Pflegeversicherungen: Finanzieller Schutz im Pflegefall

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  • Leistung auch bei Pflegegrad 1
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„Ich will niemanden zur Last fallen, deshalb habe ich eine Pflegeversicherung abgeschlossen!“

In Deutschland sind rund 2,9 Millionen Menschen auf Hilfe im Alltag angewiesen. Sie brauchen Unterstützung in den unterschiedlichsten Sparten, dabei geht es nicht nur um diverse pflegerische Maßnahmen, wenn der Pflegebedürftige körperlich so eingeschränkt ist, dass selbst duschen oder der Toilettengang zur Marathon- Aufgabe wird auch die Betreuung der Personen ist nicht günstig.

Schon bei Pflegegrad drei müssen Sie im Pflegefall eine Versorgungslücke von bis zu 1.100 Euro monatlich schließen können. Ab Pflegegrad fünf sind monatliche Belastungen von 1.700 Euro bei Unterbringung im Heim keine Seltenheit.

Das ist für den Ein oder Anderen fast schon ein Monatsbruttolohn, der zusätzlich zu den eigenen Ausgaben, dann zur Belastung wird. Zwar gibt es gesetzliche Mindestgrenzen, die Angehörigen, die für Pflegekosten aufkommen müssen etwas Einkommen schützt, generell sind Pflegekosten immer ein Risiko für diejenigen die diese übernehmen müssen.

Genau aus diesem Grund sollte sich in Ihrem persönlichen Versicherungsportfolio auch eine geeignete Pflegeversicherung befinden. Ob Sie nun eine private Pflegeversicherung, ein Pflegetagegeldversicherung oder eine Pflegerentenversicherung abschließen, hängt von Ihren finanziellen Möglichkeiten, Ihrem Lebensumständen, dem Alter der zu versicherten Person und deren Gesundheitszustand ab.

Tipp!

Stellen Sie bei unterschiedlichen Versicherern Anfragen zur Pflegeversicherung. So können Sie die Verträge genau vergleichen. Außerdem ist es gut mehrere offene Anfragen zu haben, falls Sie von einer Versicherung abgelehnt werden, zieren sich andere Anbieter schneller Sie in eine Pflegeversicherung aufzunehmen. Gerne helfen wir Ihnen dabei!

Kinder haften für ihre Eltern
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„Pflegeversicherung: Für wen lohnt sich eine Pflegeversicherung bzw. eine Pflegetagegeldversicherung?“

Eine Pflegeversicherung, insbesondere die Pflegetagegeldversicherung wird von Finanzexperten empfohlen, wenn Sie das Alter von 55 Jahren noch nicht überschritten haben. Auch schwerwiegende Vorerkrankungen dürfen nicht vorhanden sein. Außerdem ist in der Pflegetagegeldversicherung zukünftig mit steigenden Beiträgen zu rechnen. Wer sich also nicht sicher ist, die Beiträge längerfristig aufbringen zu können, sollte von dieser Pflegeversicherungspolice grundsätzlich Abstand nehmen. Können Sie die monatlichen Beiträge nicht mehr leisten, erlischt der Vertrag und die eingezahlten Versicherungsbeiträge gehen verloren.

Wer Vorerkrankungen hat, sollte sich auf alternative Pflegeversicherungen konzentrieren und sich vom unabhängigen Finanzberater diesbezüglich beraten lassen.

Pflegeversicherung: Welche Versicherungsarten gibt es?

  • 1. Gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung:

    Der Abschluss einer Pflegeversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer krankenversichert ist, muss sich auch pflegeversichern! Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt seit Januar 2017 knapp 2,6 Prozent des Einkommens für Pflegeversicherte ohne Kinder. Wer Kinder hat, wird etwas begünstigt dann sind es in etwa 2,35 Prozent des Einkommens. Im Ernstfall reichen die ausbezahlten Beträge nicht um die Pflegekosten zu decken.

  • 2. Pflegetagegeldversicherung:

    Die Pflegetagegeldversicherung ist eine private Pflegezusatzversicherung! Abgeschlossen werden, kann die Pflegetagegeldversicherung bei allen Anbietern von privaten Krankenversicherungen. Die Pflegetagegeldversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Im Pflegefall wird monatlich eine vorher vereinbarte Pflegeversicherungssumme ausgezahlt, die dann eigenverantwortlich verwaltet werden kann. Die Höhe der gezahlten Leistungen variiert stark zwischen den einzelnen Versicherungstarifen und kann auch für private Pflege verwendet werden.

