Sterben ist teuer. Bzw. das, was danach auf die Angehörigen an Kosten zukommt. Schließlich gilt in Deutschland Bestattungspflicht. Und eine Beerdigung mit allem, was dazugehört, ist nicht billig. Sie können Ihre Angehörigen jedoch entlasten. Mit einer Sterbegeldversicherung.
Wofür eine Sterbegeldversicherung?
Bei einer Beerdigung samt den dazu gehörenden Feierlichkeiten müssen Sie mit Kosten um die 7.000,- Euro oder mehr rechnen. Die Sterbegeldversicherung dient der finanziellen Absicherung Ihrer Hinterbliebenen im Hinblick auf Ihre Bestattungskosten.
Wer benötigt diese Versicherung?
Sinnvoll ist eine Sterbegeldversicherung im Grunde genommen für jeden Menschen. Und das besonders dann, wenn
- Sie Ihre Angehörigen vor den finanziellen Belastungen Ihrer Bestattung schützen möchten
- Sie alles rund um Ihre Bestattung selbst regeln möchten oder auch müssen
- Sie nicht sicher sind, wer finanziell für Ihre Bestattung aufkommen würde
- Ihre Beerdigung genau nach Ihren Wünschen ablaufen soll
- Sie Streitigkeiten um Ihr Erbe vermeiden wollen
Macht eine Sterbegeldversicherung denn Sinn?
Da in Deutschland die Bestattungspflicht gilt, ist diese Versicherung durchaus für jede Person sinnvoll. Denn eine Beisetzung ist teuer. Was, wenn Ihre Hinterbliebenen zum Zeitpunkt Ihres Todes nicht die finanziellen Mittel für Ihre (Wunsch-)Bestattung haben?
Eine Sterbegeldversicherung ist somit durchaus sinnvoll, wenn
- Sie Ihre Lieben im Bezug auf Ihre Beisetzung organisatorisch und auch finanziell entlasten wollen
- Sie sich sicher sein möchten, dass für Ihre Wunsch-Bestattung ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sein werden
- Sie den Ablauf wie auch den Rahmen Ihrer Beisetzung selbst bestimmen möchten
- Sie professionelle Unterstützung bei dieser belastenden Thematik wünschen
Die Vorteile der Sterbegeldversicherung
Wenn Sie eines Tages sterben, verlieren Ihre Angehörigen einen ihnen lieben Menschen. Sie trauern. Und zugleich beginnt für sie eine arbeitsreiche und belastende Zeit. Umso besser, wenn sich Ihre Lieben in dieser schwierigen Phase keine Gedanken um die Kosten der Beisetzung machen müssen, da Sie mit einer Sterbegeldversicherung vorgesorgt haben.
Die Vorteile dieser wichtigen Versicherung:
- keine Gesundheitsfragen
- Absicherung der Beisetzungs-Kosten
- Entlastung Ihrer Hinterbliebenen
Die Auszahlung
Mit Abschluss der Versicherung haben Sie bzw. Ihre Angehörigen nicht sofort Anspruch auf die Auszahlung. Vielmehr gilt eine 36-monatige Wartezeit. Versterben Sie während dieser Zeit, erfolgt lediglich die Auszahlung der bis dahin bezahlten Versicherungsbeiträge. Erst nach Ablauf der Wartezeit von 36 Monaten leistet die Sterbegeldversicherung die volle Versicherungssumme. Und dies nicht nur schnell, sondern auch einkommenssteuerfrei.
An wen erfolgt die Auszahlung?
Wer die Versicherungssumme nach Ihrem Ableben erhält, legen Sie bereits bei Abschluss der Versicherung fest. In der Regel sind der/die Ehepartner*in oder andere Familienmitglieder als Begünstigte im Versicherungsvertrag angegeben.
Selbstverständlich können Sie die bezugsberechtigte Person jederzeit ändern.
Die Höhe der Beiträge
Die Beitragshöhe bemisst sich bei der Sterbegeldversicherung an folgenden Faktoren:
- Versicherungssumme
- Ihr Alter
- Leistungsumfang
- Dauer der Beitragszahlung
Je älter Sie bei Vertragsabschluss sind und je höher die Versicherungssumme ist, desto höher ist auch der Versicherungsbeitrag.
Zudem können Sie, was die Laufzeit der Versicherung betrifft auswählen, ob sie zu Ihrem 65., 75. oder 85. Lebensjahr enden soll. Oder auch erst mit Ihrem Tod. Hier gilt: je kürzer die Vertragslaufzeit, desto höher der Versicherungsbeitrag.
Wichtige Personen
Im Bezug auf die Sterbegeldversicherung gibt es diverse Personen, die mit der Versicherung verbunden werden:
- die versicherte Person
- den Versicherungsnehmer
- die begünstigte Person
- den Beitragszahler
Doch wer ist wer?
Bei der versicherten Person handelt es sich um den Menschen, bei dessen Tod die Versicherungssumme ausbezahlt wird. Die versicherte Person kann, muss aber nicht, zugleich der/die Versicherungsnehmer*in sein. Es kann auch jemand anderes als versicherte Person angegeben werden. So beispielsweise ein Elternteil, der/die Ehepartner*in oder andere.
Der/die Versicherungsnehmer*in ist die Person, welche den Versicherungsvertrag abschließt und alle Rechte und Pflichten im Bezug auf die Versicherung innehat. Sie erhält den Versicherungsschein.
Die begünstigte Person ist der- bzw. diejenige, welche im Falle des Todes der versicherten Person die Versicherungssumme erhält.
Die Versicherungsbeiträge werden vom Beitragszahler bzw. der Beitragszahlerin geleistet. Ist anstelle von monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Beitragen eine Einmalzahlung vereinbart, so wird diese auch durch den Beitragszahler bzw. die Beitragszahlerin geleistet.
Fazit
Die Sterbegeldversicherung schützt Ihre Angehörigen vor den Kosten Ihrer Beisetzung. Sie deckt in der Regel, abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme, die Bestattungskosten sowie auch andere Aufwendungen in Verbindung mit Ihrer Beisetzung ab.
Sie wünschen eine ausführliche Beratung zu dieser wichtigen Vorsorge? Sehr gerne beantworten wir all Ihre Fragen und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.