Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist niemals schön. Und als wäre das allein noch nicht genug, kommen auch noch finanzielle Belastungen auf den Patienten zu.
In der Regel 10 € Krankenhausgebühr pro Tag sowie die Kosten für Telefon und Fernsehen. Zusätzlich können auch noch Kosten für Kinderbetreuung oder Haustierbetreuung anfallen und vieles mehr. Gut, wenn für einen solchen Fall vorgesorgt ist.
Das Krankenhaustagegeld
Diese wichtige Versicherungsart schützt Sie vor den Mehrkosten während eines Aufenthalts im Krankenhaus. Der Versicherungsnehmer hat Anspruch auf ein Tagegeld und das zeitlich unbegrenzt.
Diese private Zusatzversicherung leistet bei vollstationärem Krankenhausaufenthalt und bezahlt dem Versicherungsnehmer einen vertraglich festgelegten Geldbetrag pro Tag aus.
Wichtig zu wissen: die Leistung der Krankenhaustagegeld-Versicherung ist nicht an eine tatsächliche Zuzahlungspflicht in der Klinik gebunden.
Das heißt, auch für Krankenhausaufenthalte, bei welchem keine Zuzahlung fällig wird, wie beispielsweise bei einer Entbindung, erhält der Versicherungsnehmer dennoch das vertraglich vereinbarte Krankenhaustagegeld.
Die Versicherungsleistung kann nach Belieben eingesetzt werden und ist nicht an spezielle Leistungen bzw. Zahlungen gebunden.
So kann mit dem Krankenhaustagegeld die tägliche 10 € Zuzahlung beglichen werden oder es aber auch für anderweitige Kosten eingesetzt werden. Viele Bürger versichern ein viel höheres Tagegeld, um beispielsweise ein „besseres/komfortables“ Zimmer im Krankenhaus erhalten. Im Schnitt kostet der Zuschlag für ein Einbettzimmer 60-80 EUR. Wenn das Tagegeld die Summe erreicht, können Sie dieses Geld dafür nutzen, um das Zimmer zu zahlen.
Macht eine Krankenhaustagegeld Sinn?
Für Kassenpatienten bedeutet ein Aufenthalt im Krankenhaus stets auch eine finanzielle Belastung. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwar die notwendige medizinische Grundversorgung, doch nicht in vollem Umfang die Kosten für die Beherbergung und das Essen, sofern Sie gut versorgt werden möchten.
Für den gesetzlich versicherten Patienten bedeutet dies, dass selbst für die Unterbringung in einem Mehrbett-Zimmer und für einfache Verpflegung eine Zuzahlung geleistet werden muss. Die maximale Zahlungsverpflichtung ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt und beträgt stets 10 Euro pro Tag. Auch der Aufnahmetag sowie der Tag der Entlassung werden berechnet. Das bedeutet Kosten bis zu 280 Euro pro Jahr.
Dabei handelt es sich allerdings nur um den Grundbetrag. Denn wird ein Einzel- oder Zweibett-Zimmer gewünscht oder auch ein Telefon oder ein Fernseher, erhöht sich der Zuzahlungsbetrag entsprechend.
Auch etwaige weitere Kosten wie beispielsweise eine notwendige Kinder- oder Haustierbetreuung dürfen nicht vergessen werden.
Die Krankenhaustagegeld bietet ein beruhigendes finanzielles Polster für den Fall eines Krankenhausaufenthaltes. Denn das ausbezahlte Krankenhaustagegeld ermöglicht einen einfachen Ausgleich der Kosten.
Die Vorteile eines Krankenhaustagegeldes
Die Höhe des Krankenhaustagesgeldes ist nicht vom Einkommen oder einer bestimmten Verwendung abhängig. Der Versicherungsnehmer kann somit frei über das Geld verfügen. Ganz egal, ob damit die 10 Euro Tagesgebühr, Telefon, Fernseher, Internet oder auch Kinderbetreuung, Haustierbetreuung, eine Haushaltshilfe, die Fahrtkosten der Angehörigen oder anderes bezahlt werden.
Versichert werden kann ein Auszahlungsbetrag von 10 Euro bis hin zu 100 Euro pro Tag. Ein Vergleich der unterschiedlichen Tarife lohnt.
Zudem sind die Leistungen der Krankenhaustagegeld-Versicherung nicht zeitlich begrenzt, müssen nicht versteuert werden und werden auch für den Aufenthalt in Privatkliniken ausgezahlt. Der Versicherungsschutz gilt darüber hinaus auch in der gesamten Europäischen Union (EU). Unabhängig, ob Sie eine Auslandskrankenversicherung haben oder nicht.
