Seite: Risikolebensversicherung – Wenn Hinterbliebene auf Schulden sitzen blieben – inkl. Vergleich

Uwe Redler

Redakteur

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Spätestens mit Abschluss eines Immobiliendarlehens fällt zum ersten Mal das Wort „Risikolebensversicherung“. Oft wird die Risikolebensversicherung als zusätzliche Sicherheit von Kreditinstituten verlangt, da diese im Idealfall die Verbindlichkeiten des Verstorbenen deckt.
Eine Risikolebensversicherung schützt Ihre Hinterbliebenen vor finanziellen Ausfällen, die die bisherige Existenz gesichert haben.
Eine Vorsorgemöglichkeit, die auch für Familien ohne Eigenheim infrage kommt. Sollten Sie oder Ihr Partner frühzeitig versterben, hinterlässt die entstandene Lücke oft auch eine finanzielle Not. Mit einer Risikolebensversicherung, können Sie dafür sorgen, dass Ihre Lieben zumindest in dieser Hinsicht Sicherheit erfahren dürfen.

Auf dem Markt gibt es viele Anbieter, die reine Risikolebensversicherungen anbieten. Sie sollten vor Abschluss eines Vertrages mehrere Anbieter vergleichen oder sich an den unabhängigen Finanzberater wenden. So haben Sie die Sicherheit, dass die Risikolebensversicherung Ihnen auch zu einem vernünftigen Preis-Leistungs-Verhältnis die Absicherung bietet, die zu Ihrer Lebenssituation passt.

Risikolebensversicherung: Hinterbliebene finanziell absichern

Keiner denkt gern über seinen eigenen Tod nach. Spätestens beim Immobilienkauf oder der Gründung einer Familie machen sich die meisten doch Gedanken darüber, was passiert, wenn man plötzlich verstirbt. Ohne Vorsorge sieht es meistens, gerade, wenn noch Darlehen laufen, für die Familien nicht optimal aus. Im Schnitt verlieren die Angehörigen aus finanzieller Sicht ein Einkommen zwischen 600-2100 EUR. Diese Lücke muss, auch wenn Sie nicht mehr da sind, irgendwie geschlossen werden. Risikolebensversicherungen sind gerade für diese finanzielle Vorsorge da. Hier können Sie das weitere Leben Ihrer Lieben zumindest, was die Lebenskosten betrifft, erleichtern.
In der Regel werden Risikolebensversicherungen für den Hauptverdiener einer Familie oder für die Partnerschaft abgeschlossen. Sinnvoll ist es, wenn beide Partner eine Risikolebensversicherung abschließ en. Die Höhe der Deckungssumme entspricht meistens der Höhe aller aktuellen Verbindlichkeiten. Haben Sie beispielsweise laufende Darlehen mit rund 250.000 Euro als Verbindlichkeiten, wird die Versicherungssumme in Höhe dieser Summe abgeschlossen. Auf diese Weise kann der hinterbliebene Partner das Kreditinstitut weiter bedienen.
Auch wenn Sie keine Kredite haben, aber dafür sorgen möchten, dass Ihre Familie und die Kinder finanziell abgesichert sind, bietet die Risikolebensversicherung einen idealen Schutz. Nehmen Sie Ihr Jahreseinkommen mindestens mal drei, maximal verfünffachen Sie es und rechnen mindestens 15 % dazu. Das Ergebnis ist die zu versichernde Deckungssumme. Ein prozentualer Aufschlag ist deshalb sinnvoll, weil gerade beim Ablösen eines Kredites immer auch Gebühren und Vorfälligkeitszinsen anfallen. Diese können in der Regel mit den 15 % mehr abgedeckt werden.
Auch Geschäftspartner können sich gegenseitig mit einer Risikolebensversicherung absichern. Die Verträge laufen in diesem Fall auf die Firma.
Risikolebensversicherungen sind verhältnismäß ig einfach strukturiert, da der Tod nun mal ein eindeutiger Versicherungsfall ist. Selbst bei Suiziden zahlen die Risikolebensversicherungen nach einer Laufzeit von mindestens drei Jahren. Die vereinbarte Deckungssumme wird immer ausbezahlt.

