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Wenn du bei der Bundespolizei tätig bist, wird deine Versicherungslage anders aussehen, als bei deinen Bekannten, wenn diese als Angestellte arbeiten. Das liegt vor allem daran, dass Bundesbeamte im Krankheitsfall Zuschüsse von ihrem Dienstherrn erhalten. Welche das in deinem Fall genau sind und warum eine Vielzahl der deutschen Polizisten privat versichert ist, erfährst du hier. Denn um dich optimal abzusichern, solltest du dich frühzeitig informieren.
Unsere unabhängigen Finanzberater helfen dir in unterschiedlichen beruflichen Situationen oder bei individuellen Krankheitsbildern die zu dir passende private Krankenversicherung zu finden.
Die meisten Angestellten in Deutschland sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Dasselbe gilt für Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst. Wer bei einer Polizeibehörde angestellt ist, kann höchstens bei einem überdurchschnittlich hohen Gehalt erwägen, ob sich der Wechsel in eine private Krankenversicherung für ihn lohnt.
Anders ist die Lage, wenn du als Bundespolizist tätig bist. In diesem Beruf trägst du eine große Verantwortung und bist bei der Umsetzung deutscher Gesetze besonderen Risiken ausgesetzt. Daher beteiligt sich dein Dienstherr im Krankheitsfall an deinen Behandlungskosten.
Das heißt im Umkehrschluss natürlich: weniger Kosten für die private Krankenversicherung und infolgedessen niedrigere Beiträge für den Versicherungsnehmer. Aus diesem Grund entscheidet sich eine große Zahl der Polizisten in Deutschland für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Denn da die gesetzliche Krankenversicherung die Zuschüsse nicht berücksichtigt, wäre diese Versicherungsform für Beamte sogar teurer.
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Der Dienstherr von Polizisten kommt entweder für eine Beihilfe auf oder aber für die freie Heilfürsorge. Bei der Beihilfe werden 50 Prozent deiner Behandlungskosten getragen – bei der Heilfürsorge hingegen sogar 100 Prozent. Entscheidend ist in der Regel, in welchem Bundesland du tätig bist.
Wenn du bei der Bundespolizei arbeitest, handelt es sich bei deinem Dienstherrn jedoch um den Staat. Daher profitierst du bereits als Anwärter der Bundespolizei von der freien Heilfürsorge.
Allerdings besteht ein Haken: das Anrecht auf die Heilfürsorge endet, sobald du in den Ruhestand eintrittst. Dann erhalten Angehörige der Bundespolizei stattdessen eine Beihilfe und sollten eine private Krankenversicherung abschließen. Außerdem übernimmt dein Dienstherr nicht die Behandlungskosten für deine Familienmitglieder in vollem Umfang.
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In einigen Bundesländern Deutschlands erhalten Anwärter sowie Beamte der Polizei die freie Heilfürsorge. Wenn du bei der Bundespolizei tätig bist, bist du in jedem Fall für die Heilfürsorge berechtigt.
Du hast Glück: 100 Prozent deiner Krankenkosten werden von deinem Dienstherrn, dem Bund, übernommen. Aus diesem Grund benötigst du zunächst keine private Krankenversicherung und bist bereits gesundheitlich grundlegend abgesichert.
Die Heilfürsorge ist allerdings kein lebenslanges Privileg eines Beamten, sondern bezieht sich nur auf die Arbeit im aktiven Dienst. Sobald du in die Pension eintrittst, erhältst du als ehemaliger Mitarbeiter der Bundespolizei eine Beihilfe. Für die verbleibenden Kosten musst du eine private Krankenversicherung abschließen.
Kümmerst du dich um diese erst im Alter, sind gewisse Probleme vorprogrammiert. Denn deine Kosten bemessen sich an deinem aktuellen Gesundheitszustand sowie dem Eintrittsalter. Im schlimmsten Fall kannst du vom Versicherer deiner Wahl sogar abgelehnt werden.
Aus diesem Grund schließen viele Beamte bereits als Anwärter eine Anwartschaftsversicherung ab. Diese sichert deinen Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses. So kannst du im Alter sorgenfrei in eine private Krankenversicherung eintreten und erhältst dabei die günstigen Vertragskonditionen von damals.
Zu unterscheiden sind die kleine und die große Anwartschaft. Die große beinhaltet zusätzlich einen Sparanteil für deinen Ruhestand. Du kannst als Polizeianwärter zunächst eine kleine Anwartschaft abschließen und als Beamter noch in die große Anwartschaft wechseln.
Darüber hinaus beinhaltet die Heilfürsorge keine besonderen Leistungen wie Sehhilfen oder Zahnersatz. Ob sich eine Zusatzversicherung lohnt, hängt von deiner individuellen Situation ab.
Sehr wichtig ist außerdem der Abschluss einer Pflegeversicherung. Dazu bist du verpflichtet; Ihr Dienstherr kommt nicht für die Kosten auf.
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Als Beamter der Bundespolizei erhältst du erst im Ruhestand von deinem Dienstherrn, dem Bund, eine Beihilfe. Diese beträgt maximal 70 Prozent. Polizisten der Länder hingegen erhalten in einigen Bundesländern bereits während der Dienstzeit eine Beihilfe. Hierbei trägt das Land als Dienstherr 50 Prozent der Behandlungskosten.
Unsere unabhängigen Finanzberater können dich in Bezug auf deine persönlichen Möglichkeiten und Vorteile informieren. Zudem rechnen wir gerne mit dir durch, welche Anbieter für den Abschluss deiner Versicherung am besten geeignet sind. Denn die Leistungsumfänge und Kosten variieren zum Teil erheblich. Unsere Experten kennen viele Optionen, wie du Geld einsparen und für die Zukunft vorsorgen kannst.
unabhaengiger-finanzberater.de
Projekt der InCoFin GmbH & Co. KG
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