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Der Arbeitsalltag von Polizisten ist gefährlich. Leider kann es viel zu schnell zur Dienstunfähigkeit kommen, sowohl aus körperlichen als auch aus psychischen Gründen. Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung ist deshalb äuß erst wichtig. Doch auf eines sollte der Versicherungsnehmer dabei achten: auf eine echte Dienstunfähigkeitsklausel für Polizisten.
Der Polizeibeamte ist dienstunfähig, wenn er aus körperlichen oder auch psychischen Gründen nicht mehr zur dauerhaften Erfüllung seiner Dienstpflichten fähig ist.
Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit erfolgt die Entlassung oder die Versetzung in den Ruhestand.
Geht es um die Dienstunfähigkeitsversicherung, gibt es so einiges zu beachten. Das wichtigste dabei ist jedoch definitiv die DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel). Es ist wichtig zu wissen, dass es drei Arten der DU-Klausel gibt.
Nur eine echte DU-Klausel garantiert dem Polizisten bzw. der Polizistin wirklich umfassenden Schutz. Schließ lich setzt nur sie die dienstunfähigkeitsbedingte Entlassung bzw. die dienstunfähigkeitsbedingte Versetzung in den Ruhestand mit einer Berufsunfähigkeit gleich. Daneben leistet die Versicherung auch nur mit der echten DU-Klausel auch dann, wenn der Polizist erst Beamter auf Probe oder Beamtenanwärter ist.
Bei der unechten Dienstunfähigkeitsklausel muss die Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden. Nur dann leistet die Versicherung die Rente gemäß der vertraglichen Vereinbarungen. Hier ist wichtig zu wissen, dass eine vom Amtsarzt festgestellte Dienstunfähigkeit nicht automatisch auch Berufsunfähigkeit bedeutet.
Die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel erklärt nur Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand übertreten, für berufsunfähig. Somit erhalten hier ausschließ lich Beamte auf Lebenszeit Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung.
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Damit Polizeibeamte im Falle der Dienstunfähigkeit definitiv Rentenzahlungen aus ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten, bedarf es der echten Dienstunfähigkeitsklausel. Der Grund liegt auf der Hand:
Wurde die Polizistin bzw. der Polizist nur berufsunfähig erklärt, ist die Ausübung einer Arbeit theoretisch immer noch möglich. Nur eben nicht im bisherigen Job. Wird bei seinem Dienstherrn eine Gehalts-gleiche Stelle für ihn gefunden, muss der Polizist diese antreten. Und das auch dann, wenn die Position im Gegensatz zu seiner bisherigen Tätigkeit minderwertiger ist. Eine Dienstunfähigkeitsrente wird nicht gewährt.
Damit es nicht dazu kommt, muss bei Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung unbedingt auf das Vorhandensein einer echten DU-Klausel geachtet werden.
Dienstunfähigkeit kann bei Polizisten aufgrund ihrer gefahren belasteten Tätigkeit leider schnell ereilen. Um den daraus resultierenden finanziellen Einbuß en vorzubeugen, bedarf es einer guten Dienstunfähigkeitsversicherung. Das heiß t, der Polizist bzw. die Polizistin benötigt eine Versicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel. Denn nur sie setzt die Dienstunfähigkeit mit Berufsunfähigkeit gleich und garantiert so die Rentenzahlung aus dem Versicherungsvertrag.
Geht es um die Dienstunfähigkeitsklausel, ist das Thema für Laien nicht einfach. Wir sind für Sie da, damit Sie auf jeden Fall optimal abgesichert sind. Als unabhängige Finanzberater sind wir bestens mit den DU-Klauseln vertraut und beraten Sie gerne. Selbstverständlich unterstützten wir Sie auch beim Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung und achten dabei darauf, dass diese garantiert die echte DU-Klausel enthält.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
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