Krankentagegeld: Keine Lohneinbussen trotz Krankschreibung und auch trotz Virus wie Corona

Eine Erkrankung belastet nicht nur die Gesundheit und das Gemüt, sondern nach einiger Zeit auch den Geldbeutel. Zumindest dann, wenn nicht vorgesorgt wurde. Durch Krankengeld: keine Lohneinbußen trotz Krankschreibung und auch trotz Virus wie Corona.

Von Krankheit zu Krankengeld

Arbeitnehmer haben bei Erkrankung mit einhergehender Arbeitsunfähigkeit einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Und dies für die Dauer von 6 Wochen.

Bei gesetzlich Versicherten leistet im Anschluss daran die Krankenkasse Krankengeld. Dieses ist jedoch niedriger als das Gehalt. Es entstehen finanzielle Einbußen.

Privat Versicherte erhalten kein Krankengeld. Es kommt zu finanziellen Engpässen.

Selbstständige trifft es noch härter, denn sie erhalten keine Lohnfortzahlung. Verdienstausfälle sind so im Krankheitsfall vorprogrammiert.

Krankengeld vs. Krankentagegeld – der Unterschied

Krankentagegeld und Krankengeld werden oft verwechselt. Dabei sind sie grundverschieden.

Krankengeld

Das Krankengeld ist eine Sache der gesetzlichen Krankenkassen. Privat versicherte Personen erhalten kein Krankengeld.

Krankentagegeld

Krankentagegeld wird von der privaten Krankenversicherung gezahlt.

Was ist Krankentagegeld

Eine Krankentagegeldversicherung bietet finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall sowie auch in gesetzlichen Zeiten des Mutterschutzes. Denn sie leistet dann einen vertraglich vereinbarten Betrag und gleicht so das fehlende Einkommen aus. Das Krankentagegeld ist steuerfrei sowie abgabenfrei.

Die Auszahlungsdauer des Krankentagegelds richtet sich nach der Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Dies muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Eine Leistungshöchstdauer gibt es im Krankheitsfall nicht.

Die Tagessatz-Höhe ist individuell wählbar und wird im Versicherungsvertrag festgehalten.

Wer benötigt eine Krankentagegeldversicherung?

An sich kann jeder eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Doch für wen ist sie wirklich lohnend? Die Antwort darauf findet sich in zwei Faktoren:

  • ob angestellt oder selbstständig

  • ob angestellt oder selbstständig

Arbeitnehmer und gesetzlich versichert

Im Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmer eine sechswöchige Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Im Anschluss daran leistet die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Bei einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist das Krankengeld rund 20 % niedriger als der normale Nettoverdienst.

Es ist somit für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nicht unbedingt notwendig, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Sie empfiehlt sich jedoch, um die 20 %igen Einkommenseinbußen auszugleichen.

Gut zu wissen:

So mancher Tarifvertrag bestimmt, dass Arbeitgeber das Krankengeld ihrer Arbeitnehmer bis zum Nettolohn aufstocken müssen. In diesem Fall ist eine Krankentagegeldversicherung nicht notwendig.

Arbeitnehmer und privat versichert

Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung kein Krankengeld. Für diesen Personenkreis ist eine Krankentagegeldversicherung von großer Wichtigkeit. Diese wichtige Versicherung kann gemeinsam mit der privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden, kann jedoch auch von einem anderen Anbieter gewählt werden.

Selbstständig und gesetzlich versichert

Sind Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, haben sie die Wahl, ob sie mit oder ohne Krankengeld versichert sein möchten. Die Entscheidung spiegelt sich auch in der Beitragshöhe wider. So ist der Krankenversicherungsbeitrag ohne Krankengeld niedriger.

Wurde Krankengeld mitversichert, erhält der Selbstständige genau wie ein Arbeitnehmer nach sechswöchiger Erkrankung Krankengeld. Die Höhe dessen beläuft sich auf 70 % des regulären Einkommens. Es gibt zudem die Möglichkeit, als Selbstständige das Krankengeld bereits ab der vierten Krankheitswoche zu erhalten. Der Tarif ist jedoch teurer und bindet den Selbstständigen für drei Jahre an die Krankenkasse.