Die Vorteile im Überblick
Wichtige Unterschiede verschiedener Versicherungsarten
Neben der Krankenhaustagegeld-Versicherung gibt es noch einige weitere wichtige Versicherungen, die jedoch andere Leistungen bieten. Es ist deshalb wichtig, den Unterschied zu kennen.
Krankenhaustagegeld- vs. Krankenhauszusatz-Versicherung
Dank der Krankenhaustagegeld-Versicherung erhält der bzw. die Versicherungsnehmer*in ein vertraglich vereinbartes Krankenhaustagegeld zur freien Verwendung.
Die Krankenhauszusatzversicherung hingegen sichert bestimmte zusätzliche Leistungen während des Klinikaufenthaltes ab. So zum Beispiel ein Einzelzimmer oder auch die Chefarztbehandlung.
Das Krankenhaustagegeld ist somit ein wichtiges Finanzpolster, welches einen Klinikaufenthalt ohne Kostensorgen garantiert. Die Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht ein umfangreiches Spektrum an Zusatzleistungen.
Krankenhaustagegeld- vs. Krankentagegeld-Versicherung
So ähnlich diese zwei Versicherungen klingen, so handelt es sich dennoch um unterschiedliche Leistungen. Zwar zahlen beide Absicherungen ein festes, vertraglich vereinbartes Tagegeld aus, doch:
- Krankenhaustagegeld: Leistung nur bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus
- Krankentagegeld: Leistung bei krankheitsbedingtem Verdienstausfall
Während die Krankenhaustagegeld-Versicherung bereits ab dem ersten Tag in der Klinik leistet, leistet die Krankentagegeld-Versicherung ab einem vertraglich vereinbarten Tag. Bei Arbeitnehmern ist der 43. Tag sinnvoll, da diese in den ersten 6 Krankheitswochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten. Für Selbstständige und Freiberufler empfiehlt sich eine Absicherung ab dem 1. oder 15. Tag der Erkrankung.
Krankenhaustagegeld vs. Unfallversicherung
Während es sich bei der Krankenhaustagegeld-Versicherung um eine eigenständige Absicherung handelt, ermöglicht die Unfallversicherung eine Erweiterung um den Baustein „Unfall-Krankenhaustagegeld“. Was praktisch klingt, hat jedoch einen Haken. Denn die Unfall-Krankenhaustagegeldversicherung leistet nur bei Klinikaufenthalten, welche durch einen Unfall begründet sind.
Wichtige Fragen zum Krankenhaustagegeld
Nein, die Leistungen dieser Versicherung müssen nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Versicherungsbeiträge können jedoch als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ von der Steuer abgesetzt werden.
Nein, denn für einen optimalen Versicherungsschutz werden einige Informationen zum Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin benötigt. So zum Beispiel über Vorerkrankungen oder auch über frühere Krankenhausaufenthalte. Ein Ausschlusskriterium stellen diese Angaben jedoch keinesfalls automatisch dar.
Ja, auch bei einem vollstationären Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik besteht Leistungsanspruch.
Es gelten keine Wartezeiten bei Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung. Lediglich bei Entbindungen gilt eine 8-monatige Wartezeit.
Fazit
Bei der Krankenhaustagegeld-Versicherung handelt es sich um eine sehr praktische Absicherung. Zwar kann sie Klinikaufenthalte nicht verhindern, aber zumindest die dadurch entstehenden finanziellen Belastungen lindern. Seien es die Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, die Kosten für Telefon, Fernsehen oder Internet oder auch für die Kinder- oder Haustierbetreuung. Die Kosten für all das und mehr lassen sich durch die Leistungen der Versicherung begleichen.
Die Auszahlung des Krankenhaustagegelds ist dabei unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsgrund in der Klinik und Verwendungszweck. Zudem ist es zeitlich unbegrenzt und wird auch bei Privatkliniken ausbezahlt. Die Auszahlungshöhe ist vertraglich vereinbart und kann zwischen 10 Euro und 100 Euro betragen. Dies sind nur einige Vorteile dieser beruhigenden Absicherung.
Sie haben Fragen zum Krankenhaustagegeld oder wünschen ein unverbindliches Angebot? Sehr gerne stehen wir Ihnen als unabhängige Finanzberater dafür zur Verfügung.