Uwe Redler
Redakteur
Dann sind Sie mit Ihrer verantwortungsvollen Arbeit ein wichtiger Teil unseres Gesundheitssystems. Durch Ihre Arbeit und Unterstützung tragen Sie zur Genesung Ihrer Patienten bei. Und übernehmen zusätzlich auch noch weitere Tätigkeiten, die ebenso wichtig sind.
Doch kümmern Sie sich auch genauso gut um sich selbst?
Zum Beispiel, indem Sie sich für den Fall eines Unfalls absichern?
Während Ihrer täglichen Arbeit erleben Sie, wie schwer die Folgen eines Unfalls ausfallen können. Und wie schnell ein Unfall passieren kann. Vor dem Unfall an sich, kann Sie keine Versicherung schützen, aber vor dessen finanziellen Folgen. Denn diese können schnell existenzgefährdend werden. Sorgen Sie vor! Durch eine Unfallversicherung für Krankenschwestern und Krankenpfleger.
Schwerwiegende Unfallfolgen können bis hin zum Verlust der Handmobilität oder auch zum Verlust der Arm-Bewegungsfähigkeit führen.
Es ist sehr wichtig für Ihre Zukunft, dass Sie für den Fall eines Unfalls umfassend vorsorgen. Bestens dafür geeignet ist die Unfallversicherung für Krankenschwestern und Krankenpfleger.
Unfallversicherung fürs Pflegepersonal vergleichen
Es ist nur die Krankenschwestern/Krankenpfleger Unfallversicherung, welche Sie wirklich gegen jede Unfallart absichert.
Und das sogar bei:
berufsbedingten sowie unfallbedingten Infektionen
Infektionen wegen Stich, Biss, Lebensmittel
allergische Reaktionen durch Unfall, Nahrungsmittelunverträglichkeit, Stich oder Biss
Unfälle bei Fahrveranstaltungen
Wie wichtig sind Ihre Hände und Arme für Ihre tägliche Arbeit? Können Sie sicher sein, dass Sie auch nach einem Unfall Ihren Job noch genauso ausüben können wie heute? Es ist deshalb unumgänglich für Sie vorzusorgen. Doch dafür benötigen Sie eine Unfallversicherung, die perfekt auf Ihren Bedarf als Krankenschwester bzw. Krankenpfleger zugeschnitten ist.
Bei den speziellen Unfallversicherungen für Krankenschwestern und -pfleger erhalten Sie:
plus eine monatliche Rente, welche Ihr Leben lang ausbezahlt wird
einmalige Geldleistung, deren Höhe im Versicherungsvertrag festgelegt ist
Die einmalige Geldleistung
Passiert ein Unfall und Teile Ihres Körpers werden geschädigt, leistet Ihre Unfallversicherung für Krankenschwester und Krankenpfleger eine einmalige Geldleistung. Die Höhe dieser Einmalzahlung wird bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages festgelegt. Die Höhe errechnet sich dabei aus Grundsumme und Invaliditätsgrad. Die Auszahlung erfolgt stets unabhängig vom Unfallgrund.
Für eine ideale Einmalzahlung sollten Sie eine Versicherungssumme von 100.000 EUR und eine Progression von 350% wählen. Bei einer Vollinvalidität erhalten Sie 350.000 EUR.
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Ihre Rentenzahlung
Die spezielle Krankenschwestern/Krankenpfleger-Unfallversicherung leistet nicht nur eine einmalige Geldleistung, sondern zusätzlich auch eine monatliche Rente, welche lebenslang ausbezahlt wird. Die Zahlung beginnt, sobald eine 50-%ige Invalidität erreicht ist. Die Höhe des monatlichen Rentenbetrages ist im Versicherungsvertrag festgelegt. Wir empfehlen Ihnen eine Mindestrente in Höhe von 1.500 EUR.
Einmalzahlung
monatliche Rente, Ihr Leben lang
innerhalb sowie auß erhalb von Deutschland
1-Bett-Zimmer
Krankenhaustagegeld, 75,- €, 5 Jahre lang
kosmetische OPs und Zahnersatz: mind. 60.000,- €
Kur und Reha: mind. 60.000,- €
Gipsgeld: ab 250,- €
Umschulungen: mind. 12.000,- €
Wir garantieren Ihnen eine stets umfassende Beratung sowie eine individuelle, optimal auf Sie abgestimmte Versorgung. Als unabhängige Finanzberater bilden wir uns stetig weiter und wissen so um die besonderen Anforderungen, denen eine gute Krankenschwestern/Krankenpfleger-Unfallversicherung genügen muss.
Der Auszahlungsbetrag bestimmt sich nicht alleine aus der Grundsumme, auch die Gliedertaxe ist bei der Berechnung wichtig. Denn sie nennt den Prozentsatz, welcher für den geschädigte Körperteil im Leistungsfall zur Berechnung herangezogen wird.
