Ihre Katze ist weitaus mehr als nur ein Haustier. Sie ist ein vollwertiges Mitglied der Familie. Und dementsprechend soll es dem Stubentiger auch an nichts fehlen. Doch leider können auch die Samtpfoten krank werden oder Unfälle erleiden. Zum Glück gibt es für so gut wie alle Krankheiten und Unfälle Behandlungsmöglichkeiten und auch Operationen. Doch diese sind oftmals sehr teuer. Um Ihrer Katze stets die beste Versorgung garantieren zu können, benötigen Sie eine Katzenkrankenversicherung und Katzen-OP-Versicherung.

 

Katzenkrankenversicherung und Katzen-OP-Versicherung – der Unterschied

Während die Katzen-OP-Versicherung lediglich für Operationen und damit zusammenhängende Kosten aufkommt, leistet die Katzenkrankenversicherung darüber hinaus auch noch für zahlreiche weitere ambulante und auch stationäre Behandlungen. So zum Beispiel für

  • tierärztliche Beratungen
  • diverse Untersuchungen
  • Diagnostik
  • Therapien beispielsweise bei Magen-Darm-Erkrankungen oder Diabetes
  • chirurgische Eingriffe in Narkose
  • bis zu 20 Tage Nachbehandlung

Natürlich kommt es auch auf den von Ihnen gewählten Tarif an, welche Leistungen genau enthalten sind und welche Kosten von der Katzenkrankenversicherung übernommen werden.

Eine Katzen-OP-Versicherung hingegen leistet lediglich für Operationen und den damit zusammenhängenden Kosten.

 

Erfolgt vor Abschluss der Versicherung eine tierärztliche Gesundheitsprüfung?

Nein, weder bei der Katzenkrankenversicherung noch bei der Katzen-OP-Versicherung ist eine tierärztliche Gesundheitsprüfung notwendig. Sie beantworten lediglich bei Vertragsabschluss eine Gesundheitsfrage. Damit bestätigen Sie, dass Ihre Katze die Voraussetzungen für den Vertragsabschluss erfüllt.

Die Voraussetzungen

Möchten Sie Ihre Katze versichern, so müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihre Katze bzw. Ihr Kater ist nicht chronisch krank
  • es ist aktuell keine tierärztliche Behandlung empfohlen oder angeraten
  • es erfolgte in den letzten 6 Monaten vor Vertragsabschluss kein operativer Eingriff
  • es ist aktuell kein operativer Eingriff angeraten oder erforderlich
  • es liegen keine der folgenden Erkrankungen vor: Diabetes, Epilepsie, Schilddrüsenerkrankungen, Allergien, Tumore, Hüftgelenksdysplasie, Ellbogengelenkdysplasie, körperliche Behinderungen oder Fehlbildungen

Wichtig zu wissen: als chronische Erkrankung gelten alle Erkrankungen oder auch Unfallfolgen, welche über einen längeren Zeitraum als 8 Wochen bestehen oder voraussichtlich länger als 8 Wochen bestehen werden.

Der Beitrag

Die Katzen-OP-Versicherung ist im Allgemeinen günstiger als eine Katzenkrankenversicherung. Schlichtweg deshalb, da sie nur bei Operationen und für operationsrelevante Kosten leistet.

Bei beiden Katzenversicherungen steigt der Beitrag mit dem Alter des Tieres. Verständlich, denn schließlich wird der Stubentiger mit steigendem Alter auch anfälliger für Krankheiten.

 

Die Katzen-OP-Versicherung

Die Katzen-OP-Versicherung leistet bei chirurgischen Eingriffen, für die Nachsorge sowie für die Unterbringung in einer Tierklinik. Auch die für eine Operation notwendigen Voruntersuchungen sind im Versicherungsschutz enthalten.

Es werden ausschließlich Leistungen erstattet, welche mit einer Operation in Verbindung stehen.

  • alle Katzen-Rassen können versichert werden
  • bereits ab dem 1. Lebenstag versicherbar
  • rassespezifische Erkrankungen sind bei vielen Anbietern mit versicherbar
  • abgesichert sind alle medizinisch notwendigen OPs
  • viele Anbieter erstatten bis zum 4-fachen Satz der GOT
  • auch die Kosten für eine Unterbringung in einer Tierklinik werden übernommen
  • Diagnostik und Untersuchungen vor der Operation sind versichert
  • ebenso die OP-Nachsorge und dabei benötigte Medikamente
  • Physiotherapie nach OPs sind in einigen Tarifen mit enthalten
  • die Kosten von Zahnextraktion und Wurzelbehandlung können optional mitversichert werden
  • Auslandsschutz bis zu 12 Monate möglich
  • Tarife möglich mit oder ohne Selbstbeteiligung
  • Wartezeit von 0 – 3 Monaten möglich
  • Höchstgrenzen möglich, je nach Tarif
  • keine Wartezeit bei Unfall

Keine Katzen-OP-Versicherung? Das wird teuer!

Ihre Katze bzw. Ihr Kater hat eine durchschnittliche Lebenserwartung von 15 – 17 Jahren. Eine lange Zeit, in der viel passieren kann. Und das unabhängig davon, ob Ihr Stubentiger ein Freigänger oder eine Hauskatze ist. Es kann viel zu schnell zu einem Unfall oder einer Verletzung kommen oder auch zu einer ernsten Erkrankung. Und dann wird es teuer.

