder Diebstahl. Auch Wildschäden sind meistens mitversichert.

Die Kaskoversicherung ist grundsätzlich freiwillig und kann in Vollkasko und Teilkasko unterteilt werden. Welche Versicherungsvariante für Ihr Fahrzeug die passende ist, können Sie mit dem unabhängigen Finanzberater erörtern.

Müssen Schäden reguliert werden, beauftragt der Versicherer meistens einen Gutachter, den Sie akzeptieren müssen. Außerdem wird der Versicherungsbeitrag teurer werden.

Wann ist ein Unfall ein Haftpflichtschaden?

Immer wenn Sie nicht der Verursacher sind, sondern der Geschädigte in einem Verkehrsunfall. Die gegnerische KFZ- Haftpflicht übernimmt die Kosten Ihres Schadens. Die KFZ-Haftpflicht ist bei Zulassung eines Fahrzeuges nicht optional sonder verpflichtend.

Sollten Sie einen Schaden über die KFZ-Haftpflicht regulieren müssen, bestehen Sie immer auf einen von Ihnen gewählten KFZ-Sachverständigen. So können Sie sich sicher sein, dass die Kalkulation Ihres Schadens auch den reellen Kosten entspricht.

Aktuell haben wir mehre Kfz-Sachverständige im Kreis Recklinghausen und Umgebung und bauen monatlich unsere Liste aus. Ein Sachverständiger sollte nicht nur in Recklinghausen , sondern auch in den Umliegenden Städten wie, Herne, Herten, Datteln, Dorsten, Marl, Haltern, Castrop-Rauxel, Waltrop, Oer-Erkenschwick, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund und Essen zu finden sein. Die Flexibilität eines KFZ-Sachverständigen ist sehr wichtig. Dieser sollte auch in der Lage sein, ein Fahrzeug nicht nur in Recklinghausen zu begutachten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl Ihres KFZ-Sachverständigen.

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Kontakt

unabhaengiger-finanzberater.de
Projekt der InCoFin GmbH & Co. KG
Tiroler Str. 4-6
45659 Recklinghausen
Telefon: 02361 – 89 01 34 70
info@unabhaengiger-finanzberater.de

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