Bei der Krankenschwestern/Krankenpfleger Unfallversicherung ist die Gliedertaxe besonders hoch. Und bringt somit besonders hohe Leistungen für Sie.
Körper-teil
andere Unfall-Versicherungen
Daumen
bis 25 % (Durchschnitt liegt bei ca. 25.000 EUR)
Nur Einmalleistung – keine Rente!
45% =
105.000 EUR
45% =
85.000 EUR
30% =
40.000 EUR
ab 70 % =
mind. 200.000 EUR
+ Rente
Zeigefinger
Zeige-finger
bis 20 % (Durchschnitt liegt bei ca. 20.000 EUR)
Nur Einmalleistung – keine Rente!
30% =
40.000 EUR
30% =
45.000 EUR
20% =
20.000 EUR
ab 70 % =
mind. 200.000 EUR
+ Rente
andere Finger
bis 10 % (Durchschnitt liegt bei ca. 10.000 EUR)
Nur Einmalleistung – keine Rente!
20% =
20.000 EUR
25% =
25.000 EUR
12% =
12.000 EUR
ab 20 % =
mind. 20.000 EUR
Andere Unfallversicherungen
bis 25 % (Durchschnitt liegt bei ca. 25.000 EUR)
Nur Einmalleistung – keine Rente!
Interrisk
45% = 105.000 EUR
Basler
45% = 85.000 EUR
VHV
30% = 40.000 EUR
Handara
ab 70 % = mind. 200.000 EUR
+ Rente
Andere Unfallversicherungen
bis 20 % (Durchschnitt liegt bei ca. 20.000 EUR)
Nur Einmalleistung – keine Rente!
Interrisk
30% = 40.000 EUR
Basler
30% = 45.000 EUR
VHV
20% = 20.000 EUR
Handara
ab 70 % = mind. 200.000 EUR
+ Rente
Andere Unfallversicherungen
bis 10 % (Durchschnitt liegt bei ca. 10.000 EUR)
Nur Einmalleistung – keine Rente!
Interrisk
20% = 20.000 EUR
Basler
25% = 25.000 EUR
VHV
12% = 12.000 EUR
Handara
ab 20 % = mind. 20.000 EUR
Hier die Gliedertaxe der Handara (Versicherer Janitos)
Versicherungssumme: 100.000 EUR und Progression 350%
Natürlich gibt es bei dieser Versicherung die besonders hohen Gliedertaxen nicht nur für Daumen, Finger und Hand, sondern auch für jeden anderen Körperteil fällt die Gliedertaxe besonders hoch aus. Selbst dann, wenn der Unfallgrund erhöhte Kraftanstrengung oder auch Eigenverschulden war.
Wichtig!! Achten Sie auf die Klauseln: Eigenbewegungen und erhöhte Kraftanstrengungen. Schäden auf den Bereichen müssen versichert sein!!!
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Kraftanstrengungen
Erhöhte Kraftanstrengung: Unfälle, die im direkten, kausalen Zusammenhang mit erhöhtem Kraftaufwand stehen, sind versichert. Erhöhte Kraftanstrengungen liegen zum Beispiel beim Heben, Tragen und Schieben schwerer Gegenstände vor.
bei uns immer versichert
Eigenbewegungen (Schädigung an Gliedmaß en oder Wirbelsäule): Damit ein Unfall nach Definition vorliegt, ist grundsätzlich ein plötzliches und von auß en auf den Körper der versicherten Person wirkendes Ereignis von Nöten, wodurch beispielsweise ein Bandscheibenvorfall bei der Gartenarbeit oder ein Bänderriss beim Sport durch bloß es Umknicken per Definition keine Unfälle sind. Ist ein Einschluss der Eigenbewegungen vereinbart, wird der Unfallbegriff auf diese Fälle der Eigenbewegung ohne Einwirkung von auß en erweitert.
bei uns immer versichert
Um Leistungen aus der Unfallversicherung zu erhalten, muss eine Invalidität festgestellt worden sein. Für diese Invaliditätsfeststellung gilt im Normalfall eine Frist von 18 Monaten. Bei diesen Unfallversicherungen für Krankenschwestern/Krankenpfleger gilt jedoch eine verlängerte Frist von 36 Monaten für die Feststellung der Invalidität.
Eintritt der Invalidität nach Unfall innerhalb von:
Beschreibt den Höchstzeitraum, in welcher sich die dauerhafte körperliche und/oder geistige Beeinträchtigung nach dem Unfallereignis bemerkbar machen muss, also ein folgenloser Heilungsprozess nicht erfolgen wird. Die GDVMusterbedingungen sehen eine Frist von einem Jahr vor.
