Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Kein Wunder, sind ihre Einsatzmöglichkeiten schier unendlich. Doch Achtung, bei der Drohnennutzung kann schnell ein Schaden entstehen. Und dessen finanzielle Folgen können gravierend sein. Um vor diesen Kosten geschützt zu sein, benötigen Sie eine Drohnenversicherung.
Die Drohne
Eine Drohne ist ein unbemanntes Flugobjekt. Es fliegt somit ohne Pilot. Es gibt verschiedene Modelle, von denen manche autonom fliegen, andere hingegen von Ihnen via Fernbedienung oder auch per Smartphone gesteuert werden.
Es gibt verschiedene Ausführungen an Drohnen. So zum Beispiel:
- Quadrocopter mit vier Propellern
- Hexacopter mit sechs Propellern
- Octocopter mit acht Propellern
Eines haben alle Drohnen gemein: die Propeller liegen alle in einer Ebene. Der allgemein zusammenfassende Begriff für all diese Modelle lautet Multicopter.
Die Drohnenversicherung – Pflicht ja oder nein?
Wurden Drohnen noch vor einigen Jahren ausschließlich bei militärischen Zwecken eingesetzt und von entsprechenden Spezialisten bedient, so sind die Multicopter inzwischen auch im privaten Bereich weit verbreitet. Kein Wunder, liegt der Preis für die günstigsten Modelle doch unter 50,- €.
Die ferngesteuerten Fluggeräte sind einfach zu bedienen und ermöglichen Fotos sowie Videos aus der Vogelperspektive. Spaß ist hier garantiert. Doch zugleich wird die Technik der Drohnen immer besser und selbst kleinste Modelle erreichen inzwischen eine Flughöhe von über 100 Metern. Und verfügen dazu über eine Reichweite von bis zu 3 Kilometer.
Per Gesetz besteht für alle Drohnen, unabhängig davon, ob Sie sie privat oder gewerblich nutzen, eine Versicherungspflicht. Auch das Gewicht und die Größe der Drohne spielen keine Rolle. Sie müssen jede Drohne mit einer Haftpflichtversicherung, also einer Drohnenhaftpflichtversicherung, absichern. Und das bereits vor dem ersten Probeflug.
Neuregelung seit 2021
Bereits im April 2017 trat die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ in Kraft. Im Jahr 2021 erfolgte allerdings eine Anpassung, welche den Drohnen-Betrieb nun in drei Kategorien unterteilt: offen, speziell, zulassungspflichtig.
Offen – in diese Kategorie fallen jegliche Drohnen mit einer Startmasse unter 25 kg. Fluggeräte dieser Kategorie dürfen zudem nicht höher als 120 Meter fliegen und müssen sich stets in unmittelbarer Sichtweite befinden. Gegenstände und auch gefährliche Güter dürfen nicht transportiert werden.
Speziell – hierzu zählen alle Drohnen, welche eines oder auch mehrere Merkmale der Kategorie Offen nicht erfüllen.
Zulassungspflichtig – zu dieser Kategorie zählen schwere bzw. große Drohnen, welche beispielsweise für den Transport von gefährlichen Gütern eingesetzt werden.
Weitere gesetzliche Vorgaben für dich als Drohnenpilot*in
- Kennzeichnungspflicht
- Kenntnisnachweis
- Ausweichpflicht
- Nutzungserlaubnis
Als Drohnenbesitzer, selbst wenn Sie nur Hobby-Drohnenpilot*in sind, müssen Sie sich unbedingt online beim LBA, dem Luftfahrt-Bundesamt, registrieren. Dies ermöglicht die Halterermittlung im Falle eines Schadens. Die e-ID, also die Registrierungsnummer, müssen Sie gut sichtbar und fest an Ihrer Drohne anbringen. Dies muss dauerhaft und auch feuerfest sein. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind lediglich Spielzeug-Drohnen sowie Drohnen ohne Kameras und Sensoren sowie mit einem Gewicht unter 250 g.
Möchten Sie eine Drohne mit einem Gewicht über 250 g nutzen, benötigen Sie einen Kenntnisnachweis. Um diesen zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung ablegen und mindestens 16 Jahre alt sein. Die Ablegung der Prüfung erfolgt online über die LBA-Website.
Die Ausweichpflicht bestimmt, dass Ihre Drohne, sollte sie einem bemannten Flugzeug begegnen, immer ausweichen muss.
Für die Nutzung von Drohnen der Kategorien Speziell und Zulassungspflichtig benötigen Sie eine Nutzungserlaubnis. Lediglich Drohnen der Kategorie Offen sind davon ausgenommen.
