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Kautionsversicherung

Neue Wohnung, neues Glück! Doch bevor der Einzug startet, steht die Mietkaution an. Nur wenn diese entrichtet ist, erhalten Sie auch die Wohnungsschlüssel. Das ist nachvollziehbar, denn die Kaution bietet Ihrem Vermieter eine gewisse Sicherheit.

Haben Sie das nötige Geld für die Kaution bereits bereit? Falls nicht, müssen Sie nicht verzweifeln – es gibt eine Lösung: die Kautionsversicherung. Mit dieser Versicherung können Sie die Mietkaution leisten, auch wenn Sie den gesamten Betrag nicht sofort verfügbar haben.

Die Mietkaution

Das Wort „Kaution“ stammt aus dem Lateinischen, genauer gesagt vom Begriff „cautio“, was so viel wie „Vorsicht“ oder „Sicherheit“ bedeutet. Bei der Mietkaution handelt es sich um eine Sicherheitsleistung, die Sie Ihrem Vermieter hinterlegen, um eventuelle Verbindlichkeiten nach Ihrem Auszug abzudecken.

Die Kaution dient dem Vermieter als Absicherung für den Fall, dass Sie während der Mietzeit keine Miete mehr zahlen oder nach dem Auszug Schäden in der Wohnung festgestellt werden.

In Deutschland ist die Mietkaution üblich und gehört zum Standardprozess. Ohne die vollständige Zahlung der Kaution können Sie nicht in die Wohnung einziehen, da der Vermieter ohne den Erhalt der Kaution keine Wohnungsschlüssel übergibt.

Die Kautionsversicherung

Die Kautionsversicherung, auch Mietkautionsversicherung genannt, ist eine Mietkautionsbürgschaft gemäß § 551 BGB. Mit dieser Versicherung können Sie die Mietkaution hinterlegen, ohne den gesamten Kautionsbetrag in bar oder auf Ihrem Konto verfügbar zu haben. Statt einer direkten Überweisung oder Barzahlung erhält der Vermieter die Bürgschaftsurkunde der Kautionsversicherung als Sicherheit.

Die Vorteile der Kautionsversicherung:

  • Bankunabhängig: Keine Abhängigkeit von einer Bank oder einem speziellen Konto.
  • Kein Kautionskonto erforderlich: Das sperren von Geld auf einem separaten Konto entfällt.
  • Kein Bargeldfluss: Es wird kein Geld überwiesen oder in bar hinterlegt.
  • Keine Beeinträchtigung der Bonität: Die Kautionsversicherung hat keine negativen Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit.
  • Geringer Verwaltungsaufwand: Weniger bürokratischer Aufwand für beide Seiten.

Ein weiterer Vorteil für den Vermieter ist die bereits durchgeführte Bonitätsprüfung, die im Rahmen der Kautionsversicherung erfolgt. Dies bedeutet, dass Ihre Bonität überprüft wurde, bevor die Kautionsbürgschaft ausgestellt wird.

Wie funktioniert die Versicherung?

Die Möglichkeit der Kautionsversicherung besteht bereits seit dem Jahr 2008. Vorher waren lediglich Barkautionen, Sparbücher oder Bankbürgschaften gängige Optionen. Heute können Sie eine Kautionsversicherung sowohl für private als auch gewerbliche Mietverhältnisse abschließen. In diesem Fall zahlen Sie einen jährlichen Beitrag von etwa 4 bis 6 % der Höhe der Mietkaution.

Die Bedingungen der Mietkautionsversicherung

Grundsätzlich kann jeder, der einen Mietvertrag abschließt, auch eine Kautionsversicherung für die Wohnung oder das Haus abschließen. Da es sich bei dieser Versicherung um eine bargeldlose Kautionsform handelt, gelten die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für andere Kautionsarten.

Für Privatmieter sind folgende Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt:

  • Höhe der Mietkaution
  • Anlage der Kaution
  • Regelungen zur Ratenzahlung

Die Höhe der Mietkaution sowie die Form der Kautionszahlung (ob als Barkaution, Kautionsversicherung oder in Raten) müssen im Mietvertrag eindeutig vereinbart werden.

