Unfallversicherung-fürs-Pflegepersonal

Als Krankenschwester oder Krankenpfleger sind Sie ein wichtiges Mitglied im Gesundheitssystem. Durch Ihre verantwortungsvolle Arbeit unterstützen Sie die Patienten dabei, wieder gesund zu werden.

Kümmern Sie sich denn genauso um Ihre Gesundheit?

Sind Sie für den Fall eines Unfalls ausreichend abgesichert?

Vor allem Ihren Händen sollten Sie bei der Absicherung groß e Aufmerksamkeit widmen. Denn können Sie Ihren Job ohne Ihre Hände ausüben? Oder dann, wenn Sie Ihre Hände aufgrund eines Unfalls nur noch eingeschränkt benutzen können?

Sie benötigen eine Unfallversicherung für Krankenschwestern und Krankenpfleger

Unfallversicherung Krankenschwestern und Krankenpfleger

Aus Ihrem Berufsalltag wissen Sie, wie schnell ein Unfall passieren kann. Ist Ihnen denn auch bewusst, wie häufig bei Unfällen die Hände und Finger betroffen sind?

Die Folgen sind oft eine eingeschränkte Beweglichkeit der einzelnen Finger oder gar der komplette Verlust der Handmobilität sowie weitere Einschränkungen. Das kann sogar dazu führen, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr wie üblich ausüben können. Und dann sind finanzielle Probleme vorprogrammiert. Sorgen Sie vor!

Und zwar mit einer speziellen Unfallversicherung für Krankenschwestern bzw. Krankenpfleger. Nur damit sind Sie optimal versorgt im Ernstfall. Denn diese Versicherung ist exakt auf die speziellen Bedürfnisse Ihres Berufszweigs zugeschnitten.

Und bietet dadurch Leistungen, die Sie bei anderen Versicherungen so nicht finden.

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Die Unfallversicherung für Krankenpfleger und Krankenschwestern sichert Sie gegen Unfälle jeglicher Art ab:

Infektionen (berufs- sowie unfallbedingte)

Infektionen wegen Stichen, Bissen und durch Lebensmittel

allergische Reaktionen in Folge von Unfall, Nahrungsmittelunverträglichkeit, Stich oder Biss

Unfälle bei Fahrveranstaltungen

Der Leistungsumfang einer Unfallversicherung

Ihre Hände sind für Ihren Beruf äuß erst wichtig. Deshalb müssen diese besonders gut abgesichert sein. Sie benötigen eine Unfallversicherung, deren Leistungsumfang auf die Bedürfnisse von Krankenschwestern und -pflegern abgestimmt ist.

Mit Leistungen wie:

  1. eine einmalige Geldleistung in versicherungsvertraglich vereinbarter Höhe
  2. sowie eine monatliche lebenslange Rente

Attraktive Einmalzahlung

Werden Ihre Hände bei einem Unfall geschädigt, leistet die Unfallversicherung für Krankenschwestern und Krankenpfleger. Und dies unabhängig vom Unfallgrund. Wie hoch die Einmalzahlung ausfällt, vereinbaren Sie bei Abschluss des Versicherungsvertrages. Die Auszahlungssumme bestimmt sich stets immer am Grad der Invalidität sowie zusätzlich auch noch an der Grundsumme.

 

Für eine ideale Einmalzahlung empfehlen wir eine Versicherungssumme von 100.000 EUR und eine Progression von 350%. Das bedeutet, dass Sie bei einer Vollinvalidität 350.000 EUR erhalten.

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Monatliche Rentenzahlung

Neben der Einmalzahlung leistet die Unfallversicherung eine monatliche Rente. Diese wird lebenslang ausbezahlt und bereits ab einer 50-%-igen Invalidität. Die Rentenhöhe wird ebenfalls vertraglich vereinbart.

Unsere Empfehlung: Mindestrente von 1.500 EUR.

Die Rente wird lebenslang gezahlt, auch im Rentenalter. Daher ist die Mindestrente von 1.500 EUR notwendig.

Übersicht möglichen Leistungen:

Einmalzahlung

lebenslange monatliche Rente

Privatarzt-Leistungen, selbst auß erhalb von Deutschland

1-Bett-Zimmer

Krankenhaustagegeld, Dauer: 5 Jahre, Höhe 75,- €

kosmetische OPs und Zahnersatz: mind. 60.000,- €

Kur und Reha: mind. 60.000,- €

Gipsgeld: ab 250,- €

Umschulungen: mind. 12.000,- €

Als unabhängige Finanzberater liegt uns das Wohl unserer Kunden am Herzen. Deshalb bieten wir nicht nur eine umfassende Beratung, sondern auch eine individuelle Versorgung. Durch kontinuierliche Weiterbildung wissen wir immer, welche Leistungen für Sie als Krankenpfleger oder Krankenschwester wichtig sind. Dadurch können wir Ihnen eine Unfallversicherung anbieten, die optimal auf Ihren Berufszweig ausgerichtet ist.

Die Gliedertaxe

Für die Höhe des Auszahlungsbetrages ist neben der bereits erwähnten Grundsumme zudem auch noch die Gliedertaxe ausschlaggebend. Diese benennt den Prozentsatz, der für den in Mitleidenschaft gezogenen Körperteil bezahlt wird.

Bei der Krankenschwestern/Krankenpfleger-Unfallversicherung ist die Gliedertaxe besonders hoch. Das bedeutet: höhere Leistungen für Sie im Ernstfall.

Gliedertaxe-Handara-PUV

Als Beispiel hier die Gliedertaxe der Handara (Versicherer: Janitos)

Versicherungssumme: 100.000 EUR und Progression 350%

 

PUV-Grafik-Gesundheitspfleger-nurse

Die besonders hohen Gliedertaxen gibt es jedoch nicht nur für Hand und Finger, sondern auch für andere geschädigte Teile deines Körpers. Und das auch dann, wenn erhöhte Kraftanstrengung oder sogar Eigenverschulden der Grund für den Unfall war.

Unbedingt darauf achten, dass Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung mitversichert sind 

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KRAFTANSTRENGUNGEN

Kraftanstregung

Die Voraussetzung: Invalidität

Damit Sie Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten, muss eine Invalidität festgestellt sein. Diese Feststellung muss innerhalb einer bestimmten zeitlichen Frist erfolgen. Normalerweise beträgt dieser Zeitrahmen 18 Monate. Erfolgt die Invaliditätsfeststellung in dieser Zeit nicht, kann die Unfallversicherung die Leistung verweigern.

FRISTVERLÄNGERUNGEN

Zeitliche-Begrenzung-Unfallversicherung

Zusätzliche Leistungen einer Unfallversicherung

Unfallversicherung-Zusatzleistungen-1

Fazit

Sie haben einen äuß erst verantwortungsvollen Beruf. Umso wichtiger ist es, dass Sie selbst für den Fall eines Unfalls abgesichert sind. Mit einer Unfallversicherung für Krankenpfleger und Krankenschwestern, die optimal auf Ihren Beruf zugeschnitten ist.

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