Hast du für dein Alter vorgesorgt? Und das in ausreichendem Umfang? Sehr gut. Doch ist dir auch bekannt, dass es auch die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge gibt? Nutze diese, um dich noch weiter für deinen wohlverdienten Ruhestand abzusichern.

 

Die Rentenlücke

Ein Schreckgespenst beim Gedanken an das Alter ist die Rentenlücke. Denn wird sie nicht durch private Vorsorge aufgefangen, sind große finanzielle Einschnitte und ein sinkender Lebensstandard die Folge. Es ist somit wichtig zu wissen, wie viel Geld dir im Ruhestand fehlen wird. Nur dann kannst du bereits heute gegensteuern und die Rentenlücke mindern oder bestenfalls sogar gänzlich schließen. Dies gelingt dir mit privater Altersvorsorge und betrieblicher Altersvorsorge.

 

Betriebliche Altersvorsorge – was ist das?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge, kurz bAV, gewährt dir dein Arbeitgeber Versorgungsleistungen für das Alter, für Invalidität oder auch für den Tod. Diese Form der Altersvorsorge ist auch deshalb sehr attraktiv für Arbeitnehmer, da damit Spareffekte bei Sozialabgaben und Steuern einhergehen.

Hast du dich im Bezug auf die bAV für eine Entgeltumwandlung entschieden, wird ein fest vereinbarter Teil deines Gehaltes für die bAV umgewandelt. So baust du während deines Arbeitslebens Vorsorgeansprüche auf, welche dir zum Renteneintritt zugutekommt. Diese Vorsorgeansprüche sind übrigens bei einem Arbeitgeberwechsel geschützt und können nicht verfallen.

Doch nicht nur die Entgeltumwandlung ist für die betriebliche Altersvorsorge geeignet, sondern auch deine vermögenswirksamen Leistungen.

 

So kann dein Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge umsetzen

Vielleicht hast du folgende Begriffe im Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge schon einmal gehört: Direktversicherung, Pensionskasse oder auch Pensionsfonds. Bei diesen Dingen handelt es sich um sogenannte Durchführungswege der bAV.

Deinem Arbeitgeber stehen dabei verschiedene Möglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge in seinem Unternehmen zur Verfügung:

  • Direktzusage
  • Direktversicherung
  • Unterstützungskasse
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds

Direktzusage

Hierbei ist es Chefsache, das Geld, in diesem Falle Firmengelder, anzulegen. Sei es in unternehmensinterne Projekte mit guter Rendite oder in eine Rückdeckungsversicherung.

Direktversicherung

Diese Möglichkeit ist vor allem bei Firmen ohne Tarifvertrag beliebt. Unter Zuhilfenahme eines Versicherungsberaters wird ein großes Versicherungsunternehmen, meist Lebensversicherer, ausgewählt und eine festgelegte Anzahl an Versicherungsverträgen für die Belegschaft abgenommen. Der Vorteil hierbei sind günstigere Tarife für die gesamte Unternehmensbelegschaft. Als Arbeitnehmer kannst du hierbei im Rahmen der Entgeltumwandlung einen Teil deines Gehalts in die bAV einzahlen.

Wichtig zu wissen bei der Direktversicherung ist, dass sie meist vorerst arbeitnehmerfinanziert ist. Zudem ist sie für den Arbeitgeber weniger aufwändig.

Unterstützungskasse

Auch hier investiert der Chef Firmengelder für die Beitragszahlungen. Diese fließen hier in die Unterstützungskasse. Diese rechtlich selbstständige Einrichtung verwaltet das Geld im Arbeitgebersinn und legt es gewinnbringend an. Das Geld kann durch die Unterstützungskasse beispielsweise in Immobilien oder auch in Wertpapieren angelegt werden. Zudem kann die Unterstützungskasse auch zur Hausbank des Unternehmens werden und dadurch die Beiträge des Unternehmens als Darlehen in die Firma zurückführt.

Pensionskasse

Wie auch die Direktversicherung ist auch die Pensionskasse vorerst arbeitnehmerfinanziert und für den Arbeitgeber weniger aufwändig. Hinter der Pensionskasse steht meist ein großer Lebensversicherer, welcher sich um die bAV-Beiträge kümmert. Also um deren Anlage und auch um deren Verwaltung. Die Tarife sind für die Unternehmensbelegschaft günstiger und die Konditionen besser als bei der Direktversicherung. Als Arbeitnehmer*in kannst du im Rahmen der Entgeltumwandlung einen Teil deines Gehalts für die bAV einzahlen.

Auch die Möglichkeit der Pensionskasse greifen vor allem tarifgebundene Unternehmen gerne zurück. Hier kann es auch durchaus vorkommen, dass auch dein Arbeitgeber etwas zum bAV-Beitrag zuzahlt. Ein Vorteil des Tarifvertrages.