Da jedoch selbst dann eine einkommenslose Zeit von vier Wochen überstanden werden muss, ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung für gesetzlich versicherte Selbstständige essenziell.

Selbstständig und privat Versichert

Selbstständige privat versicherte Personen können bereits bei Eintritt in ihre Krankenversicherung die Krankentagegeldversicherung mit abschließen. Doch es kann auch ein anderer Anbieter gewählt werden. Ein Muss ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung nicht, doch wird es definitiv angeraten. Sonst kann eine Erkrankung schnell Existenzbedrohend werden.

Sonderfall Beamte

Für Beamte zahlt ihr Dienstherr auch im Falle der Erkrankung die Bezüge weiter. Und dies ohne Frist. Krankentagegeld macht für Beamte somit keinen Sinn.

Die Höhe von Krankentagegeld

Das Krankentagegeld wird in der Regel ab dem 43. Krankheitstag gezahlt. Seine Höhe wird bei Vertragsabschluss vereinbart und kann frei gewählt werden. Am besten ist es, eine Aufstellung zu erstellen, in welcher alle monatlichen Ausgaben aufgeführt sind. All diese Kosten müssen durch Krankengeld und/oder Krankentagegeld abgesichert sein. Bei Selbstständigen sollten in der Aufstellung auch die laufenden Betriebsausgaben enthalten sein.

Bei Angestellten: Nettolohn minus Krankengeld = benötigtes Krankentagegeld

Bei Selbstständigen:

Das Krankentagegeld wird als Tagessatz angegeben. Um diesen zu ermitteln, muss der Gesamtbetrag der Kosten durch 30 geteilt werden.

Möchten Angestellte bereits während des Krankengeldbezugs auch Krankentagegeld erhalten, um die Differenz zwischen Krankengeld und Einkommen zu verringern, ist dies natürlich auch möglich.

Die Leistungsdauer

Die Leistung der Krankentagegeldversicherung ist zeitlich unbegrenzt. Sie endet erst, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr besteht. Also entweder, wenn die Arbeit wieder angetreten werden kann oder aber, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

Krankentagegeldversicherung – das ist bei Abschluss wichtig

Gerade bei dieser praktischen Versicherung ist es wichtig, gut zu vergleichen. Denn ein Anbieterwechsel kann hier negative Folgen haben. Denn viele Tarife werden unter Berücksichtigung von Altersrückstellungen kalkuliert, um so die höheren Beiträge im Alter zu minimieren. Wird der Vertrag wegen eines gewünschten Anbieterwechsels gekündigt, gehen die Altersrücklagen fast vollständig verloren. Es ist somit wichtig, sich mit den unterschiedlichen Angeboten gut zu beschäftigen und somit bestenfalls gleich den für einen selbst idealen Versicherungsanbieter zu finden.

Besonders diese Faktoren sollten bei Vertragsabschluss beachtet werden:

Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung

Das Einkommen wird sich während des Berufslebens erhöhen. An diese Veränderung sollte die Krankentagegeld-Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden können. Und dies einmal pro Jahr ohne darauffolgende Wartezeit und ohne prozentuale Begrenzung.

Dabei sollten jedoch das Maximum der versicherbaren Tagessätze nicht außer Acht gelassen werden.

Leistung während Reha

Ein wichtiger Punkt ist auch die Leistung der Versicherung während der Reha. Denn nicht jeder Versicherungsanbieter zahlt während dieser Zeit. Oder wenn, dann nur unter sehr strengen Voraussetzungen.

So leisten manche Krankentagegeld-Versicherungen nur, wenn die Reha direkt nach dem Krankenhausaufenthalt angetreten wird. Andere zahlen nur, wenn der Reha eine längere Arbeitsunfähigkeit vorausgegangen ist. Oftmals wird auch eine schriftliche Zusage vor Rehabeginn verlangt.

Eine wirklich gute Krankentagegeld-Versicherung leistet auch während einer Rehamaßnahme und das bereits nach zweiwöchiger Arbeitsunfähigkeit und ohne Begrenzungen oder andere Bedingungen.

Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht

Der Versicherer darf den Versicherungsvertrag innerhalb der ersten drei Jahre kündigen. Ohne Angabe von Gründen. Es gibt jedoch Anbieter auf dem Markt, welche auf dieses ordentliche Kündigungsrecht verzichten.