    Die Leistung einer privaten Pflegetagegeldversicherung ist also nicht zweckgebunden, der Pflegeversicherungsnehmer kann über das Geld also frei verfügen. Der Vorteil dabei ist, somit ist auch die „Laienpflege“ versichert. Als Laienpflege wird der Umstand bezeichnet, wenn nicht geschulte Personen die Betreuung und Pflege kranker oder alter Menschen übernehmen. Für die „Laienpfleger“ bedeutet eine solche Aufgabe in der Regel, finanzielle Einbußen, durch die Aufgabe der eigenen Arbeit, oder Reduzierung des Arbeitsumfangs im eigenen Job. Einige Pflegeversicherungsgesellschaften bieten die Pflegetagegeldversicherung mit Beitragsbefreiung im Leistungsfall an. Das heißt, sobald eine Pflegebedürftigkeit der versicherten Person vorliegt, müssen keine monatlichen Beiträge mehr bezahlt werden. Manche Pflegeversicherungsanbieter schließen auch Einmalleistungen in Ihre Vertragsklauseln ein, die dann bei Feststellung einer Pflegebedürftigkeit zusätzlich zum Pflegetagegeld eine einmalige Erstleistung auszahlen, so können zum Beispiel Rolllatoren oder Pflegebetten angeschafft oder Umbauten in der Wohnung vorgenommen werden.

    Die Pflegetagegeldversicherung ist eine reine Risikoversicherung.

    Die monatlichen Beiträge werden, wie bei privater Krankenversicherung auf Basis der zur Verfügung stehenden aktuellen Statistiken über die „Eintrittswahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit“ kalkuliert. Es können keine Sparanteile angehäuft werden! Bei vorzeitiger Kündigung der Versicherung, ohne eingetretenen Leistungsfall, ist kein Rückkaufswert der Pflegeversicherung vorgesehen, das heißt die Beiträge sind verloren! Außerdem ist die Beitragshöhe nicht garantiert und wird vom Pflegeversicherungsunternehmen regelmäßig überprüft. Ergibt sich ein Anpassungsbedarf, kann der monatlich zu zahlende Beitrag steigen. Der Pflegeversicherungsvertrag wird aber vom Versicherer nicht dynamisch verwaltet. Aber! Pflegetagegeldversicherungsbeiträge sind je nach Eintrittsalter sehr günstig kalkuliert.

    Bei Abschluss der Versicherung wird im Regelfall eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Je nachdem wie schwerwiegend individuelle Risikofaktoren eingeschätzt wurden, können Anträge abgelehnt werden oder mit Risikozuschlägen verbunden sein.

    Mittlerweile bieten einige Pflegeversicherer aufgrund der zu erwartenden Inflation dynamische Tarife an. Hier gilt es ganz genau zu vergleichen, da die Dynamisierungsklausel in den Vertragsbedingungen sehr unterschiedlich gestaltet ist.

    Viele Pflegeversicherungen bieten alle 2-3 Jahre eine Beitragsanpassung ohne Gesundheitsprüfung an. Diese Anpassung ist allerdings optional und die Höhe der neuberechneten Beiträge fällt dabei sehr unterschiedlich aus. Manche Pflegeversicherer koppeln die Dynamisierung an ein Höchstalter. Während manche Pflegeversicherungen auch im Leistungsfall eine Dynamisierung bieten, begrenzen andere die Dynamisierung auf die Zeit bis zum Eintritt eines Pflegefalls.

    Auch hier gilt gut vergleichen oder besser gleich mit dem unabhängigen Finanzberater über diese Vertragsklauseln sprechen, als Laie kann man da schnell durcheinander kommen und einen Vertrag abschließen, der im Nachhinein dann doch nicht der Richtige ist.

  • 3. Pflegerentenversicherung:

    Die Pflegerentenversicherung bezahlt eine lebenslange Pflegerente, die vom Versicherungsnehmer in individueller Höhe festgelegt werden kann. Wie viel von der Pflegerentenversicherung ausgezahlt wird, ist vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig. Hundert Prozent der vereinbarten Rente in Pflegegrad 5. Die Hälfte der Leistung bei Pflegegrad II. Und ein Viertel der monatlichen Zahlungen der Pflegerentenversicherung in Pflegegrad 1.

    Anbieter der Pflegerentenversicherung sind private Lebensversicherungen. Ähnlich wie bei kapitalbildenden Lebensversicherungen ist die Höhe der monatlich zu erwartenden Beiträge dauerhaft garantiert. Nur unter bestimmten Voraussetzungen können Beiträge angepasst werden. Eine Garantieleistung für die Höhe der zu erwartenden Rente ist nur im Rahmen des gesetzlich festgelegten Garantiezinses möglich und kann sich durch Erwirtschaftung von Überschüssen erhöhen. Der Vertrag kann bei finanziellen Engpässen auch ruhen. Grundsätzlich ist die Pflegerentenversicherung etwas günstiger wie die Pflegetagegeldversicherung und kann auch mit Vorerkrankungen abgeschlossen werden. Einige Pflegeversicherungsgesellschaften bieten auch Pflegerentenversicherung mit Todesfall-Leistung an, so sind die Hinterbliebenen nach dem Tod ebenfalls finanzielle etwas abgesichert.