Pensionsfonds

Gibt der Chef die Verantwortung im Bezug auf die gewinnende Anlage der bAV-Beiträge an eine externe Einrichtung ab, so handelt es sich dabei zumeist um Pensionsfonds. Für das Unternehmen hat dies diverse Vorteile. So zum Beispiel:

  • Abgabe der Beitrags-Verwaltung an die Pensionsfonds
  • keine Garantiezusage mehr im Bezug auf eine konkrete Verzinsung, sondern lediglich eine Beitragszusage mit Mindestleistung
  • Wegfall der Notwendigkeit eines Sicherheitspuffers in der Unternehmensbilanz
  • keine Beiträge an den Pensionsversicherungsverein

Was die Anlageart betrifft, sind Pensionsfonds recht frei. So kann die Anlage in Aktienfonds, in Anleihefonds oder anderweitig erfolgen.

 

Interessant zu wissen

Für die Durchführungswege der Direktzusage und der Unterstützungskasse ist es charakteristisch, dass der Arbeitgeber im Bezug auf die spätere Rentenhöhe eine konkrete Zusage macht.

Egal, wie dein Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge umsetzt, nimm sie in Anspruch, denn sie lohnt sich allemal. Zumal dein Chef für seine gemachten Zusagen stets haftbar ist. Gerät er bzw. sein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, übernimmt die Rentenzahlungen der bAV im Notfall der Pensionssicherungsverein.

 

Betriebliche Altersvorsorge = geminderte Rentenlücke

Sicherlich möchtest du deinen gewohnten Lebensstandard auch im Alter beibehalten. Doch dafür reicht die gesetzliche Rente keinesfalls aus. Es ist somit sehr wichtig, dass du vorsorgst. Nicht nur mit einer privaten Rentenversicherung, sondern bestenfalls auch noch mit einer betrieblichen Altersvorsorge, kurz bAV.

Mit der bAV reduzierst du deine Rentenlücke besonders einfach, denn damit verbundene Steuervorteile lassen dir mehr Geld für die Altersvorsorge. Deine Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge:

  • staatliche Förderung während der Ansparphase
  • gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss (produktabhängig)
  • Absicherung von Berufsunfähigkeit möglich
  • Hinterbliebenenschutz möglich

Die bAV ist nur etwas für Arbeitnehmer von Großunternehmen? Von wegen! Dank des neuen BRSG (Betriebsrentenstärkungsgesetz) profitierst du auch als Arbeitnehmer eines kleinen oder mittleren Unternehmens von der betrieblichen Altersvorsorge und ihren Vorteilen. Ebenso, wenn du nur ein geringes Einkommen hast.

Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich, wenn…

  • du Arbeitnehmer*in bist und deine Rentenlücke verkleinern möchtest
  • dein Arbeitgeber eine bAV anbietet bzw. eine bAV für dich abschließen möchte
  • und du dazu bereit bist, im Rahmen der Entgeltumwandlung einen Teil deines Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen

Die bAV ist ideal für dich als…

Auszubildende*r – Bereits während der Berufsausbildung ist es wichtig, für das Alter vorzusorgen. Auch, wenn das Ausbildungsgehalt niedrig ist. Zudem kannst du auf den Betrag, welchen du von deinem Azubi-Gehalt in die bAV einzahlst, Sozialabgaben und Steuern sparen.

Berufseinsteiger*in – Auch wenn beim Einstieg in den Beruf die Gedanken hauptsächlich um die Gegenwart kreisen, solltest du keinesfalls die Altersvorsorge vergessen. Die bAV ist ideal, denn du kannst sie bei einem Arbeitgeberwechsel einfach zum neuen Unternehmen mitnehmen.

Arbeitnehmer*in – Ob mit Familie und Eigenheim oder als Single mit Miete, egal wie dein Leben sich entwickeln wird, finanzielle Reserven für das Alter sind wichtig. Die betriebliche Altersvorsorge als Entgeltumwandlung gibt dir eine effektive Möglichkeit, Geld zur Seite zu legen. Und du erhältst mit der bAV auch einen zusätzlichen Schutz für den Fall der Berufsunfähigkeit sowie eine Hinterbliebenenabsicherung.

Arbeitnehmer*in über 50 Jahre – Du bist bereits über 50 Jahre und sorgst schon lange für dein Alter vor? Sehr gut! Und das vielleicht auch bereits mit einer betrieblichen Altersvorsorge, wie beispielsweise einer Direktversicherung? Prima! Doch es geht noch besser, denn der Ausbau der bAV lohnt. Blicke zurück. Hat sich dein Lebensstandard seit deinem Berufseinstieg verbessert? Mit Sicherheit. Und garantiert möchtest du deinen inzwischen gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter beibehalten können. Deshalb ist es wichtig, die Rentenlücke so klein wie möglich zu halten. Idealerweise mit einer weiteren bAV-Absicherung, wie beispielsweise über eine Unterstützungskasse. Bietet dein Chef dir also eine weitere betriebliche Altersvorsorge an, nutze diese Möglichkeit!

Häufige Fragen zur bAV

 

Häufiger Wechsel der Arbeitsstelle. Was ist zu beachten?

