Unfallversicherung fürs Pflegepersonal

Beitrag: Ideale Unfallversicherung für Krankenschwestern & Krankenpfleger

Uwe

Uwe Redler

Redakteur

4.5 (13)
4.5/5
Sie sind als Krankenschwester tätig oder auch als Krankenpfleger?

Dann sind Sie mit Ihrer verantwortungsvollen Arbeit ein wichtiger Teil unseres Gesundheitssystems. Durch Ihre Arbeit und Unterstützung tragen Sie zur Genesung Ihrer Patienten bei. Und übernehmen zusätzlich auch noch weitere Tätigkeiten, die ebenso wichtig sind. 

Doch kümmern Sie sich auch genauso gut um sich selbst?

Zum Beispiel, indem Sie sich für den Fall eines Unfalls absichern?

Die ideale Absicherung

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Während Ihrer täglichen Arbeit erleben Sie, wie schwer die Folgen eines Unfalls ausfallen können. Und wie schnell ein Unfall passieren kann. Vor dem Unfall an sich, kann Sie keine Versicherung schützen, aber vor dessen finanziellen Folgen. Denn diese können schnell existenzgefährdend werden. Sorgen Sie vor! Durch eine Unfallversicherung für Krankenschwestern und Krankenpfleger. 

Schwerwiegende Unfallfolgen können bis hin zum Verlust der Handmobilität oder auch zum Verlust der Arm-Bewegungsfähigkeit führen.

Es ist sehr wichtig für Ihre Zukunft, dass Sie für den Fall eines Unfalls umfassend vorsorgen. Bestens dafür geeignet ist die Unfallversicherung für Krankenschwestern und Krankenpfleger. 

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Die abgesicherten Risiken

Es ist nur die Krankenschwestern/Krankenpfleger Unfallversicherung, welche Sie wirklich gegen jede Unfallart absichert.  

Und das sogar bei:

berufsbedingten sowie unfallbedingten Infektionen

Infektionen wegen Stich, Biss, Lebensmittel

allergische Reaktionen durch Unfall, Nahrungsmittelunverträglichkeit, Stich oder Biss

Unfälle bei Fahrveranstaltungen

Der Unfallversicherungs-Leistungsumfang

Wie wichtig sind Ihre Hände und Arme für Ihre tägliche Arbeit? Können Sie sicher sein, dass Sie auch nach einem Unfall Ihren Job noch genauso ausüben können wie heute? Es ist deshalb unumgänglich für Sie vorzusorgen. Doch dafür benötigen Sie eine Unfallversicherung, die perfekt auf Ihren Bedarf als Krankenschwester bzw. Krankenpfleger zugeschnitten ist.  

Bei den speziellen Unfallversicherungen für Krankenschwestern und -pfleger erhalten Sie:

plus eine monatliche Rente, welche Ihr Leben lang ausbezahlt wird

einmalige Geldleistung, deren Höhe im Versicherungsvertrag festgelegt ist

Die einmalige Geldleistung

Passiert ein Unfall und Teile Ihres Körpers werden geschädigt, leistet Ihre Unfallversicherung für Krankenschwester und Krankenpfleger eine einmalige Geldleistung. Die Höhe dieser Einmalzahlung wird bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages festgelegt. Die Höhe errechnet sich dabei aus Grundsumme und Invaliditätsgrad. Die Auszahlung erfolgt stets unabhängig vom Unfallgrund.

Für eine ideale Einmalzahlung sollten Sie eine Versicherungssumme von 100.000 EUR und eine Progression von 350% wählen. Bei einer Vollinvalidität erhalten Sie 350.000 EUR. 

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Ihre Rentenzahlung

Die spezielle Krankenschwestern/Krankenpfleger-Unfallversicherung leistet nicht nur eine einmalige Geldleistung, sondern zusätzlich auch eine monatliche Rente, welche lebenslang ausbezahlt wird. Die Zahlung beginnt, sobald eine 50-%ige Invalidität erreicht ist. Die Höhe des monatlichen Rentenbetrages ist im Versicherungsvertrag festgelegt. Wir empfehlen Ihnen eine Mindestrente in Höhe von 1.500 EUR.