Dies ist wichtig, da so kein Versicherungsverlust bei längerer Krankheit in den ersten Jahren droht.

Meldefrist

Die Arbeitsunfähigkeit muss der Versicherung per ärztlichem Attest nachgewiesen werden. Für dies gibt es, je nach Versicherungsanbieter, unterschiedliche Fristen. Hier gilt: je länger die Frist, desto besser. Im Idealfall bis zu dem Zeitpunkt, ab welchem das Krankentagegeld geleistet wird.

Arbeitslosigkeit

In zahlreichen Fällen erlischt der Versicherungsvertrag bei Arbeitslosigkeit automatisch. Doch es gibt Ausnahmen. In diesen Fällen beenden die Versicherer den Vertrag erst, wenn keine Anstrengungen im Hinblick auf den Erhalt einer neuen Arbeitsstelle unternommen werden oder dann, wenn Hartz IV bezogen wird.

Es wird empfohlen, im Falle einer Arbeitslosigkeit den Vertrag ruhen zu lassen und somit beitragsfrei zu stellen. Und das bis eine neue Arbeitsstelle gefunden wurde. Sollte dies nicht möglich sein, kann eine Anwartschaftsversicherung helfen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Leistungen einer Krankentagegeldversicherung sind was die Dauer betrifft unbegrenzt. Doch Achtung, ist die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr nur vorübergehend, sondern dauerhaft, endet die Leistung der Versicherung. Es greift dann, sofern vorhanden, die Berufsunfähigkeitsversicherung. Einige Krankentagegeld-Anbieter leiden jedoch trotz Berufsunfähigkeit noch einige Zeit lang weiter.

Die Entscheidung über das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit sollte ausschließlich vom medizinischen Befund abhängen und nicht von der Meinung der Krankentagegeldversicherung.

Alkohol-Klausel

Es ist auch wichtig, dass die Krankentagegeld-Versicherung auch dann leistet, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Alkohol-begründeten Unfall bzw. eine durch Alkoholgenuss ausgelöste Krankheit verursacht wurde.

Wiederkehrende Krankheit

Erfolgen Krankschreibungen immer wieder aufgrund der gleichen Krankheit, werden die Krankheitstage addiert. Dies verkürzt die Wartezeit bis zur Zahlung des Krankengeldes.

Schwangerschaft

Arbeitnehmerinnen erhalten während des gesetzlichen Beschäftigungsverbots sowie während des Mutterschutzes Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Selbstständige Frauen mit privater Krankenversicherung haben innerhalb dieser Schutzfristen Krankentagegeld-Anspruch. Einige Versicherungsanbieter leisten auch bereits bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Schwangerschaft. Ebenso bei einer Fehlgeburt und bei Schwangerschaftsabbruch.

Berufswechsel – darauf ist zu achten

Die Leistung der Krankentagegeld-Versicherung ist an den bei Vertragsabschluss angegebenen Beruf gebunden. Ein Berufswechsel muss an den Versicherer gemeldet werden, um den Leistungsanspruch aufrechtzuerhalten.

Krankentagegeld und Corona-Virus

Gerade jetzt zur Zeit des neuartigen Corona-Virus gibt es viele Fragen. Eine davon lautet:

Leistet die Krankentagegeld-Versicherung bei Corona-Quarantäne?

Nein, nur aufgrund Quarantäne wird kein Krankentagegeld bezahlt. Dies ist darin begründet, dass auch nicht erkrankte Personen in Quarantäne geschickt werden können. Zudem erfolgt die Corona-Quarantäne nicht aufgrund von Arbeitsunfähigkeit.

Ist der Versicherungsnehmer jedoch an Covid-19 erkrankt und aus diesem Grund arbeitsunfähig, leistet nach den 6 Wochen Krankengeldbezug die Krankentagegeld-Versicherung. Bei Selbstständigen ab dem Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Fazit

Die Krankentagegeld-Versicherung ist eine wichtige Absicherung für den Krankheitsfall. Denn sie leistet, wenn die 6-wöchige Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer ausläuft. Auch für Selbstständige, welche kein Krankengeld erhalten, ist diese Versicherung äußerst wichtig, damit die Erkrankung nicht auch noch finanzielle Folgen hat.

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