Das Berufsleben ist im Idealfall lang und erfolgreich. Doch dies bringt meist auch diverse Wechsel der Arbeitgeber und Arbeitsstellen mit sich. Ob die Entgeltumwandlung dann die richtige bAV Lösung für dich ist, muss genau überlegt werden. Denn zwar kannst du den Arbeitgeber problemlos wechseln, auch mit Entgeltumwandlung. Doch die Regelungen bzgl. der Entgeltumwandlung sind hierbei nicht sehr praxistauglich. Auch trotz Arbeitgeberwechsel fließt jeder bAV-Euro in deine Rente. Denn es ist egal, wie lange du in welchen Unternehmen angestellt bist.

Zahlst du mit der betrieblichen Altersvorsorge in eine Direktversicherung ein, so kannst du diese zu deinem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Vorausgesetzt, dieser ist damit einverstanden. Sollte dein neuer Chef mit der bAV-Vertragsmitnahme nicht einverstanden sein, aus welchen Gründen auch immer, hast du zwei Möglichkeiten: entweder lässt du den bAV-Vertrag ruhen oder du zahlst selbst weiter in den Vertrag ein. Dies geschieht dann jedoch ganz normal von deinem Netto-Gehalt.

Vielleicht wird dir auch angeboten, das bestehende bAV-Guthaben auf einen neuen, von deinem neuen Arbeitgeber angebotenen Vertrag zu übertragen. Dies solltest du dir jedoch gut überlegen, da dies meist ein Verlustgeschäft ist. Denn zum einen kann der neue bAV-Vertrag schlechtere Konditionen beinhalten und zum anderen werden Übertragungskosten fällig.

Solltest du nur kurz in einem Unternehmen bleiben und somit nur niedrige Rentenansprüche in dieser Zeit aufgebaut haben, so hast du die Möglichkeit, dir die von dir selbst angesparten Beiträge als einmalige Abfindung auszahlen zu lassen. Und dies, je nach Vereinbarung, vielleicht sogar plus den von deinem Chef einbezahlten Beiträgen. Doch Achtung: hier kann ein Abschlag fällig werden. Du solltest dich deshalb unbedingt vorab über die Abschlagshöhe informieren.

Hilfe, Kurzarbeit!

Bei Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung. Für die betriebliche Altersvorsorge kann das Kurzarbeitergeld somit leider nicht verwendet werden. Erhältst du zusätzlich zum Kurzarbeitergeld noch einen Teil deines Lohns, da du mit verminderter Stundenanzahl weiter arbeitest, so besteht auch die Entgeltumwandlungsvereinbarung weiter. Ist ein fester Entgeltumwandlungsbetrag vereinbart, ist es hier wichtig, diesen ggf. für die Dauer der Kurzarbeit zu reduzieren. Dies ist allerdings nur im Einvernehmen mit deinem Chef möglich.

Lange Krankheit während der Ansparphase, was nun?

Bei einer Erkrankung von längerer Dauer, erhältst du nach 6 Wochen keinen Lohn bzw. kein Gehalt mehr, sondern Krankengeld. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt auch die Beitragszahlung zu deiner bAV eingestellt wird. Du hast dann zweierlei Möglichkeiten: entweder stellst du die Versicherung für die Dauer deiner Erkrankung beitragsfrei oder du zahlst während dieser Zeit die Beiträge selbst weiter. Doch Achtung: leistest du die Beitragszahlung selbst, gelten steuerliche Besonderheiten. Wir beraten dich sehr gern auch dazu.

Werden die Leistungen der bAV im Alter besteuert?

Ja, die bAV-Leistungen werden besteuert. Dies jedoch in der Regel im Gegensatz zum Erwerbsleben zu einem günstigeren Steuersatz.

bAV – bis zu welcher Grenze steuerfrei und sozialabgabefrei?

Die in eine Unterstützungskasse eingezahlten Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei. Ebenso sieht es bei einer Pensionszusage aus.

Anders verhält es sich hingegen bei Beiträgen für die Direktversicherung. Diese sind lediglich bis zu einem Betrag von 6.768,- € steuerfrei.

Geht es um die Sozialversicherung, so sind alle Durchführungswege bis zu einem Betrag von 3.384,- € sozialabgabenfrei.

 

Fazit

Bei der betrieblichen Altersvorsorge, kurz bAV, handelt es sich um eine zusätzliche Vorsorge für das Alter. In der Regel finanziert über den Arbeitgeber. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer sogenannten Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil deines Bruttogehalts für die bAV verwendet. Die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge im Alter müssen versteuert werden.

Wichtig zu wissen ist, dass du als Arbeitnehmer seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf die Entgeltumwandlung hast. Nimm diese Vorsorge-Möglichkeit in Anspruch, denn sie hilft dir auf eine entspannte Weise dabei, deine Rentenlücke zu schließen.

Sehr gerne stehen wir dir bei Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung und beraten dich gern ausführlich.