Kurz-Leistungsübersicht

Einmalzahlung

monatliche Rente, Ihr Leben lang

innerhalb sowie auß erhalb von Deutschland

1-Bett-Zimmer

Krankenhaustagegeld, 75,- €, 5 Jahre lang

kosmetische OPs und Zahnersatz: mind. 60.000,- €

Kur und Reha: mind. 60.000,- €

Gipsgeld: ab 250,- €

Umschulungen: mind. 12.000,- €

Wir garantieren Ihnen eine stets umfassende Beratung sowie eine individuelle, optimal auf Sie abgestimmte Versorgung. Als unabhängige Finanzberater bilden wir uns stetig weiter und wissen so um die besonderen Anforderungen, denen eine gute Krankenschwestern/Krankenpfleger-Unfallversicherung genügen muss. 

Die Gliedertaxen

Der Auszahlungsbetrag bestimmt sich nicht alleine aus der Grundsumme, auch die Gliedertaxe ist bei der Berechnung wichtig. Denn sie nennt den Prozentsatz, welcher für den geschädigte Körperteil im Leistungsfall zur Berechnung herangezogen wird.

Bei der Krankenschwestern/Krankenpfleger Unfallversicherung ist die Gliedertaxe besonders hoch. Und bringt somit besonders hohe Leistungen für Sie. 

Körperteil

Körper-teil

andere Unfall-Versicherungen

Interrisk
Basler
VHV
Handara

Daumen 

bis 25 % (Durchschnitt liegt bei ca. 25.000 EUR) 

Nur Einmalleistung – keine Rente!

45% =

105.000 EUR 

45% =

85.000 EUR 

30% =

40.000 EUR

ab 70 % =

mind. 200.000 EUR

+ Rente

Zeigefinger 

Zeige-finger

bis 20 % (Durchschnitt liegt bei ca. 20.000 EUR) 

Nur Einmalleistung – keine Rente!

30% =

40.000 EUR 

30% =

45.000 EUR 

20% =

20.000 EUR

ab 70 % =

mind. 200.000 EUR

+ Rente

andere Finger 

bis 10 % (Durchschnitt liegt bei ca. 10.000 EUR)

Nur Einmalleistung – keine Rente! 

20% =

20.000 EUR 

25% =

25.000 EUR 

12% =

12.000 EUR

ab 20 % =

mind. 20.000 EUR 

Daumen

Andere Unfallversicherungen

bis 25 % (Durchschnitt liegt bei ca. 25.000 EUR) 

Nur Einmalleistung – keine Rente!

Interrisk

45% = 105.000 EUR 

Basler

45% = 85.000 EUR

VHV

30% = 40.000 EUR

Handara

ab 70 % = mind. 200.000 EUR

+ Rente

Zeigefinger

Andere Unfallversicherungen

bis 20 % (Durchschnitt liegt bei ca. 20.000 EUR) 

Nur Einmalleistung – keine Rente!

Interrisk

30% = 40.000 EUR 

Basler

30% = 45.000 EUR

VHV

20% = 20.000 EUR

Handara

ab 70 % = mind. 200.000 EUR

+ Rente

andere Finger

Andere Unfallversicherungen

bis 10 % (Durchschnitt liegt bei ca. 10.000 EUR) 

Nur Einmalleistung – keine Rente!

Interrisk

20% = 20.000 EUR 

Basler

25% = 25.000 EUR

VHV

12% = 12.000 EUR

Handara

ab 20 % = mind. 20.000 EUR

Hier die Gliedertaxe der Handara (Versicherer Janitos)
Versicherungssumme: 100.000 EUR und Progression 350% 

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Natürlich gibt es bei dieser Versicherung die besonders hohen Gliedertaxen nicht nur für Daumen, Finger und Hand, sondern auch für jeden anderen Körperteil fällt die Gliedertaxe besonders hoch aus. Selbst dann, wenn der Unfallgrund erhöhte Kraftanstrengung oder auch Eigenverschulden war. 

