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Wer bei der Polizei arbeitet, hat nicht unbedingt Anspruch auf staatliche Finanzierung, sollte eine Dienstunfähigkeit eintreten. Deshalb gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung. Aber was ist das genau und inwiefern wirst du durch die Versicherung geschützt?
All das und mehr kannst du hier nachlesen. Unsere unabhängigen Finanzberater zeigen in diesem Vergleich, wann du als Polizeibeamter ein Anrecht auf staatliches Ruhegehalt hast und wann du besser privat vorsorgen solltest, falls der Ernstfall eintritt.
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Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Klausel, die Bestandteil der Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Während die Berufsunfähigkeit gültig wird, wenn du mindestens 50 % deiner Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kannst und das über sechs Monate hinweg, hast du bei Dienstunfähigkeit mit der richtigen Versicherung schon vorher ein Anrecht auf die Zahlungen der Versicherung und unter Umständen auf das staatliche Ruhegehalt.
Zudem kannst du mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung regeln, dass bereits eine Bescheinigung über deine Dienstunfähigkeit von deinem Dienstherrn, also der Polizei, ausreicht, damit die Versicherung in Kraft tritt. Dagegen muss die Berufsunfähigkeit in der Regel zusätzlich von einem Arzt attestiert werden, damit du deinen Anspruch auf staatliche Zahlungen wie Ruhegehalt, geltend machen kannst.
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Zahlungen deiner Dienstunfähigkeitsversicherung kannst du in der Regel dann einfordern, wenn dein Dienstherr dich als dienstunfähig eingestuft hat, sofern die nötige Klausel dafür sich in deinem Vertrag findet.
Das bedeutet: wenn du für einen Zeitraum von drei Monaten binnen von sechs Monaten nicht mehr in der Lage bist, deiner Arbeit bei der Polizei nachzugehen und sich dies wohl in den folgenden sechs Monaten nicht ändern wird, kannst du beispielsweise in den Ruhestand versetzt werden. Hierbei kommt es jedoch stark darauf an, in welchem Bereich bei der Polizei du arbeitest und wie lange bereits. Nähere Infos kannst du unserem Vergleich entnehmen.
Eine Dienstunfähigkeit ist meist auf körperliche und mentale Einschränkungen zurückzuführen, welche beispielsweise durch Krankheiten, Verletzungen oder altersbedingte Beeinträchtigungen verursacht werden können.
Viele Beamte oder Beamtenanwärter, zum Beispiel bei der Polizei, denken, dass sie in jedem Fall, bei Dienstunfähigkeit, einen Anspruch auf staatliche Zahlungen haben, da sie im Staatsdienst arbeiten. Dies stimmt jedoch leider nicht immer.
Ob du durch den Staat abgesichert bist, solltest du deiner Arbeit nicht mehr nachgehen können, hängt von deinem Dienstgrad bei der Polizei und den Jahren im aktiven Dienst ab. Welchen Anspruch du in deinem Dienststand geltend machen kannst, zeigen wir in unserem Vergleich.
Als Polizeianwärter
Wer erst in den Polizeiberuf einsteigt, hat in der Regel keinen Anspruch auf das staatliche Ruhegehalt, sollte er im Dienst ausfallen. In diesem Fall würde der Polizeianwärter aus dem Dienst entlassen werden und ist hierbei nicht umfänglich durch den Dienstherrn geschützt. Bei der Entlassung aus dem Dienst tritt eine gesetzliche Renten-Nachversicherung in Kraft – von der aber, besonders im ersten Ausbildungsjahr, keine Leistungen zu erwarten sind.
In den ersten Jahren bei der Polizei kannst du also nicht damit rechnen, hinreichend versichert zu sein. Die Zahlungen reichen hier in den meisten Fällen nicht zum Leben aus. Der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist hierbei also, im Vergleich, besonders ratsam.
Als Beamter auf Probe
Die Situation des Polizeibeamten auf Probe ist mit der des Anwärters vergleichbar. Auch hier besteht kein Anspruch auf Absicherung durch den Dienstherrn und im Fall eines Dienstausfalls, wirst du hier auch aus dem Dienst entlassen und hast nur im Spezialfall Anspruch auf eine Versetzung in den Ruhestand. Dies gilt nur dann, wenn du aufgrund eines Arbeitsunfalls, also beispielsweise einer Verletzung während des Dienstes, deiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen kannst.
Im Normalfall wirst du bei einer Entlassung aus dem Dienst nachträglich durch die gesetzliche Rentenversicherung geschützt, wobei du vergleichsweise wenig finanzielle Hilfe erhältst und hiervon allein sehr wahrscheinlich nicht deinen Unterhalt bestreiten kannst. Auch in diesem Fall ist es also wichtig, privat vorzusorgen und eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Als Polizeibeamter auf Lebenszeit
In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Versetzung in den Ruhestand im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes. Generell kann dieser Anspruch aber frühestens nach fünf Jahren aktiver Dienstzeit geltend gemacht werden. Wie viel Ruhegehalt du hier erhältst, hängt davon ab, wie lange du bereits im Polizeidienst tätig bist..
In den ersten Jahren reicht der Satz hierbei in der Regel kaum zum Leben aus. Erst nach 45 Jahren Dienstzeit, hast du Anspruch auf den Erhalt des vollen Ruhegehalt-Satzes. Daher ist es auch hier, besonders für jüngere Beamte im Polizeidienst wichtig, sich im Falle einer Dienstunfähigkeit mit der entsprechenden Versicherung abzusichern.
Nicht jede Dienstunfähigkeitsversicherung schützt gleichermaßen, sollte der Ernstfall eintreten. Es ist wichtig, dass du, neben dem Anbietervergleich, darauf achtest, dass alle notwendigen Klauseln durch deinen Vertrag abgedeckt werden. Ein wichtiger Aspekt, der hierbei nicht fehlen darf, ist eine Versetzung in den Ruhestand bei Dienstausfall, laut (§ 42 Abs. 1 Beamtengesetzbuch). So kannst du Anspruch auf staatliches Ruhegehalt erheben, welches dich unter Umständen, in Kombination mit den Leistungen deiner Versicherung, absichert.
Des Weiteren solltest du berücksichtigen, dass dein Vertrag eine Klausel enthält, die besagt, dass eine Bescheinigung deines Dienstherrn zur Bestätigung deiner Dienstunfähigkeit ausreicht. So vermeidest du, dass aufwendige Gutachten deines Gesundheitszustandes erstellt werden, die stets eine längere Zeit in Anspruch nehmen, in der du meistens nicht berechtigt bist, Zahlungen zu erhalten.
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Stehen mehrere Anbieter, wie auf dem heutigen Markt, im Vergleich, ist es oftmals schwer, den richtigen auszuwählen, weil Laien hierbei oft nicht ganz sicher sind, worauf genau geachtet werden muss. Unsere unabhängigen Finanzberater helfen dir hierbei gern. Wir vergleichen Anbieter, Konditionen und Tarife für dich. Zudem prüfen wir gerne die Vertragsdokumente hinsichtlich der wichtigen Klauseln und gehen mit dir den Inhalt genau durch. So kannst du dich für deine Zukunft rundum abgesichert fühlen.
unabhaengiger-finanzberater.de
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