Vorvertragliche Anzeigepflicht – was ist das?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung erbringt Leistungen, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Sicher? An sich ja, außer der Versicherungsnehmer hat vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt.

 

Vorvertragliche Anzeigepflicht – was ist das?

  • 19 Abs. 1 VVG regelt, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsanbieter über etwaige ihm bekannte Gefahrumstände informiert. Und das noch vor Vertragsabschluss!

 

Gefahrumstände, damit sind alle Umstände gemeint, welche für den Vertragsabschluss durch den Versicherer entscheidend sind. Beispielsweise Angaben zu gefährlichen Tätigkeiten usw.

 

Besteht die vorvertragliche Anzeigepflicht immer?

Die vorvertragliche Anzeigepflicht besteht, wenn der Versicherer entsprechende Fragen stellt. Der Versicherungsnehmer ist zur wahrheitsgemäßen Beantwortung verpflichtet.

Unterlässt das Versicherungsunternehmen allerdings die Fragestellung oder zeigen sich die Fragen als unvollständig, trägt das Risiko einer Fehleinschätzung allein der Versicherer. Diesbezüglich sichert § 32 VVG den Versicherten ab.

 

Soll die Versicherung nicht mit dem Versicherungsunternehmen direkt, sondern über einen Versicherungsvertreter abgeschlossen werden, ist die Textform bei den Antragsfragen Pflicht. Eine rein mündliche Besprechung der Fragen mit anschließender Eintragung der Antworten in den PC des Vertreters ist weder ausreichend noch zulässig.

 

Zudem müssen die angegebenen Daten ausgedruckt und dem Versicherten zur Prüfung vorgelegt werden.

 

Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers gilt somit als erfüllt, wenn er die in Textform gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet hat.

 

Die Dauer der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Die Pflicht zur vorvertraglichen Anzeige besteht bis zur Vertragserklärung, also bis zur beidseitigen Unterschrift des Versicherungsvertrags.

 

Die Anzeigepflicht kann in Ausnahmefällen auch noch nach der Vertragserklärung fortbestehen. Und zwar dann, wenn das Versicherungsunternehmen erneut nachfragt. Und zwar in Textform.

Es gibt Unterschiede bei der Dauer der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Es ist nach der Art des Vertragsschlusses zu unterscheiden.

 

Der Grund: die Vertragserklärungen fallen zeitlich auseinander.

  • Antragsmodell

  • Invitatiomodell

 

Antragsmodell – hier erfolgt die Vertragserklärung gleichzeitig mit der Antragstellung. Die vorvertragliche Anzeigepflicht besteht deshalb bis zu diesem Zeitpunkt.

 

Invitatiomodell – hierbei besteht die vorvertragliche Anzeigepflicht, bis der Vertrag durch eine Erklärung (stillschweigend oder ausdrücklich) zustande kommt. Je nach Ablauf kommt es so zu einer längeren Anzeigepflicht als beim Antragsmodell.

 

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Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und ihre Folgen

Wird ein Gefahrumstand durch den Versicherten nicht oder falsch angezeigt, ergeben sich eventuell folgende Möglichkeiten für das Versicherungsunternehmen:

  • den Vertrag anzupassen

  • den Vertrag anzufechten

  • vom Vertrag zurückzutreten

  • den Vertrag zu kündigen

 

Welche dieser Möglichkeiten der Versicherer nutzen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Unter anderem davon, ob der Versicherte:

  • vorsätzlich

  • arglos

  • fahrlässig

  • schuldlos

gehandelt hat.

 

Doch auch das Versicherungsunternehmen muss alles richtig gemacht haben. So müssen beispielsweise die formalen Voraussetzungen in Bezug auf Fristenwahrung und Belehrung zur vorvertraglichen Anzeigepflicht erfüllt worden sein.

Hierbei muss der Versicherer gemäß § 19 Abs. 5 VVG in Textform und vor Vertragsabschluss auf das ihm im Falle einer Anzeigepflichtverletzung zustehende Kündigungs- und Rücktrittsrecht hinweisen.

 

 

Vertragsanfechtung aufgrund Anzeigepflichtverletzung

Hat der Versicherte die Gefahrumstände arglistig verschwiegen, steht dem Versicherungsunternehmen gemäß § 22 VVG das Recht auf Vertragsanfechtung zu. Es wird von einer arglistigen Täuschung durch den Versicherten ausgegangen, wenn er bewusst falsche Angaben gemacht hat, um den Vertragsabschluss zu seinem Vorteil zu beeinflussen.

 

Vertragsrücktritt aufgrund Anzeigepflichtverletzung

Grob fahrlässiges Verhalten bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann zu einem Vertragsrücktritt durch das Versicherungsunternehmen führen (§ 19 Abs. 2 VVG). Als grobe Fahrlässigkeit wird zum Beispiel das Unterlassen naheliegender Überlegungen bei der Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gesehen.

  • 19 Abs. 4 VVG bietet allerdings die Möglichkeit einen Rücktritt zu vermeiden und stattdessen den Vertrag anzupassen.

 

 

Besonderheit beim Eintritt eines Versicherungsfalles und Rücktritt aufgrund Verletzung der Anzeigepflicht

Ist das Versicherungsunternehmen aufgrund einer Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurückgetreten, ist es im Versicherungsfall zu keiner Leistung verpflichtet.

 

Aber: tritt der Versicherungsfall ein, bevor der Versicherer den Rücktritt erklärte, besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer zur Leistung verpflichtet ist.

 

Und zwar dann, wenn gemäß § 21 Abs. 2 VVG der Grund für die Anzeigepflichtverletzung

  • für die Feststellung des Versicherungsfalls

  • für den Eintritt des Versicherungsfalls

  • für die Feststellung der Leistungspflicht

  • für den Umfang der Leistungspflicht

ursächlich war.

 

Vertragskündigung aufgrund Anzeigepflichtverletzung

Auch wenn der Versicherte die Anzeigepflicht schuldlos oder nur leicht fahrlässig verletzt, besteht für den Versicherer die Möglichkeit zur Kündigung des Vertrags. Jedoch nur unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist. (§ 19 Abs. 3 VVG).

 

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Die Fristen bei Rücktritt oder Kündigung aufgrund Anzeigepflichtverletzung

Möchte das Versicherungsunternehmen von seinem Kündigungs- oder Rücktrittsrecht aufgrund Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gebrauch machen, hat es Fristen zu beachten.

 

1 Monat hat der Versicherer Zeit, von seinem Recht zur Kündigung oder zum Rücktritt Gebrauch zu machen.

 

5 Jahre nach Abschluss des Vertrages erlöschen das Rücktritts- und Kündigungsrecht aufgrund Anzeigepflichtverletzung.

 

10 Jahre, auf diese Frist verlängert sich das Kündigungsrecht und das Rücktrittsrecht, sollte der Versicherte seine vorvertragliche Anzeigepflicht arglistig oder vorsätzlich verletzt haben.

 

Besondere Vorsicht bei Berufsunfähigkeitsversicherungen!

Im Fall von Berufsunfähigkeitsversicherungen kann eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht auch noch nach Jahren zur Vertragskündigung führen.

 

Fazit

Die Erfüllung vorvertragliche Anzeigepflicht kann großen Einfluss auf den Versicherungsvertrag haben. Nicht nur auf etwaige Versicherungsleistungen. Eine falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss kann böse Folgen nach sich ziehen.

 

Umso wichtiger ist es, vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung alle Fragen ausführlich und vor allem wahrheitsgemäß zu beantworten. Ein unabhängiger Finanzberater hilft Ihnen. Nur so werden negative Überraschungen bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit vermieden.

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