  • 4. Pflegekostenversicherung:

    Die Pflegekostenversicherung ist meistens günstiger als eine Pflegetagegeldversicherung. Dafür ist die Pflegekostenversicherung nur zu empfehlen, wenn ausschließlich professionelle Pflege genutzt werden soll.

  • 5. Geförderte Pflegeversicherung-Bahr

    Eine weitere „Gattung“ von Pflegeversicherungen, sind mittlerweile staatlich geförderte Tarife (Pflege-Bahr und Pflege-Riester). Diese Sondertarife wurden im Jahr 2013 eingeführt und bieten den Vorteil, dass Sie von staatlicher Seite mit einer Förderung in Höhe von 5 Euro monatlich bezuschusst werden! Diese fünf Euro im Monat fließen lediglich in Pflegetagegeldversicherungen, wenn der Versicherungsnehmer einen monatlichen Eigenbeitrag von mindestens zehn Euro einbezahlen kann.

    Die ergänzende, staatlich geförderte Pflegeversicherung(GEPV), sogenannte Förder-Pflegeversicherung oder Pflege-Bahr, hat das Ziel, Menschendazu zu animieren mehr privat vorzusorgen.

    Ähnlich, wie es in der Rente bereits der Fall ist. Als Obergrenze wurde eine maximale Aufstockung der Pflegeleistungen aus der sozialen Pflegeversicherung um 100 Prozent festgelegt.

    Um als staatlich förderbare Pflegeversicherung zu gelten, müssen diese Pflegeversicherungstarife verschiedene Förderkriterien erfüllen. Zum Beispiel müssen muss eine Leistung in allen Pflegegraden, inklusive Pflegegrad 1, versichert sein und es darf keine Gesundheitsprüfung verlangt werden! Dadurch kommen auch Menschen mit Vorerkrankungen in den Genuss einer privaten Pflegeversicherung.

    Darüber hinaus hat der Gesetzgeber noch weitere Vorgaben gemacht, die staatl. geförderte Pflegeversicherungen von anderen privaten Anbietern unterscheiden lässt

    1. Aufgrund des Kontrahierungszwangs, darf kein Versicherungsnehmer abgelehnt werden.
    2. Eine Annahme aller Anträge ist somit Grundvoraussetzung
    3. Abschluss- und Verwaltungskosten sind durch eine Rechtsverordnung begrenzt.
    4. ALG II- und Sozialhilfebezieher können Pflegeversicherungsverträge kündigen beziehungsweise Ruhen lassen.
    5. Die maximale Wartezeit beträgt nach Vertragsbeginn von fünf Jahre

    Der Nachteil ist, die Pflegeversicherungsgesellschaften kalkulieren diese Tarife von vornherein etwas teurer.

Tipp!

Das „Bürgerentlastungsgesetz“, gibt Inhaber einer zusätzlichen Pflegeversicherungspolice die Möglichkeit, sollten bei der Steuererklärung die Höchstgrenzen noch nicht ausgeschöpft sein, die Pflegeversicherung in der Grundversorgung mit anzugeben. Höchstgrenzen sind: 1900 Euro für Angestellte und 2800 Euro für Selbstständige.

Pflegeversicherungen: Welche der Pflegeversicherung passt zu mir?

Abhängig von Alter und Gesundheitszustand sollte eine Pflegeversicherung sorgfältig ausgewählt werden. Fakt ist, Deutschland wird immer Älter, der Pflegebedarf steigt und die damit verbunden Kosten auch. Deshalb gilt es nicht nur in der Rente privat Vorzusorgen, sondern auch für den Pflegefall, denn auch hier wird der Staat längerfristig nicht alle Bedürftige längerfristig adäquat versorgen können. Und bevor Ihr Partner, Ihre Eltern, Familie oder Kinder finanziell in die Presche springen müssen um Ihre Pflege sicher zu stellen, sollten Sie sich mit diesem Thema zeitnah auseinandersetzen.

Am besten lassen Sie sich vom unabhängigen Finanzberater darüber informieren welche der vielen Pflegeversicherungsmöglichkeiten zu Ihnen und Ihrem Leben passt.

Gerne helfen wir Ihnen dabei!

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