Wichtig!! Achten Sie auf die Klauseln: Eigenbewegungen und erhöhte Kraftanstrengungen. Schäden auf den Bereichen müssen versichert sein!!! 

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Kraftanstrengungen

Erhöhte Kraftanstrengung: Unfälle, die im direkten, kausalen Zusammenhang mit erhöhtem Kraftaufwand stehen, sind versichert. Erhöhte Kraftanstrengungen liegen zum Beispiel beim Heben, Tragen und Schieben schwerer Gegenstände vor.

bei uns immer versichert

Eigenbewegungen (Schädigung an Gliedmaß en oder Wirbelsäule): Damit ein Unfall nach Definition vorliegt, ist grundsätzlich ein plötzliches und von auß en auf den Körper der versicherten Person wirkendes Ereignis von Nöten, wodurch beispielsweise ein Bandscheibenvorfall bei der Gartenarbeit oder ein Bänderriss beim Sport durch bloß es Umknicken per Definition keine Unfälle sind. Ist ein Einschluss der Eigenbewegungen vereinbart, wird der Unfallbegriff auf diese Fälle der Eigenbewegung ohne Einwirkung von auß en erweitert.

bei uns immer versichert

Invalidität als wichtigste Voraussetzung

Um Leistungen aus der Unfallversicherung zu erhalten, muss eine Invalidität festgestellt worden sein. Für diese Invaliditätsfeststellung gilt im Normalfall eine Frist von 18 Monaten. Bei diesen Unfallversicherungen für Krankenschwestern/Krankenpfleger gilt jedoch eine verlängerte Frist von 36 Monaten für die Feststellung der Invalidität.

Fristverlängerungen

Eintritt der Invalidität nach Unfall innerhalb von: 

Beschreibt den Höchstzeitraum, in welcher sich die dauerhafte körperliche und/oder geistige Beeinträchtigung nach dem Unfallereignis bemerkbar machen muss, also ein folgenloser Heilungsprozess nicht erfolgen wird. Die GDVMusterbedingungen sehen eine Frist von einem Jahr vor.

Durchschnitt liegt bei 1 Jahr und 6 Monaten

bei uns immer 2 Jahre

Ärztliche Feststellung der Invalidität: 

Beschreibt den Höchstzeitraum, in welcher die dauerhafte körperliche und/oder geistige Beeinträchtigung nach dem Unfallereignis durch einen zugelassenen Arzt bestätigt und schriftlich attestiert werden muss. Auch hier sehen die meisten Tarife eine Verbesserung zu den Musterbedingungen vor.

Durchschnitt liegt bei 1 Jahr und 6 Monaten

bei uns immer 3 Jahre

Geltendmachung der Invalidität beim Versicherer: 

Beschreibt den Höchstzeitraum, in welchem der Geschädigte seinen gültigen Leistungsanspruch dem Versicherer übermitteln muss. Achtung: Die tatsächliche Meldung eines Unfalls muss unverzüglich nach Geschehen erfolgen, unabhängig davon, ob und welche Leistung zu erwarten sein könnte. Die Geltendmachung ersetzt die Meldung nicht

Durchschnitt liegt bei 2 Jahren

bei uns immer 3 Jahre

Zusätzliche Leistungen einer Unfallversicherung:

Kosmetische Operation

Kosten durch die Wiederherstellung des äuß eren Erscheinungsbildes nach einem Unfall. Voraussetzung für die Leistung ist, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse oder Haftpflichtversicherer) eintrittspflichtig ist. Gesondert zu sehen sind die Kosten für Zahnersatz.

