Endlich ist es soweit: Sie nennen ein Boot Ihr Eigen. Eine Investition, die nicht gerade günstig war und doch definitiv jeden Cent wert ist. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihr Boot gut absichern. Mit einer Bootsversicherung. Diese schützt Ihr Boot beim Transport, auf See sowie im Winterlager.
Bootsversicherung – was ist das?
Welches Boot besitzen Sie? Ein Segelboot, ein Motorboot oder eine Yacht? Egal, um welche Bootsart es sich handelt, es ist definitiv wichtig, dass Sie es gegen etwaige Gefahren absichern.
Denken Sie nur daran, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Ihr Boot beschädigt wurde oder es sich sogar um einen Totalschaden handeln sollte. Können Sie sich die Reparatur bzw. die Wiederbeschaffung wirklich so einfach leisten?
Die Bootsversicherung übernimmt in den versicherten Fällen die Kosten für Reparaturen oder Wiederbeschaffung. Und dies stets zum Zeitwert Ihres Bootes bzw. bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Erhältlich ist die Bootsversicherung in den Varianten Teilkasko und Vollkasko.
Wichtig zu wissen: eine Bootsversicherung ist in einigen EU-Ländern Pflicht. So zum Beispiel in Kroatien und auch in Italien.
Wer benötigt die Bootsversicherung?
Ein jeder Bootsbesitzer sollte sich durch eine Bootsversicherung absichern. Auch, wenn der Abschluss dieser Versicherung keine Pflicht in Deutschland ist. Im Schadensfall bewahrt Sie nur diese Versicherung vor den Schadenfolgekosten.
Was ist versichert?
All dies ist im Versicherungsumfang der Bootsversicherung enthalten:
- Motorboot
- Segelboot
- Ruderboot
- Paddelboot
- Kanadier
- Kajak
- technische Boots-Ausrüstung
- maschinelle Boots-Ausrüstung
- Beiboote
- Trailer
- Inventar
- Zubehör
Die Versicherungsleistungen
Die Boots-Vollkasko-Versicherung deckt unter anderem folgende Schäden ab:
- Naturgewalten
- Brand
- Explosion
- Unfall
- Diebstahl
- Einbruchdiebstahl
- Beschädigung durch Dritte
- Maschinenschäden, wenn sie durch ein versichertes Ereignis entstanden sind
- teilweise Transportschäden
Die Boots-Teilkasko-Versicherung leistet bei folgenden Schäden:
- Einbruchdiebstahl
- Brand
- Explosion
- Blitzschlag
Ebenfalls zu den Leistungen der Bootsversicherung gehört die Übernahme der Bergungskosten sowie der Wrackbeseitigung.
Nicht im Versicherungsumfang enthalten
Nicht versichert sind:
- Materialfehler
- Fabrikationsfehler
- Konstruktionsfehler
- Witterungseinflüsse
- gewöhnliche Abnutzung
- gewerbliche Nutzung
- Schäden aufgrund fehlender Fahrerlaubnis
- Tauchausrüstung
- Wasserskiausrüstung
- Jetski
- Windsurfer
- Angelausrüstung samt Zubehör
- Wertsachen
- Foto- und Filmgeräte
- Smartphones und ähnliches
- TV-Geräte
- Musikinstrumente
- Lebensmittel
- Genussmittel
Der Geltungsbereich der Bootsversicherung
Wichtig zu wissen ist, dass ausschließlich im vertraglich vereinbarten Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht. Dieser Geltungsbereich umfasst:
- europäische Binnengewässer und Flüsse
- Fahrten auf der Nordsee und der Ostsee innerhalb der Dreimeilenzone
Auch Landaufenthalte, das Zuwasserlassen sowie Transporte an Land und auf Flüssen liegen im versicherten Geltungsbereich.
Achtung: in Krisengebiete sowie in Kriegsgebiete besteht kein Versicherungsschutz!
Die Voraussetzungen der Bootsversicherung
Um Ihr Boot mit einer Bootsversicherung absichern zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Boot muss in Deutschland registriert sein
- es darf nicht älter als 25 Jahre sein
- die Höchstgeschwindigkeit des Bootes darf 41 kn, also 75 km/h nicht überschreiten
- Sie dürfen das Boot ausschließlich für private Zwecke nutzen
- der ständige Liegeplatz muss sich in Deutschland, Belgien, den Niederlanden oder an der dänischen Ostseeküste befinden
Die Kosten einer Bootsversicherung
Der Versicherungsbeitrag Ihrer Bootsversicherung wird individuell für Sie berechnet. Er orientiert sich an mehreren Faktoren wie die Boots-Art, der von Ihnen gewählten Selbstbeteiligung, dem vereinbarten Geltungsbereich und den versicherten Effekten.
Was passiert mit der Versicherung beim Verkauf des Bootes?
Sie fragen sich, was mit Ihrer Bootsversicherung geschieht, sollten Sie Ihr Boot eines Tages verkaufen? Dann geht die Versicherung auf den Käufer über. Und das mit allen Rechten und Pflichten. Aufgrund des Versicherungsvertragsgesetzes hat der bzw. die Käufer*in jedoch ein Kündigungsrecht.
Wichtig ist, dass Sie sich von der/dem Käufer*in neben dem Kaufvertrag auch eine Verzichtserklärung unterschreiben lassen.
Fazit
Die Bootsversicherung ist in Deutschland zwar nicht Pflicht, dennoch ist es von Vorteil, wenn Sie diese wichtige Absicherung abschließen. Schließlich kann viel zu schnell etwas passieren. Damit Sie etwaige Reparaturkosten oder die Wiederbeschaffungskosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, brauchen Sie eine Bootsversicherung. Sie leistet bei Schadensfällen wie Naturgewalten, Brand, Unfall, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl und vielem mehr.
Sie möchten Ihr Boot rundum absichern und brauchen weitere Informationen? Oder wie wäre es mit einem unverbindlichen Angebot? Sehr gerne sind wir für Sie da.