Hier einige Beispiele:

  • Ihrer Katze muss ein Zahn entfernt werden: 250 €
  • ein Abszess muss geöffnet werden: 250 €
  • eine Wunde muss genäht werden: 300 €
  • ein Tumor wird gefunden: 350 €
  • Ihr Kater hat sich eine Fraktur zugezogen: 1.400 €

Sie sehen, die Behandlung einer Samtpfote ist teuer. Möchten bzw. können Sie diese hohen Kosten wirklich selber tragen? Sorgen Sie für den Ernstfall vor. Mit einer Katzen-OP-Versicherung.

Diese Kosten übernimmt die Katzen-OP-Versicherung nicht

Ist eine Operation bereits vor Vertragsabschluss angeraten, werden die Kosten für diese OP nicht übernommen. Ebenso erfolgt keine Leistung, wenn Ihnen als Katzenhalter bei Vertragsabschluss bereits eine Krankheit oder ein Unfall oder anderes bekannt ist, was eine Operation notwendig macht. Für Operationen für die Zahn- und Kieferkorrektur sowie für Zahnersatz wird ebenfalls nicht geleistet. Ästhetische Operationen sowie OPs zur Herstellung des Rassestandards sind ebenfalls nicht im Versicherungsumfang enthalten.

Gibt es eine Altersgrenze?

Für den Neuabschluss einer Katzen-OP-Versicherung gilt bei vielen Anbietern ein Alter von 10 Jahren als Höchstaufnahmealter. Ist Ihre Katze aber erst einmal versichert, kann sie dies auch bis zu ihrem Lebensende bleiben.

Wie lange ist die Wartezeit?

Die Wartezeit unterscheidet sich je nach Versicherungsanbieter. So gibt es Tarife ohne Wartezeit, aber auch Tarife mit bis zu 3 Monaten Wartezeit. Erst danach steht der von Ihnen gewünschte Versicherungsschutz für Ihre Katze zur Verfügung. Bei Unfällen besteht in den meisten Fällen keine Wartezeit.

 

Die Katzenkrankenversicherung

Sie möchten Ihre Katze rundum absichern? Eine Katzenkrankenversicherung ist dafür das beste Mittel. Denn sie übernimmt alle Kosten der medizinischen Behandlung Ihres Stubentigers und bietet Ihnen damit finanzielle Sicherheit für den Ernstfall.

Ob Sie eine Katzenkrankenversicherung wirklich brauchen? Denken Sie an all das, was passieren kann. Sei es ein Unfall, ein entzündetes Auge, eine Zahnbehandlung, eine Wunde oder eine Erkrankung. Mit all dem müssen Sie mit Ihrer Katze zum Tierarzt, um sie behandeln zu lassen. Und das wird sehr schnell teuer.

Und nicht nur das. Es kommen weitere Kosten für Wurmkuren, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen auf Sie zu. Können Sie all das alleine stemmen? Haben Sie genug Erspartes, um im Ernstfall Ihrer Katze die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen?

Aus diesem Grund ist eine Katzenkrankenversicherung sehr wichtig. Denn nur sie leistet für jegliche Kosten, welche im Rahmen der Behandlung Ihrer Katze anfallen.

 

Die Leistungen

Die Leistungen der Katzenkrankenversicherung umfassen:

  • ambulante Behandlungen
  • stationäre Behandlungen
  • Röntgen, auch unter Narkose
  • kleinere Operationen unter örtlicher Betäubung
  • Impfungen
  • Wurmkuren
  • Mittel gegen Ektoparasiten
  • Zahnsteinentfernung
  • chirurgische Kastration, chirurgische Sterilisation
  • alternative Behandlungen wie Akupunktur, Homöopathie
  • Kennzeichnung mittels ID-Chip

Gibt es eine Altersgrenze?

Versichert werden können Katzen ab dem 3. Lebensmonat. Der Versicherungsschutz kann bis zum Lebensende der Katze bestehen bleiben.

Wie lange ist die Wartezeit?

Die Wartezeit beträgt je nach ausgewähltem Tarif 0 bis 3 Monate. Erst nach Ablauf dieser Frist besteht voller Versicherungsschutz für Ihre Katze. Ausgenommen davon sind Behandlungen aufgrund eines Unfalls.

Freigänger oder Hauskatze – macht das einen Unterschied?

Nein, die Haltungsart, also ob Freigänger oder Hauskatze, hat keinerlei Einfluss auf den Versicherungsschutz.

Die Katze hat Vorerkrankungen – was ist zu beachten?

Etwaige Vorerkrankungen Ihrer Katze müssen Sie bei Vertragsabschluss angeben. Der Versicherer prüft dann anhand Ihrer Angaben, ob aufgrund der Vorerkrankung ein erhöhtes Erkrankungsrisiko besteht.

Eine Versicherung Ihrer Katze auch mit Vorerkrankung ist in den meisten Fällen möglich. Es kann jedoch zu individuellen Leistungsausschlüssen kommen.

 

Fazit

Ihre Katze ist für Sie mehr als nur ein Haustier. Sie ist ein vollwertiges Familienmitglied und soll für den Fall von Erkrankung oder Unfall umfassend abgesichert sein. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten: eine Katzen-OP-Versicherung, welche bei Operationen leistet oder eine Katzenkrankenversicherung, welche bei Operationen und auch so gut wie allen anderen notwendigen Behandlungen leistet.

Welche Versicherungsvariante für Sie und Ihren Stubentiger optimal ist, können nur Sie selbst entscheiden. Reicht Ihnen die Absicherung für Operationen aus? Oder möchten Sie lieber einen umfassenden Schutz, bei welchem die Versicherung jegliche Behandlungen deiner Katze übernimmt?

Wir unterstützten Sie sehr gern bei Ihrer Suche nach einer optimalen Absicherung für Ihre Katze. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erstellen Ihnen auf Wunsch auch gerne ein unverbindliches Angebot.