Der Arbeitsalltag von Polizisten ist gefährlich. Leider viel zu schnell kann es zur Dienstunfähigkeit kommen. Sowohl aus körperlichen Gründen, wie auch aus psychischen Gründen. Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung ist deshalb äußerst wichtig. Doch auf eines sollte der Versicherungsnehmer dabei achten: auf eine echte Dienstunfähigkeitsklausel für Polizisten.

 

Die Dienstunfähigkeit

Der Polizeibeamte ist dienstunfähig, wenn er aus körperlichen oder auch psychischen Gründen nicht mehr zur dauerhaften Erfüllung seiner Dienstpflichten fähig ist.

Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit erfolgt die Entlassung oder die Versetzung in den Ruhestand.

 

Innerhalb der ersten 5 Dienstjahren besteht bei krankheitsbedingter andauernder Dienstunfähigkeit keinerlei Anspruch auf ein Ruhegehalt vom Dienstherrn.

 

Die Dienstunfähigkeitsklausel

Geht es um die Dienstunfähigkeitsversicherung, gibt es so einiges zu beachten. Das wichtigste dabei ist jedoch definitiv die DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel). Es ist wichtig zu wissen, dass es drei Arten der DU-Klausel gibt.

Und nur eine von ihnen bietet wirklich umfassenden Schutz:

  • echte Dienstunfähigkeitsklausel

  • unechte Dienstunfähigkeitsklausel

  • unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel

 

Echte DU-Klausel

Nur eine echte DU-Klausel garantiert dem Polizisten bzw. der Polizistin wirklich umfassenden Schutz. Schließlich setzt nur sie die dienstunfähigkeitsbedingte Entlassung bzw. die dienstunfähigkeitsbedingte Versetzung in den Ruhestand mit einer Berufsunfähigkeit gleich. Daneben leistet die Versicherung auch nur mit der echten DU-Klausel auch dann, wenn der Polizist erst Beamter auf Probe oder Beamtenanwärter ist.

 

Unechte DU-Klausel

Bei der unechten Dienstunfähigkeitsklausel muss die Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden. Nur dann leistet die Versicherung die Rente gemäß der vertraglichen Vereinbarungen. Hier ist wichtig zu wissen, dass eine vom Amtsarzt festgestellte Dienstunfähigkeit nicht automatisch auch Berufsunfähigkeit bedeutet.

 

Unvollständige DU-Klausel

Die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel erklärt nur Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand übertreten für berufsunfähig. Somit erhalten hier ausschließlich Beamte auf Lebenszeit Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung.

 

Die echte DU-Klausel – wichtig für Polizisten

Damit Polizeibeamte im Falle der Dienstunfähigkeit definitiv Rentenzahlungen aus ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten, bedarf es der echten Dienstunfähigkeitsklausel. Der Grund liegt auf der Hand:

 

Wurde die Polizistin bzw. der Polizist nur berufsunfähig erklärt, ist die Ausübung einer Arbeit theoretisch immer noch möglich. Nur eben nicht im bisherigen Job. Wird bei seinem Dienstherrn eine gehaltsgleiche Stelle für ihn gefunden, muss der Polizist diese antreten. Und das auch dann, wenn die Position im Gegensatz zu seiner bisherigen Tätigkeit minderwertiger ist. Eine Dienstunfähigkeitsrente wird nicht gewährt.

 

Damit es nicht dazu kommt, muss bei Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung unbedingt auf das Vorhandensein einer echten DU-Klausel geachtet werden.

 

Fazit

Dienstunfähigkeit kann bei Polizisten aufgrund ihrer gefahrenbelasteten Tätigkeit leider schnell ereilen. Um den daraus resultierenden finanziellen Einbußen vorzubeugen, bedarf es einer guten Dienstunfähigkeitsversicherung. Das heißt, der Polizist bzw. die Polizistin benötigt eine Versicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel. Denn nur sie setzt die Dienstunfähigkeit mit Berufsunfähigkeit gleich und garantiert so die Rentenzahlung aus dem Versicherungsvertrag.

 

Geht es um die Dienstunfähigkeitsklausel, ist das Thema für Laien nicht einfach. Wir sind für Sie da, damit Sie auf jeden Fall optimal abgesichert sind. Als unabhängige Finanzberater sind wir bestens mit den DU-Klauseln vertraut und beraten Sie gerne. Selbstverständlich unterstützten wir Sie auch beim Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung und achten dabei darauf, dass diese garantiert die echte DU-Klausel enthält.

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