Verbote
Natürlich legt das Gesetz auch einige Verbote im Bezug auf Drohnen fest. Verboten ist somit
- jegliche Behinderung des Luftraums
- jede Gefährdung des Luftraums
- die Nutzung von Drohnen in und auch über sensiblen Gebieten. Dazu zählen beispielsweise Krankenhäuser, Naturschutzgebiete, Justizvollzugsanstalten oder auch Flughäfen
- der Betrieb von Drohnen über Menschenansammlungen
- die Nutzung von Drohnen über den Einsatzorten von Rettungskräften und Polizei
- der Drohnenflug über Wohngrundstücke, sofern Ihre Drohne akustische und/oder optische Funksignale empfangen, übertragen oder auch aufzeichnen kann
Sie sehen, als Drohnenpilot*in gilt es einiges zu beachten. Hinzu kommen noch Schäden, welche Sie unabsichtlich mit Ihrer Drohne verursachen können. Und für all diese sind Sie vollumfänglich haftbar.
Die Gefährdungshaftung
Nutzen Sie Ihr unbemanntes Flugobjekt im öffentlichen Luftraum, haften Sie für alle durch Ihre Drohne verursachten Schäden. Und dies unabhängig davon, ob Sie als Drohnen-Pilot*in Schuld tragen oder nicht. Geschädigte können Sie stets haftbar machen. Und das selbst dann, wenn nicht Sie selbst, sondern ein Freund Ihre Drohne benutzt und den Schaden verursacht hat.
Zum Beispiel: eine Windböe erfasst Ihre Drohne. Sie stürzt ab und beschädigt das Eigentum eines Dritten, beispielsweise dessen Fahrzeug. Der Fahrzeugbesitzer kann eine Schadensersatzforderung an Sie stellen. Denn Sie sind der Drohnenhalter.
Drohnenversicherung oder Privathaftpflichtversicherung?
Sie haben zwei Möglichkeiten: entweder Sie schließen eine spezielle Drohnenversicherung ab, oder Sie prüfeb, ob Ihre Privathaftpflichtversicherung Drohnen mitversichert. Die Absicherung über Ihre Privathaftpflicht mag zwar verlockend einfach klingen. Doch Sie müssen hier wirklich sehr genau prüfen. Denn meist sind es lediglich neuere Haftpflichtversicherungen, welche Drohnennutzung mitversichern. Bei älteren Versicherungen besteht meist kein Drohnen-Versicherungsschutz. Und was nützt Ihnen dann eine einfache Versicherungslösung, wenn im Schadensfall dann vielleicht doch nicht geleistet wird.
Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn Sie Ihre Drohne rein privat und als Hobby nutzen. Setzen Sie Ihre Drohne allerdings auch gewerblich ein, ist eine spezielle Drohnenversicherung unabdingbar.
Als unabhängige Versicherungsmakler kennen wir uns mit der Privathaftpflichtversicherung wie auch mit der Drohnenversicherung bestens aus. Sehr gerne prüfen wir für Sie die Möglichkeiten und beraten Sie ausführlich zum für Sie besten Schutz.
Wichtig zu wissen : fliegen Sie Ihre Drohne mithilfe einer Virtual Reality Brille, besteht keinerlei Versicherungsschutz!
Die Versicherungsleistungen
Bei der Drohnenversicherung bzw. Halterhaftpflicht für Drohnen handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Sie sichert Sie gegen Schadensersatzforderungen ab, welche durch Ihre Drohne entstanden sind.
Die Leistungen der Drohnenversicherung umfassen:
- Prüfung der Schadensersatzforderungen auf Rechtmäßigkeit
- Abwehr von unberechtigten Forderungen
- Leistung bei berechtigten Forderungen bis zur Versicherungssumme
- Übernahme der Kosten für Verteidigung bei Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Strafverfahren
Die Kosten
Die Beitragshöhe der Drohnenversicherung hängt von der von Ihnen gewünschten Versicherungssumme wie auch vom Einsatzzweck der Drohne ab. In der Regel beträgt der Jahresbeitrag zwischen 65,- und 85,- € jährlich. Nutzen Sie Ihr unbemanntes Fluggerät für spezielle Einsatzzwecke, kann der Beitrag auch höher liegen.
Drohne beschädigt – wer zahlt?
Passiert mit Ihrer Drohne ein Unfall und wird Ihr Fluggerät dabei beschädigt, zahlt dies die Privathaftpflichtversicherung nicht. Verfügen Sie jedoch über eine Drohnen-Kaskoversicherung, sind auch diese Schäden abgesichert.
Fazit
Für alle Drohnen besteht per Gesetz in Deutschland eine Versicherungspflicht. Die Art der Nutzung wie auch die Größe und das Gewicht der Drohne spielen dabei keinerlei Rolle. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass Sie Ihre Drohne bereits vor dem ersten Probeflug versichern müssen.
Und die Versicherungspflicht macht durchaus Sinn. Schließlich können durch Ihre Drohne verursachte Schäden schnell sehr teuer werden. Haben Sie genug Erspartes, um für wirklich jeden Schaden selbst aufkommen zu können? Denn Sie sind im Bezug auf Ihre Drohne stets haftbar. Und das selbst dann, wenn Sie selbst gar keine Schuld am Schaden tragen.
Sehr gerne beraten wir Sie ausführlich zur Drohnenversicherung und unterbreiten Ihnen auch gerne ein unverbindliches Angebot.