Krankentagegeld

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Krank! Wie Krankentagegeld Sie vor wirtschaftlichen Verlusten schützt

Krankentagegeld sichert Sie gegen Verdienstausfall ab

Die meisten denken daran sich mit diversen Zusatzversicherungen für die weniger schönen Ereignisse im Leben abzusichern. Dass eine schwere Krankheit über Monate hinweg nicht nur den Körper belastet, sondern auch die finanziellen Verhältnisse empfindlich stört wird im schlechtesten Fall erst bei Eintritt einer solchen Situation wahrgenommen. Gerade Freiberufler und Selbstständige erleiden in solchen Fällen wirtschaftliche Verluste. Mit einer Krankentagegeldversicherung können sie finanzielle Einbußen ab puffern und sich entspannt um ihre Genesung kümmern. Selbst wenn Sie gesetzlich versichert sind, ist für Sie, als Arbeitnehmer, eine Krankentagegeldversicherung ein zusätzlicher Schutz.

In manchen Fällen kann es für Sie sinnvoll sein, dass Krankentagegeld bei einem anderen Versicherer als Ihrer eigentlichen Krankenkasse zu haben. Das ist prinzipiell möglich, ob der Abschluss einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung bei einem anderen Anbieter für Sie vorteilhaft ist, besprechen Sie am Besten mit ihrem unabhängigen Finanzberater.

Leistung einer Krankentagegeldversicherung

Wer als Arbeitnehmer länger wie sechs Wochen krankgeschrieben ist, erhält ein reduziertes Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Davor leistet der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung trotz Krankheit. Damit sind Arbeitnehmer im Normalfall teilweise gut abgesichert. Wer aber auf selbstständiger Basis arbeitet, muss bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit mit finanziellen Einbußen rechnen. Ein paar Tage lassen sich in der Regel überbrücken. Über längeren Zeitraum tangieren die wirtschaftlichen Verluste die eigene Existenz erheblich.

Bei einer Krankentagegeldversicherung können Sie autonom bestimmen ab welchem Tag diese ihnen ein Tagegeld ausbezahlt und in welcher Höhe. Dabei hängt die Höhe der zu entrichtenden Versicherungsbeiträge davon ab, wie hoch das Krankentagegeld ist und ab dem wievielten Tag ausbezahlt werden soll. Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto günstiger sind die anfallenden Prämien. Achten Sie darauf dass beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung jederzeit die Leistung an ihren beruflichen Erfolg angepasst werden kann.

Höhe des Krankentagegeldes

Wie hoch ihr Krankentagegeld sein sollte hängt davon ab wie hoch ihre monatlichen Ausgaben sind. Es ist nicht immer notwendig sein gesamtes Nettoeinkommen abzusichern wenn Spielraum verfügbar ist.

Bei der richtigen Beitragsfindung für das Krankentagegeld sollten mehrere Faktoren bedacht werden.

  1. Erstellen Sie eine Liste sämtlicher monatlicher Ausgaben, die auch während einer längeren Krankheit anfallen. Selbstständige sollten überlegen, ob weiterlaufende Betriebsausgaben hinzukommen. Diese Kosten sollten im Ernstfall durch Krankengeld oder Krankentagegeld abgedeckt werden können.
  2. Das Nettoeinkommen darf durch das Krankentagegeld und andere Lohnersatzzahlungen, sowie Krankengeld nicht überschritten werden. Richtwert ist der Durchschnitt des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate. Die maximale Höhe des Krankentagegeldes hängt vom Auszahlungszeitpunkt der ersten Zahlung ab und welchem Beruf Sie nachgehen, beziehungsweise das Berufsrisiko dient als Richtwert.
    In den ersten zwei Jahren einer Existenzgründung sind verhältnismäßig niedrige Höchstsätze an Krankentagegeld bei den Versicherern zu bekommen.
    Gute Krankentagegeldversicherungen bieten selbstständig Erwerbstätigen 70-80 % vor der Steuer als höchstmögliche Versicherungshöhe an. Wenn sie eine Zusatzversicherung abschließen möchten lohnt es sich also gut zu vergleichen.
    Sollte ihr Nettoeinkommen dauerhaft sinken, melden Sie das am besten der Krankentagegeldversicherung. Dementsprechend kann der Versicherer den Beitrag anpassen.
  3. Krankentagegelder sind Abgabe- und steuerfrei, dass heißt das dass vereinbarte Krankentagegeld netto ausbezahlt wird.
    Nur wenn ihr Arbeitgeber für Sie das Krankentagegeld abgeschlossen hat und die Beiträge auch bezahlt, unterliegt dieses genauso wie das Krankengeld voll der Steuerpflicht. Das gilt auch für Geschäftsführer einer GmbH, deren Krankentagegeld über die Firma abgewickelt wird.