Risikolebensversicherungen sollten generell in der Laufzeit den Darlehensverträgen angepasst sein, beziehungsweise mindestens so lange laufen, bis die Kinder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder Ihr 25. Lebensjahr vollendet haben.

Risikolebensversicherung: Drei Varianten sichern individuell ab

Da Risikolebensversicherungen immer eine feste Summe ausbezahlen, sind Sie im Todesfall grundsätzlich eine verlässliche Absicherung. Hin und wieder ist es sinnvoll, sich anstatt mit einer konstanten Risikolebensversicherung abzusichern, andere Modelle zu wählen. Soll zum Beispiel nur ein Anuitätendarlehen abgesichert werden, ist eine Risikolebensversicherung, die in der Deckungssumme genauso wie die Restschuld sinkt, also anuitätisch abfällt, sinnvoll. Die Beiträge sinken monatlich nicht, da sonst die Gefahr einer Unterversicherung bestehen könnte. Schließ lich sinkt die Restschuld nicht immer konstant um einen festen Betrag.

Eine linear fallende Risikolebensversicherung sinkt jedes Jahr um einen festgelegten Prozentwert. Auch der Beitrag sinkt prozentual jährlich mit. Eine linear verlaufende Risikolebensversicherung ergibt dann Sinn, wenn ein Darlehensvertrag mit fester Tilgung abgeschlossen wurde.

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Risikolebensversicherung: Was kostet eine Risikolebensversicherung

Der Jahresbeitrag hängt unter anderem von der vereinbarten Versicherungssumme ab. Dabei spielen Ihr Alter, Ihre Gesundheit und der ausgeübte Beruf eine Rolle. Raucher und körperlich Tätige zahlen generell mehr. Frauen und Männer zahlen seit 2012 gleich hohe Beiträge. Empfehlenswert ist auch eine jährliche Zahlungsweise. Diese ist grundsätzlich bei Versicherungen immer die sparsamste Variante. Sie können Risikolebensversicherungen für Jahresbeiträge von rund 80 Euro abschließ en. Vergleichen Sie die einzelnen Anbieter, um den günstigsten Vertrag zu finden.

Risikolebensversicherung: Die richtige Absicherung für den Lebenspartner

Grundsätzlich sollten sich Ehepartner immer selbst mit einer Risikolebensversicherung absichern. Schließlich ist die Versicherung dazu da, im Todesfall den Partner finanziell zu schützen. Für verheiratete Paare kann dann eine sogenannte verbundene Risikolebensversicherung infrage kommen. Wenn ein Partner stirbt oder beide Partner gleichzeitig ums Leben kommen, zum Beispiel durch einen Autounfall, zahlt eine solche Police an die Hinterbliebenen die vereinbarte Deckungssumme. Diese Zahlung ist grundsätzlich einmalig. Das kann sinnvoll sein, wenn es nur um die Absicherung eines Kredites geht.
Wesentlich günstiger ist es, zwei getrennte Verträge abzuschließen. Dann sollten Sie darauf achten, dass die Deckungssummen und die Laufzeit so kalkuliert sind, dass im Todesfall der jeweilige Partner beziehungsweise die Kinder auch sicher finanziell abgesichert sind. Ein Vergleich der beiden Varianten lohnt sich. Fragen Sie beim unabhängigen Finanzberater nach oder lassen Sie sich von ihm eine passende Risikolebensversicherung anbieten.
Lebenspartner ohne Trauschein sollten Ihren Partner ebenfalls durch getrennte Risikolebensversicherungen schützen. Da diese Lebensgemeinschaften in der Erbschaftssteuer jedoch lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro haben, sollte die Risikolebensversicherung über Kreuz abgeschlossen werden. Damit lässt sich die Erbschaftssteuer völlig legal umgehen.
Das heiß t, Sie schließ en eine Risikolebensversicherung ab. Sie sind also der Vertragsnehmer, die versicherte Person ist Ihr Lebenspartner. Andersherum schließ t Ihr Partner den gleichen Vertrag zu gleichen Konditionen ab. Denn eine Lebensversicherung unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Eigentümer des Vertrags, also dem Versicherungsnehmer und demjenigen, der den Versicherungsfall auslöst (die versicherte Person). Diese Konstruktion zweier solcher Über-Kreuz-Verträge ist nicht mit der Erbschaftssteuer belastbar.
Über-Kreuz-Verträge kommen auch für Ehepaare infrage, wenn der Erbanteil mehr als 500.000 Euro ausmachen würde, zum Beispiel weil Sie oder ihr Partner noch Kapital auf anderer Ebene erbt,  beispielsweise Immobilien. Deshalb sollten Sie das gesamte gemeinsame Vermögen in Ihre Überlegung einbeziehen. Berücksichtigen Sie, dass auch Kinder anteilig erben. Der Freibetrag für jedes Kind liegt bei 400.000 Euro.