Durchschnitt

Durchschnitt liegt bei 10.000 EUR

Interrisk

unbegrenzt

Basler

1.000.000 EUR

VHV

50.000 EUR

Handara

mind. 60.000 EUR

beim Tarif PLUS unbegrenzt

Bergungskosten

Material- und Personalkosten durch Auffindung und Abtransport eines Unfallopfers wie durch den Einsatz von privaten und öffentlichen Rettungsdiensten. Sehr hohe Kosten können hier beispielsweise durch einen Skiunfall in nicht vollständig touristisch erschlossenen Wintersportgebieten entstehen. 

Durchschnitt

Durchschnitt liegt bei 25.000 EUR

Interrisk

unbegrenzt

Basler

1.000.000 EUR

VHV

1.000.000 EUR

Handara

mind. 1.000.000 EUR

beim Tarif PLUS unbegrenzt

Kurkostenbeihilfe

Nicht oder unvollständig von der gesetzlichen Unfallversicherung getragene Kosten für medizinisch notwendige Kuraufenthalte nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt zur Wiederherstellung der körperlichen Funktionsfähigkeit. Meistens erfolgen diese Maß nahmen nahtlos an den stationären Aufenthalt, spätestens müssen diese (je nach Tarif) innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall angetreten werden. 

Durchschnitt

Durchschnitt liegt bei 2.000 EUR

Interrisk

unbegrenzt

Basler

3.000 EUR

VHV

3.000 EUR

Handara

mind. 60.000 EUR

beim Tarif PLUS unbegrenzt

Durchschnitt
Interrisk
Basler
VHV
Handara
Kosmetische Operation:
Kosten durch die Wiederherstellung des äuß eren Erscheinungsbildes nach einem Unfall. Voraussetzung für die Leistung ist, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse oder Haftpflichtversicherer) eintrittspflichtig ist. Gesondert zu sehen sind die Kosten für Zahnersatz.
Durchschnitt liegt bei 10.000 EUR
unbegrenzt

1.000.000 EUR  

50.000 EUR 

mind. 60.000 EUR

beim Tarif PLUS

unbegrenzt 

Bergungskosten:

Material- und Personalkosten durch Auffindung und Abtransport eines Unfallopfers wie durch den Einsatz von privaten und öffentlichen Rettungsdiensten. Sehr hohe Kosten können hier beispielsweise durch einen Skiunfall in nicht vollständig touristisch erschlossenen Wintersportgebieten entstehen. 

Durchschnitt liegt

bei 25.000 EUR 

unbegrenzt 

1.000.000 EUR 

1.000.000 EUR 

mind. 1.000.000 EUR

beim Tarif PLUS

unbegrenzt 

Kurkostenbeihilfe:

Nicht oder unvollständig von der gesetzlichen Unfallversicherung getragene Kosten für medizinisch notwendige Kuraufenthalte nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt zur Wiederherstellung der körperlichen Funktionsfähigkeit. Meistens erfolgen diese Maß nahmen nahtlos an den stationären Aufenthalt, spätestens müssen diese (je nach Tarif) innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall angetreten werden.

Durchschnitt liegt

bei 2.000 EUR 

unbegrenzt 

3.000 EUR 

3.000 EUR 

mind. 60.000 EUR

beim Tarif PLUS

unbegrenzt 

Fazit

Ihr Beruf als Krankenschwester bzw. Krankenpfleger bringt ein hohes Maß  an Verantwortung mit sich. Doch das nicht nur für Ihre Patienten, sondern auch für Sie selbst. Die Folgen eines Unfalls können schwerwiegend sein und so groß e finanzielle Probleme mit sich bringen. Es ist sehr wichtig, dass Sie sich dagegen absichern. Wir als unabhängige Finanzberater sind bestens vertraut mit der Thematik der Unfallversicherung für Krankenschwestern und Krankenpfleger und wissen auch um die Besonderheiten. Sehr gerne beantworten wir Ihre Fragen zu dieser wichtigen Absicherung und unterbreiten Ihnen zudem auf Wunsch auch gerne ein unverbindliches Versicherungsangebot.

Hier ist unsere mind. Empfehlung für die Einstellung des Vergleichsrechners:

Empfohlene-Einstellung-Unfallversicherung

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