Im Gegensatz zum Krankengeld ist das zusätzlich versicherte Krankentagegeld zeitlich nicht begrenzt. Nur wenn eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird, enden die Zahlungen spätestens nach drei Monaten. Das Krankengeld einer gesetzlichen Krankenversicherung wird maximal für 72 Tage ausbezahlt.

Achtung! Ab dem Zeitpunkt zu dem Sie als berufsunfähig eingestuft werden kann der Versicherer das Krankentagegeld zurückfordern.

Wie hoch sollte der Tagessatz des Krankentagesgeldes sein

Die Höhe des Krankentagegeldes hängt davon ab, wie Sie Krankenversichert sind. Dabei ist zu unterscheiden ob Sie selbstständig arbeiten oder in einem Arbeitnehmerverhältnis stehen. Ausschlaggebend ist auch ob Sie sich für eine gesetzliche Krankenkasse oder einen privaten Anbieter entschieden haben.

Um einen sinnvolle Höhe ihres Krankentagegeldes festzusetzen müssen Sie zunächst ermitteln wie viel Krankengeld die Krankenkasse bei Verdienstausfall zahlt. In der Regel übernimmt die Kasse 70 % des Bruttoeinkommens, maximal 90% des letzten Nettogehaltes. Rund 12 % werden für die Arbeitnehmeranteile an Arbeitslosen- Renten- und Pflegeversicherung noch abgezogen. Laut Beitragsbemessungsgrenze werden maximal 2676 Euro Krankengeld ausbezahlt.

Bei einem geringeren Bruttoeinkommen von monatlich 4.350 Euro ist das zu erwartende Krankengeld 21% niedriger als das gewohnte Nettoeinkommen. Reicht das nicht aus, ist es sinnvoll eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Für etwa 10 Euro im Monat können Sie bereits eine Versicherung für Krankentagegeld abschließen. Ihr unabhängiger Finanzberater vergleicht für Sie die besten Angebote an Zusatzversicherungen im Krankentagegeld Bereich.

Verdienen Sie mehr als 4.350 Euro monatlich erhalten Sie maximal 2603,64 Euro Krankengeld netto. Sollte das der Fall sein berechnen Sie die Differenz zwischen ihren fixen monatlichen Ausgaben und den 2.676 Euro. Das Ergebnis teilen Sie durch 30 Tage. Als Resultat erhalten Sie den benötigten Krankengeltagessatz. Spätestens ab dem 43. Krankheitstag sollte das Krankentagegeld ausbezahlt werden.

Arbeitnehmer die privat versichert sind teilen das Ergebnis ihrer Haushaltsrechnung durch die 30 Tage. Überprüfen Sie ob ihre private Krankenversicherung ein ausreichend hohes Krankentagegeld vorsieht. Wenn nicht sollten Sie eine Anpassung beantragen. Auch hier ist die Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Finanzberater von Vorteil, objektiv berechnet er die notwendigen Krankentagesgeldsätze und macht wenn nötig Verbesserungsvorschläge.