Durchschnitt liegt bei 1 Jahr und 6 Monaten
bei uns immer 2 Jahre
Ärztliche Feststellung der Invalidität:
Beschreibt den Höchstzeitraum, in welcher die dauerhafte körperliche und/oder geistige Beeinträchtigung nach dem Unfallereignis durch einen zugelassenen Arzt bestätigt und schriftlich attestiert werden muss. Auch hier sehen die meisten Tarife eine Verbesserung zu den Musterbedingungen vor.
Durchschnitt liegt bei 1 Jahr und 6 Monaten
bei uns immer 3 Jahre
Geltendmachung der Invalidität beim Versicherer:
Beschreibt den Höchstzeitraum, in welchem der Geschädigte seinen gültigen Leistungsanspruch dem Versicherer übermitteln muss. Achtung: Die tatsächliche Meldung eines Unfalls muss unverzüglich nach Geschehen erfolgen, unabhängig davon, ob und welche Leistung zu erwarten sein könnte. Die Geltendmachung ersetzt die Meldung nicht
Durchschnitt liegt bei 2 Jahren
bei uns immer 3 Jahre
Kosten durch die Wiederherstellung des äuß eren Erscheinungsbildes nach einem Unfall. Voraussetzung für die Leistung ist, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse oder Haftpflichtversicherer) eintrittspflichtig ist. Gesondert zu sehen sind die Kosten für Zahnersatz.
Durchschnitt
Durchschnitt liegt bei 10.000 EUR
Interrisk
unbegrenzt
Basler
1.000.000 EUR
VHV
50.000 EUR
Handara
mind. 60.000 EUR
beim Tarif PLUS unbegrenzt
Material- und Personalkosten durch Auffindung und Abtransport eines Unfallopfers wie durch den Einsatz von privaten und öffentlichen Rettungsdiensten. Sehr hohe Kosten können hier beispielsweise durch einen Skiunfall in nicht vollständig touristisch erschlossenen Wintersportgebieten entstehen.
Durchschnitt
Durchschnitt liegt bei 25.000 EUR
Interrisk
unbegrenzt
Basler
1.000.000 EUR
VHV
1.000.000 EUR
Handara
mind. 1.000.000 EUR
beim Tarif PLUS unbegrenzt
Nicht oder unvollständig von der gesetzlichen Unfallversicherung getragene Kosten für medizinisch notwendige Kuraufenthalte nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt zur Wiederherstellung der körperlichen Funktionsfähigkeit. Meistens erfolgen diese Maß nahmen nahtlos an den stationären Aufenthalt, spätestens müssen diese (je nach Tarif) innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall angetreten werden.
Durchschnitt
Durchschnitt liegt bei 2.000 EUR
Interrisk
unbegrenzt
Basler
3.000 EUR
VHV
3.000 EUR
Handara
mind. 60.000 EUR
beim Tarif PLUS unbegrenzt
1.000.000 EUR
50.000 EUR
mind. 60.000 EUR
beim Tarif PLUS
unbegrenzt
Material- und Personalkosten durch Auffindung und Abtransport eines Unfallopfers wie durch den Einsatz von privaten und öffentlichen Rettungsdiensten. Sehr hohe Kosten können hier beispielsweise durch einen Skiunfall in nicht vollständig touristisch erschlossenen Wintersportgebieten entstehen.
Durchschnitt liegt
bei 25.000 EUR
unbegrenzt
1.000.000 EUR
1.000.000 EUR
mind. 1.000.000 EUR
beim Tarif PLUS
unbegrenzt
Nicht oder unvollständig von der gesetzlichen Unfallversicherung getragene Kosten für medizinisch notwendige Kuraufenthalte nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt zur Wiederherstellung der körperlichen Funktionsfähigkeit. Meistens erfolgen diese Maß nahmen nahtlos an den stationären Aufenthalt, spätestens müssen diese (je nach Tarif) innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall angetreten werden.
Durchschnitt liegt
bei 2.000 EUR
unbegrenzt
3.000 EUR
3.000 EUR
mind. 60.000 EUR
beim Tarif PLUS
unbegrenzt
Ihr Beruf als Krankenschwester bzw. Krankenpfleger bringt ein hohes Maß an Verantwortung mit sich. Doch das nicht nur für Ihre Patienten, sondern auch für Sie selbst. Die Folgen eines Unfalls können schwerwiegend sein und so groß e finanzielle Probleme mit sich bringen. Es ist sehr wichtig, dass Sie sich dagegen absichern. Wir als unabhängige Finanzberater sind bestens vertraut mit der Thematik der Unfallversicherung für Krankenschwestern und Krankenpfleger und wissen auch um die Besonderheiten. Sehr gerne beantworten wir Ihre Fragen zu dieser wichtigen Absicherung und unterbreiten Ihnen zudem auf Wunsch auch gerne ein unverbindliches Versicherungsangebot.
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Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
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