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Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat bekanntlich den Sinn, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit (BU) Leistungen erfolgen, der Verdienstausfall aufgefangen wird. Es ist ja nicht selten so, dass ein schwerer Unfall auch die BU nach sich zieht. Und doch verzichten nicht wenige Menschen auf eine privateBerufsunfähigkeitsversicherung und tun dies im Glauben, dass sich der Versicherer im Leistungsfall versucht aus der Verantwortung zu stehlen. Aus welchen Gründen kann es denn sein, dass der Versicherer die Leistungen bei einer BU verweigert?
Die Versicherer berufen sich nicht selten darauf, dass der Unfall nicht dazu geeignet war, einen vorgeschriebenen Invaliditätsgrad zu generieren, der eine Vollleistung rechtfertigt. Das greift nach „Focus Money“ in rund 34 Prozent aller eingereichten Fälle an die Berufsunfähigkeitsversicherung. Um in die Berufsunfähigkeit (BU) zu „rutschen“ ist es notwendig und zwingend vorgeschrieben, dass der Verunfallte bei unter 50 Prozent seiner vorherigen Berufsfähigkeit liegt. Er darf hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit nur noch unter der Hälfte der bisherigen Arbeitszeit liegen. Liegt man als Versicherter darüber, ist die Versicherung was die BU angeht „aus dem Rennen“ und nicht voll leistungspflichtig.
Wer die Berufsunfähigkeitsversicherung in die Pflicht nehmen will, der muss peinlich genau darauf achten, ALLE Unterlagen einzureichen, welche vom Versicherer gefordert werden. Einem weiteren Drittel der abgelehnten Anträge auf BU liegt zugrunde, dass der Versicherte es versäumt hat, alle Fragen der Versicherungsgesellschaft zu beantworten oder die Schreiben der Gesellschaft wurden schlicht vollständig ignoriert. Dadurch setzt der Versicherer voraus, der Versicherte habe beim Durchlesen der Unterlagen bereits selbst bemerkt, dass er keinen Anspruch auf eine BU habe. Dabei ist das Fehlen der Unterlagen häufig darauf zurückzuführen, dass sich der Versicherte schlicht überfordert fühlt, die Fragen der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantworten. Ist dies der Fall, sollte man sich als Versicherter nicht schämen, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Rund 10 Prozent der Leistungsanträge zur BU werden negativ beschieden, weil der Versicherte bei den vorvertraglichen Fragen zu Vorerkrankungen, dem tatsächlichen Gesundheitszustand, dem Alter oder des Berufes nicht die Wahrheit spricht oder weil die Fragen unvollständig beantwortet wurden. Das bedeutet eine nachhaltige Verletzung der Vertragspflicht und entlässt die Berufsunfähigkeitsversicherung mehrheitlich vollständig aus der Haftung. Hierbei wird vom Versicherer vorausgesetzt, der Kunde wolle sich günstigere Beiträge erschleichen oder eine günstigere Risikoeinstufung generieren oder überhaupt eine Chance haben, dass der Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung angenommen wird. Wer also vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben macht, wird mit der Leistungsverweigerung des Versicherers leben müssen, wenn die BU eintritt.
Gibt es zwischen dem Versicherten und der Berufsunfähigkeitsversicherung einen Streitfall über die BU, hilft es in der Regel, sich an den Versicherungsombudsmann zu wenden. Auch die Schlichtungsstelle der Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin hilft in solchen verfahrenen Situationen gerne weiter. Sollte jedoch der Streitwert des Falles bei mehr als 10.000 Euro liegen, kann auch der Versicherungsombudsmann nicht weiterhelfen. In diesen Fällen bleibt dann nur noch der Gang zum Anwalt, der die Ansprüche vor Gericht geltend machen muss.
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