Anwartschaftsversicherungen für Lehrer
Es gibt viele Situationen, in welchen es nötig wird, sich gesetzlich zu versichern. Auch wenn man im Normalfall privat versichert ist. Hier ist es dann nötig, den privaten Versicherungsvertrag ruhen zu lassen. Doch geht das überhaupt, ohne die private Krankenversicherung zu verlieren? Ja, mit einer Anwartschaftsversicherung!
Die Anwartschaftsversicherung
Als Student ist der Bald-Lehrer meist noch gesetzlich krankenversichert. Sobald er jedoch Lehramtsanwärter ist, wechselt er in die private Krankenversicherung. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Bei Beamten trägt der Staat über seine Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten. Der Beamte benötigt also eine Versicherung, welche gezielt eben diese Kosten abdeckt, welche nicht von der Beihilfe abgesichert sind. Denn: Die private Krankenversicherung ist dann auch günstiger, als es die gesetzliche Krankenversicherung wäre.
Die private Krankenversicherung stellt jedoch Gesundheitsfragen. Das heißt, sie beurteilt den Gesundheitszustand des zukünftigen Versicherungsnehmers. Je gesünder, desto günstiger die Beiträge.
Da wäre es natürlich ideal, wenn der Gesundheitszustand in jungen Jahren sozusagen „gespeichert“ werden könnte. Die gute Nachricht: Das ist möglich mit einer Anwartschaftsversicherung.
Diese Versicherung speichert somit den jetzigen Gesundheitsstatus ab, auch wenn der Student erst als Lehramtsanwärter in die private Versicherung eintritt. Alle während der Wartezeit bis dahin auftretenden Krankheiten und auch deren Folgen sind versichert. Ohne dass die Krankenversicherung teurer wird.
Durch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung stellt der Versicherungsnehmer sicher, dass er in der privaten Krankenversicherung mit den gleichen Bedingungen versichert wird, welche beim Abschluss der Anwartschaft vorlagen.
Nur sinnvoll für Lehramtsstudenten?
Ist die Anwartschaftsversicherung nur für Lehramtsstudenten sinnvoll? Oder auch für Lehrer?
Diese besondere Versicherung empfiehlt sich für beide: Studenten wie auch bereits als Lehrer arbeitende Beamte. Denn sie greift auch dann, wenn eine privat versicherte Person einen gewissen Zeitraum ohne Privatversicherung überbrücken möchte. So zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit, bei einem längeren Aufenthalt im Ausland oder auch während einer Notlage. Auch für den Fall einer zeitweisen kostenlosen Familienversicherung stellt die Anwartschaftsversicherung eine gute Absicherung im Bezug auf den Tarif der privaten Krankenversicherung dar.
Die Formen der Anwartschaft
Bei der Anwartschaftsversicherung wird zwischen zwei Anwartschaftsformen unterschieden:
Bei beiden Anwartschafts-Formen muss der Versicherungsnehmer sowohl Gesundheitsfragen beantworten wie auch sein Alter angeben. Die beiden Anwartschaftsformen unterscheiden sich dahingehend, welche Daten „eingefroren“ werden.
Bei der „Kleinen Anwartschaft“ bleibt lediglich der Gesundheitszustand, wie er zur Zeit des Anwartschaftsabschlusses vorlag, bestehen. Das Alter läuft weiter. Wechselt der Versicherungsnehmer schließlich in die private Krankenversicherung, muss er keine Gesundheitsfragen mehr beantworten.
Die „Große Anwartschaft“ friert sowohl den Gesundheitszustand wie auch das Alter ein. Bei Eintritt in die private Krankenversicherung werden dem Versicherungsnehmer somit keine Gesundheitsfragen mehr gestellt und der Beitrag orientiert sich an dem Alter, mit welchem die Anwartschaftsversicherung abgeschlossen wurde.
Die Vertragsbestandteile
Natürlich bestimmt vor allem die persönliche Situation den Versicherungsvertrag und seine genauen Bestandteile. Doch einige Vertragsbestandteile sind Standard und sollten dem Versicherungsnehmer bereits vor Vertragsabschluss geläufig sein.
Es wird ein Anspruch darauf erworben, ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
Leistungen aus der privaten Krankenversicherung hat der Versicherungsnehmer während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung jedoch keine.
Das Versicherungsende tritt ein, sobald der Versicherungsnehmer in die private Krankenversicherung aufgenommen wird. Selbstverständlich kann die Anwartschaftsversicherung auch gekündigt werden. Dies kann mit einer dreimonatigen Frist zum Jahresende hin geschehen.
Fazit
Die Anwartschaftsversicherung birgt Vorteile für Lehramtsstudenten wie auch für bereits als Lehrer tätige Personen. Sie garantiert günstige Beiträge und schützt zudem vor erneuten Gesundheitsfragen. Es handelt sich somit um eine durchaus wichtige Versicherung, deren Abschluss nicht vergessen werden sollte.
Sie haben Fragen zur Anwartschaftsversicherung? Als unabhängige Versicherungsmakler sind wir gerne für Sie da und beraten Sie ausführlich zu dieser wichtigen Absicherung.
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