Sollte ihr aktueller Gesundheitszustand eine Beitragsanpassung verhindern warten Sie einfach bis zur nächsten Gehaltserhöhung ab. In der Regel wird dann das Krankentagegeld ohne Gesundheitsprüfung erhöht.

Selbstständige, die sich für eine gesetzliche Versicherung entschieden haben, können mit 70% ihres Einkommens als Krankengeld rechnen. Die Höhe des Versicherungsbeitrages wird ebenfalls aus diesem Einkommen berechnet. Um eine mögliche Versorgungslücke zu schließen, sollte die Differenz der tatsächlich benötigten Monatseinnahmen und dem ausgezahlten Krankengeld mit zusätzlichem Krankentagegeld abgesichert werden.

Wer selbstständig und privat versichert ist sollte unbedingt vorausschauend planen. Das Krankentagegeld sollte eventuell notwendig Sparmaßnahmen nicht zum Opfer fallen. Werden Sie längerfristig krank sichert gerade das Krankentagegeld ihre Existenz. Ziehen Sie den unabhängigen Finanzberater zu Rate, wenn Sie Hilfe bei der Haushaltsaufstellung brauchen. Gerade bei Privatversicherten ist es wichtig das alle relevanten Posten in ihrer Haushaltsrechnung aufgestellt sind, nur so kann ein angemessenes Krankentagegeld ermittelt werden. Überlegen Sie ob genügend Rücklagen gebildet werden konnten um die Tage bis zur Auszahlung des vereinbarten Krankentagegeldes überbrücken zu können.

Im Krankheitsfall stellt das Krankentagegeld bei Freiberuflern und Selbstständigen eine wichtige Existenzsicherung dar.

Wissenswertes zum Krankentagegeld und Krankengeld für Familien

Arbeitnehmer deren Kind krank wird haben 10 Tage Anspruch auf ein sogenanntes Kinderkrankengeld. Voraussetzung der Sprössling ist nicht älter wie 11 Jahre. Ganze 20 Tage Lohnersatzleistung erhalten alleinerziehende Eltern.

Wer sich freiwillig gesetzlich versichert hat, aber auf selbständiger Basis arbeitet, kann das Kinderkrankengeld ebenfalls in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist der Geschäftsinhaber oder Freiberufler hat Anspruch auf Krankengeld. Und das Kinderkrankengeld kann erst nach sechs Wochen bezogen werden.

Krankengeld und Kinderkrankengeld müssen bei er Steuererklärung angegeben werden. Sie sind zwar steuerfrei, können sich aber auf die Besteuerung auswirken (Progressionsvorbehalt). Das zusätzlich vereinbarte Krankentagegeld ist grundsätzlich steuerfrei.

Welche Versicherer bieten Krankentagegeld als Zusatzleistung an

Alle bekannten Krankenkassen zahlen das allgemein bekannte Krankengeld aus. Das Krankentagegeld ist eine Zusatzversicherung um wirtschaftliche Engpässe bei längerer Krankheit zu vermeiden. Die meisten Krankenkassen bieten Wahltarife zu Krankentagegeld an. Außerdem gibt es private Versicherungen die freiwillig gesetzlich Versicherten, Selbständigen und Freiberuflern finanzielle Sicherheit geben.

Krankentagegeldversicherung vergleichen

Neben einer ausreichenden Versorgung und einem guten Preis-Leistungsverhältnis, sollte ein gutes Krankentagegeld beispielsweise eine Nachversicherungsgarantie haben. Somit ist eine Anpassung der Leistung, ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Achten Sie darauf, ob die Versicherung bei einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit bereits Krankentagegeld ausbezahlt. Gerade Selbständige, die aufgrund einer Verletzung den Hauptbestandteil ihrer beruflichen Tätigkeit zeitweise nicht mehr ausüben können, profitieren von dieser Versicherungsleistung. Lassen Sie die zahlreichen Anbieter der privaten Krankentagegeldversicherungen vom unabhängigen Finanzberater vergleichen, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden.

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