Für gewerbliche Mieter gelten diese Regelungen jedoch nicht. Das bedeutet, dass alle Bedingungen, wie etwa die Höhe der Kaution oder die Zahlungsmodalitäten, individuell mit dem Vermieter ausgehandelt werden müssen. In der Regel wird die Mietkaution für gewerbliche Objekte bereits bei Abschluss des Mietvertrags vollständig fällig. Zudem kann die Kaution höher ausfallen als bei privaten Mietverhältnissen und in manchen Fällen wird sie auch nicht verzinst.

Muss der Vermieter die Kautionsversicherung akzeptieren?

Dein neuer Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, die Mietkautionsversicherung anzunehmen. Er allein entscheidet, in welcher Form er die Mietkaution erhalten möchte.

Ende des Mietverhältnisses – was, wenn Vermieter Mietkaution einbehalten will?

Endet Ihr Mietverhältnis und es entstehen keine Streitigkeiten mit dem Vermieter, gibt dieser die Bürgschaftsurkunde einfach an Sie zurück. Sie senden die Urkunde dann an die Versicherungsgesellschaft, um die Bürgschaft zu kündigen.

Es kann jedoch auch zu Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter kommen, insbesondere, wenn dieser die Mietkaution ganz oder teilweise einbehalten möchte. Er hat das Recht, dies aus folgenden Gründen zu tun:

  • Schäden an der von Ihnen gemieteten Wohnung oder dem Haus
  • Mietrückstände
  • Nebenkostenrückstände
  • Nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, die im Mietvertrag vereinbart wurden und nun vom Vermieter nachgeholt werden müssen

Hätten Sie die Kaution in bar an Ihren Vermieter gezahlt oder überwiesen, würde er etwaige Rückstände oder Schäden direkt mit der Kaution verrechnen.

Bei einer Kautionsversicherung läuft der Prozess jedoch anders. Der Vermieter muss seine Forderung an die Versicherungsgesellschaft melden. Diese zahlt den geforderten Betrag an den Vermieter aus, während die Versicherung sich anschließend an Sie wendet und den Betrag von Ihnen einfordert.

Wichtig ist, dass es zwei Arten von Bürgschaften gibt, die unterschiedliche Vorgehensweisen im Fall von Streitigkeiten bedeuten:

  • Bürgschaft auf erstes Anfordern
    Bei dieser Art der Bürgschaft wird die Forderung des Vermieters sofort an ihn ausbezahlt, und die Versicherung verlangt den Betrag später von Ihnen zurück. Sollte die Forderung des Vermieters unberechtigt sein, müssen Sie im Nachhinein rechtliche Schritte einleiten, um das Geld zurückzuerhalten.

  • Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern
    In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, gegen die Forderung des Vermieters Einspruch zu erheben. Die Versicherungsgesellschaft zahlt den Betrag erst aus, wenn die Angelegenheit eindeutig geklärt ist.

Die Kündigung der Kautionsversicherung

Endet Ihr Mietverhältnis, müssen Sie auch Ihre Mietkautionsversicherung kündigen. Ein Übertrag auf ein neues Mietverhältnis ist nicht möglich, da die Kautionsversicherung an das ursprüngliche Mietverhältnis gebunden ist.

Die Kündigung der Kautionsversicherung ist einfach und schnell erledigt:

  1. Kündigungsformular ausfüllen oder ein Kündigungsschreiben erstellen.
  2. Die Kündigung zusammen mit der Bürgschaftsurkunde und der Enthaftungserklärung des Vermieters an die Versicherungsgesellschaft senden.
  3. Kündigungsbestätigung von der Versicherung erhalten.

Etwaige zu viel gezahlte Beiträge werden Ihnen nach der Kündigung selbstverständlich zurückerstattet.

Fazit: Mietkautionsversicherung

Die Vorfreude auf die neue Wohnung ist groß – doch die Mietkaution kann eine hohe Belastung darstellen. Was, wenn die Kautionssumme gerade nicht auf Ihrem Konto verfügbar ist oder Sie das Geld dringend für andere Ausgaben, wie etwa Umzugskosten, benötigen? In diesem Fall bietet die Kautionsversicherung eine praktische Lösung. Mit dieser Mietkautionsbürgschaft können Sie die Kaution hinterlegen, ohne Ihr Erspartes anzugreifen. Stattdessen zahlen Sie einen Beitrag, dessen Höhe vertraglich festgelegt ist.

Möchten Sie mehr über die Kautionsversicherung erfahren oder benötigen Sie aktuell eine? Wir beraten Sie gerne ausführlich und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. 

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