Risikolebensversicherung: Worauf sollten Sie achten?

Wenn Sie sich dazu entschließ en eine Risikolebensversicherung abzuschließ en, wird der Anbieter folgende Auskünfte von Ihnen einholen:

1.

Welchen Verlauf der Versicherungssumme Sie wählen, das heiß t konstant, linear oder anuitätisch.

2.

Welchem Beruf Sie nachgehen und ob Sie hauptsächlich körperlich tätig sind. Diese Informationen erhält der Versicherer durch die Bezeichnung des angegebenen Berufes.

3.

Ob Sie Motorrad fahren, das erhöht das Risiko, plötzlich zu sterben.

4.

Ob Sie Übergewicht haben, der Body-Mass-Index (BMI) gibt darüber Auskunft

5.

Ob Sie in den letzten zwölf Monaten geraucht haben, Raucher zahlen grundsätzlich einen höheren Beitrag
Fordern Sie von unterschiedlichen Anbietern der Risikolebensversicherung Angebote ein und wählen dann immer das Günstigste. Darüber hinaus sollten Sie sich für eine konstante Deckungssumme entscheiden.
Gesundheitsfragen sollten Sie immer wahrheitsgemäß beantworten. Falsche Angaben können Ihrer Familie später erhebliche Schwierigkeiten mit der Versicherung verursachen.
Falls Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie bei Ihrem Hausarzt nach, welche Diagnosen und Behandlungen genau in Ihrer Gesundheitsakte stehen.

Eine Nachversicherungsgarantie ermöglicht, die Versicherungssumme später ohne Gesundheitsprüfung unter bestimmten Bedingungen zu erhöhen. Gerade wenn junge Paare noch Nachwuchs planen, ist eine Nachversicherungsgarantie in der Risikolebensversicherung sinnvoll.

Ähnlich verhält es sich mit der Dynamik einer Risikolebensversicherung, insofern Sie eine nicht konstante Variante gewählt haben. Im Gegensatz zu Berufsunfähigkeitsversicherungen ist bei Risikolebensversicherungen eine jährliche Erhöhung der Leistung unnötig. Eine konstante Versicherungssumme gleicht in der Regel die Inflation aus. Deshalb sollten Sie sich generell für keinen dynamischen Versicherungsverlauf entscheiden.

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Risikolebensversicherung: Wann macht ein Anbieterwechsel Sinn?

Ein Wechsel macht grundsätzlich Sinn, wenn sich Ihre Lebenssituation geändert hat. Wenn Sie geheiratet haben, oder nach der Geburt eines Kindes. Überprüfen Sie, ob sich ein Wechsel des Anbieters tatsächlich lohnt. Oft besteht die Möglichkeit, die gewünschte Versicherungssumme zu deutlich günstigeren Beiträgen abzusichern, als bei Ihrem bestehenden Vertrag. Ein Vergleich verschiedener Anbieter der Risikolebensversicherung ist daher sinnvoll. Finden Sie einen Vertrag, der Ihre Bedürfnisse günstiger abdeckt, sollten Sie Ihren alten Vertrag kündigen. Normalerweise kann zum Ende eines Zahlungszeitraums, also bei monatlichen Beiträgen, mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Kündigen Sie Ihren bestehenden Vertrag erst, wenn Sie einen neuen abgeschlossen haben. Damit stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit über einen Todesfallschutz verfügen.

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