Uwe Redler
Redakteur
Auch für Lehrer ist die Altersvorsorge eine sehr wichtige Thematik. Dabei sollte auch über die Riesterrente für Lehrer nachgedacht werden. Denn sie bietet eine attraktive Möglichkeit, um für da Alter vorzusorgen. Das Beste daran: die staatliche Förderung!
Für Lehrer besteht gemäß der einheitlichen Versorgungsregelungen kein Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Doch das Alterseinkünftegesetz öffnet eine andere Möglichkeit zur Altersvorsorge für Lehrer: die Riesterrente. Denn gemäß dem Alterseinkünftegesetz zählen Lehrer zu den Personen, welche die Riesterrente mit ihrer staatlichen Förderung erhalten können.
Für angestellte und verbeamtete Lehrer ist der Weg zur Riester-Rente unterschiedlich.
Während Lehrer im Angestelltenverhältnis lediglich des Riester-Vertrags und des Dauerzulagenantrags für die Riesterrente bedürfen, benötigen verbeamtete Lehrer zusätzlich dies:
Sozialversicherungsnummer oder Zulagennummer
unterzeichnete Einverständniserklärung
Die Zulagennummer ist über die Besoldungsstelle erhältlich. Durch die unterzeichnete Einverständniserklärung ist es dem Dienstherrn erlaubt, jährlich für die Riesterrente wichtige Daten an die Zulagenstelle weiterzuleiten. Doch die Einverständniserklärung hat noch eine weitere Funktion: bei einem versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis bestätigt sie das Vorhandensein einer beamtenähnlichen Versorgung.
Die gesetzlichen Vorgaben, an welche alle Riesterprodukte-Anbieter gebunden sind, garantiert dem Versicherungsnehmer schon ab Vertragsbeginn seine Eigenleistungen plus erhaltene Zulagen.
Von dieser garantierten Leistung müssen die dem Versicherer entstandenen Kosten abgezogen werden.
Und die Steuer? Einzahlungen zur Riesterrente sind für den Lehrer steuerfrei. Grund dafür sind die Zulagen und zudem die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs. Eine Versteuerung auf Basis des persönlichen Steuersatzes erfolgt jedoch dann bei Auszahlung der Riesterrente.
Die Riesterrente für Lehre macht auf jeden Fall Sinn. Schließlich sind Lehrer förderungsberechtigt, wenn es um diese besondere Altersvorsorge geht. Ein weiterer Vorteil neben der privaten Absicherung im Alter sind auch die steuerlichen Vorteile. Zudem ermöglicht die Riesterrente durch ihre staatliche Förderung hohe Rendite. Und eigene Kinder erhöhen die Förderquote weiter.
Dabei muss die Riesterrente nicht unbedingt zwingend für die Altersvorsorge verwendet werden. Auch die Verwendung als Eigenheimrente, zum Beispiel für den Hausbau, ist möglich.
Altersvorsorge und insbesondere die Riesterrente für Lehrer ist ein spannendes Thema. Als unabhängige Versicherungsmakler beraten wir Sie gerne ausführlich dazu.
Es stehen drei Anlage-Modelle zur Wahl:
klassische Fond-Anlage
Riester Banksparplan
Eigenheim-Rente
Welcher der optimale Tarif ist, entscheidet sich vor allem nach dem Verwendungszweck der Riesterrente.
Egal worauf die Entscheidung bei Vertragsabschluss fällt, sie ist nicht bindend und kann jederzeit angepasst werden.
Auf dem Versicherungsmarkt tummeln sich zahlreiche Anbieter für Riester-Produkte. Sie alle müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Riesterrente halten. Und dennoch gibt es Punkte, die beachtet werden sollten:
Liegt eine Riester-Zertifizierungsnummer vor?
Werden alle laufenden Kosten transparent dargestellt?
Wie gut ist der Anlageerfolg dieses Anbieters?
Wie sieht es mit Mindestbeiträgen bei Beitragsfreistellung aus?
Gerade für Laien ist es nahezu unmöglich, sich auf dem Versicherungsmarkt zurechtzufinden und den optimalen Riester-Anbieter zu finden. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Die private Altersvorsorge ist durch die stetig sinkende gesetzliche Rente äuß erst wichtig. Schließ lich soll auch im Alter der gewohnte Lebensstandard möglich sein. Und die Angst vor Altersarmut gar nicht erst auftauchen.
Die Riesterrente für Lehrer ist eine exzellente Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Und wird noch dazu vom Staat gefördert. Ein Extra für das Alter, das sich niemand entgehen lassen sollte.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Leistungen haben, freuen wir uns jederzeit über eine Nachricht von Ihnen.
Montag bis Donnerstag:
09:00 – 17:00 Uhr
Freitag:
09:00 – 15:00 Uhr